Doch, im BGB ist auch das Widerrufsrecht beim Kauf von Software geregelt.
Schau dir mal §312d BGB an (http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html):
Demnach ist das Vorgehen von Apple (und eigentlich allen anderen Online-Shops die ich kenne) rechtmäßig.
Schau dir mal §312d BGB an (http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html):
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
[...]
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind
[...]
Demnach ist das Vorgehen von Apple (und eigentlich allen anderen Online-Shops die ich kenne) rechtmäßig.