31.12. MacBook bestellt =>19%Mwst.!!!

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sciuk

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Is das zu fassen ich habe am 31.12.06 bei Cancom ein MacBook bestellt und kriege heute eine Bearbeitungsbestätigung auf der ein Preis von 1.612Euro steht anstelle der 1570Euro vom Bestelltag die ich mir ausgedruckt hatte!

Kann man da eigentlich nix machen?:confused:
 
nö soweit ich weiß kommt es auf das lieferdatum an
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich weiß, und das muss nicht zwingend richtig sein, muss das noch in 2006 geliefert worden sein damit die 16% gelten.
 
So eine Scheiße. Alles Nepper Schlepper Bauernfänger!
 
soweit wie ich weiß, kommt es drauf an für welches Jahr die Leistung gebucht wird. Wirds für 2006 gebucht dann 16% ansonsten 19%


gruss

naax
 
sciuk schrieb:
So eine Scheiße. Alles Nepper Schlepper Bauernfänger!

Warum schreibst Du denen nicht eine kurze email, evtl. läßt sich ja was machen? Oder eine kleine Zugabe raushandeln?
 
sciuk schrieb:
So eine Scheiße. Alles Nepper Schlepper Bauernfänger!

Nö - normale Gesetzgebung, so sieht es eben das Finanzamt vor. Entscheidend ist das Datum der Leistungserbringung, also der Versand der Ware in diesem Fall. Und das der Rechner am Sonntag nicht versendet werden kann, sollte eigentlich soweit logisch sein ;)
 
Mit der Lieferung hat das doch nix mehr zu tun, es gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt des "Kaufvertragabschlusses", also wenn Apple die Bestellung bestätigt. Wenn du am 31. (So.) bestellt hast, wird die Bestellung wohl erst im neuen Jahr mit 19% "angekommen" sein. Also da kannst nich viel machen.
Mein MacBook wird auch erst dieses Jahr geliefert, bestellt und bestätigt aber schon 2006. Ich hab auch noch 16% Mwst. gezahlt
 
:boring:
Dieses Thema wurde in diesem Forum in anderen Threads schon ausgiebig durchgekaut!!
 
Grundsätzlich gilt der neue Umsatzsteuersatz von 19 Prozent für alle Lieferungen und Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2006 erbracht werden. Auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung kommt es dabei nicht an. Die naheliegende Idee, die Steuererhöhung zu umgehen, indem man Leistungen, die im Jahr 2007 erbracht werden, bereits 2006 bezahlt bzw. bezahlen lässt, funktioniert nicht: Dann muss die Umsatzsteuerdifferenz bei Leistungserbringung vom Empfänger nachträglich bezahlt werden.

Hier gefunden: http://www.akademie.de/fuehrung-org...mehrwertsteuer-erhoehung-richtig-rechnen.html
 
Ok seid bedankt!
@cava guter Artikel DANKE
@Konrad Zuse - Dein comment hält das was dein Name verspricht.
Warum schreibst du eigentlich diesen Käse von wegen ...das wurde schon in anderen threads ausgiebig durchgekaut... Das bringt mir nix und is schlichtweg überflüssig.
 
Äh, sorry, aber mal 2 Fragen:
Warum informierst Du Dich nicht BEVOR Du bestellst? Das wir hier in DE ein Leistungsbezogenes Steuerrecht haben, ist nicht erst seid gestern so!

Was kann Cancom für/gegen dieses?

Zudem hat Konrad Zuse völlig recht. Es gibt hier min. 10 Threads zu diesem Thema. Die Suche hat noch niemandem weh getan!

Charlie
 
Deswegen schließe ich auch den Thread

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