1%-Regelung bei privat und geschäftlich genutzten Autos

F

Fantômas

Hallo Freelancer,

ich werde mir wahrscheinlich demnächst wieder einen fahrbaren
Untersatz (Auto) zulegen und bin im Moment am Recherchieren, was
steuerlich für mich als Selbständiger das Beste ist:
Bin dabei auf die sogenannte 1%-Regelung gestossen.
Da ich keine Lust auf Fahrtenbuch führen und jeden **** aufschreiben habe,
scheint mir diese Regelung doch sehr einladend. Zumal das Auto,
welches ich mir anschaffen werde, auch ein älteres Baujahr ist.

Wenn ich es richtig verstanden habe, lohnt sich die 1%-Regelung,
wenn man das Fahrzeug mehr privat als geschäftlich nutzt und wenn das
Fahrzeug schon älter (als Gebrauchtwagen gekauft) ist.

Wie macht ihr das? Hat jemand Erfahrungen auf dem Gebiet?

Danke
Ollo
 
Meines Wissens zählt bei der 1% Regelung aber der Listenneupreis des Fahrzeugs und nicht der Preis der für das gebrauchte Auto bezahlt wurde. Bei einem ursprünglich teurem Auto kann das also nach hinten los gehen.
 
Grüß dich Ollo:

Da handelst Du dann aber mit Zitronen!
Die 1% beziehen sich auf den ehemaligen Neuwagenpreis!
Es bringt also nichts, sich eine alte Hitsche (á la S - Klasse) zu kaufen
 
Also zunächst ist es erstmal so, daß die 1 % immer vom Neuwagenpreis berechnet werden. Ob es da sinnvoll ist, ein altes Auto zu kaufen, muß jeder selbst entscheiden.
 
Mein Steuerberater hat mir folgendes geraten:

Ich, selbständig, nutze unser privates Kfz (4 Jahre alt, 95.000 km)zu geschäftlichen Fahrten.
Führe kein Fahrtenbuch.
Setze alle geschäftlichen Fahrten mit 30 Cent pro km ab.
Sonst aber auch gar nichts, keine Reparaturen, keine Reifen, etc.
Momentan fahre ich dennoch mehr geschäftlich als privat. Darf aber eigentlich auch nicht sein, mal sehen.
Ich erstelle monatlich eine Liste (in FreeHand :))fürs Finanzamt mit allen geschäftlichen Fahrten (Datum, km hin/zurück, von - bis, Zweck der Fahrt), Summe der km.
Das war’s.
Gruß, Al
 
Hallo Ollo,

bitte mich zu korrigieren, doch ich meine, da gibt es ein paar schöne Pferdefüsse, denn afaik wird nicht der Kaufpreis, sondern der Listenpreis des Herstellers als Grundlage benutzt. Aber wenn Du es ganz genau wissen willst, frag den Steuerfuzzi Deines Vertrauens.

Jürgen

Ps. Da ich geschäftlich viel unterwegs bin, mache ich es nicht so.

@ Al: wo ist denn da der Unterschied zum Fahrtenbuch???
 
Seit dem 1.1. hat uns die Bundesregierung da wieder ein schönes Ei ins Nest gelegt. Diese 1%-Regelung gibt es weiter, allerdings muss man nachweiden, das dieses Auto mehr als 50% dienstlich genutz wird. Wie man das nachweist ist einem selbst überlassen, aber es geht wohl nur über ein Fahrtenbuch...
Mir zumindest hat meine Steuerberaterin geraten, erst einmal ein Jahr lang so eines zu führen, und wenn der geschäftsanteil eindeutig grösser ist, hat mnaan auch für die kommenden Jahre erst einmal den Nachweis bis das FA was meckert... So schön einfach wie letztes Jahr ist es leider nicht mehr.
Es gibt übrigens nur wenig Fahrtenbuchprogramme für MAC, das Driver vX ist aber ein doch sehr brauchbares.

so long jmatterna
 
ollo schrieb:
Wenn ich es richtig verstanden habe, lohnt sich die 1%-Regelung, wenn man das Fahrzeug mehr privat als geschäftlich nutzt und wenn das Fahrzeug schon älter (als Gebrauchtwagen gekauft) ist.
Hai,

hatten wir neulich erst, finds aber auch nicht auf die Schnelle.
Der Erste Teil Deiner Aussage ist richtig:
Um so mehr privat gefahren wird, um so rentabler ist das Ganze, da man keine Unterhaltskosten selbst zahlen muss.
Der zweite Teil ist irrelevant, da die Berechnung IMMER nach NEUPREIS erfolgt. D.h. wenn Du einen alten S-Benz für 10TEuro ergatterst, musst Du die 1% vom ursprünglichen Neupreis zahlen, nicht von den 10TEuro die Du bezahlt hast. Insofern ist es eigentlich sogar ärgerlich, wenn man eine ältere Kiste kauft.

Rechne 1% auf Dein Bruttogehalt. Dadurch ergeben sich höhere Abgaben, klar. Unter dem Strich siehst Du, was Dich der Wagen wirklich im Monat kostet. Z.B. 50TEuro Neupreis -> 500 Euro mehr Gehalt zu versteuern, je nachdem bleiben da so 200 +/- Euro netto weniger. Das mal 12 = 2.400,-

Wer kann sich schon ein 50TEuro Auto für läppische 2.400,- Euro im Jahr unterhalten? Da reicht gerade mal für 2000 Liter Sprit, gut 20TKilometer (Bitte jetzt keine Erbsenzählerei).

Fährst Du viel privat, fährst Du fürstlich mit der Regeelung, ohne Schreibgedöhns.
 
Oha!
Viele Antworten - viele Meinungen.
War ja fast nicht anders zu erwarten bei einer Steuerfrage ;)
Dankeschön erst einmal!

Dass die 1%-Regelung für den ListenNEUpreis gilt, war mir schon klar.
Ich werde mir aber weder einen Jaguar noch eine S-Klasse zulegen,
sondern eher in der Kleinwagenklasse zu finden sein, insofern würde ich
mal maximal 15.000 Euro als Listenneupreis ansetzen. Das ergibt dann
150 Euro x 12 Monate = 1800 Euro, die auf mein zu versteuerndes
Einkommen dazugerechnet werden. O.k., das ist erstmal ein kleiner
Pferdefuss. Dafür muss ich mich aber um nix kümmern und kann
alles (Reparaturen, Benzin, Steuern, Versicherung)
geltend machen... Korrigiert mich bitte, wenn ich da was übersehen habe.

Was ich sympathisch an der Regelung fand, war der geringe bürokratische
Aufwand. Und ich werde wahrscheinlich sehr häufig auch privat mit der Kiste fahren.
 
Ja, Du siehst das schon vollkommen richtig.
Was ich aber nicht wusste, ist diese Nachweisregelung mehr als 50% geschäftlich zu fahren... wie soll das denn ohne Fahrtenbuchg wieder gehen... Danke für den Hinweis jmatterna. Ich "hinke" dem Steuerkram immer etwas hinterher, da ich meine Erklärungen recht spät erst fertig habe.
Allerdings hatte ich jetzt gerade BP, der Prüfer hat aber nicht nach den privaten KM gefragt. Wahrscheinlich, weil es um mehrere Autos geht, haben wir uns nur darüber unterhalten, welche privat angerechnet werden müssen...

Nun ja.
Viel Spass auf jeden Fall und viel Spass bei Deiner ersten Prüfung wg. dem Auto!
:D
 
Jabba schrieb:
....Rechne 1% auf Dein Bruttogehalt. Dadurch ergeben sich höhere Abgaben, klar. Unter dem Strich siehst Du, was Dich der Wagen wirklich im Monat kostet. Z.B. 50TEuro Neupreis -> 500 Euro mehr Gehalt zu versteuern, je nachdem bleiben da so 200 +/- Euro netto weniger. Das mal 12 = 2.400,-

Wer kann sich schon ein 50TEuro Auto für läppische 2.400,- Euro im Jahr unterhalten? Da reicht gerade mal für 2000 Liter Sprit, gut 20TKilometer (Bitte jetzt keine Erbsenzählerei).

Fährst Du viel privat, fährst Du fürstlich mit der Regeelung, ohne Schreibgedöhns.

So ist es, das macht wenigsten noch Spaß, Frage ist wie lange man uns noch lässt..:D

Soll ja wohl auf 1,5% angehoben werden, aber das passt dann auch noch..;)
 
Ich erstelle monatlich eine Liste (in FreeHand )fürs Finanzamt mit allen geschäftlichen Fahrten (Datum, km hin/zurück, von - bis, Zweck der Fahrt), Summe der km.

Vorsicht: Elektronisch gepflegte Fahrtenbücher werden nicht anerkannt.
 
nach nem rat meines steuerberaters mache ich das schon länger anders. ich nutze meinen privatwagen geschäftlich und zahle mir eine monatliche pauschale für die geschäftliche nutzung des wagens. das spart mir das nervige führen eines fahrtenbuches und ich kann das dadurch eingenommene geld auch noch mit den wirklichen ausgaben fürs auto gegenrechnen, so dass am ende immer ungefähr null bei raus kommt.
 
sgmelin schrieb:
Vorsicht: Elektronisch gepflegte Fahrtenbücher werden nicht anerkannt.
so ist die aussage nicht ganz richtig! Es gibt einige Spielregeln für el. Fahrtenbücher. Unter anderem muss das Programm nachträgliche Manipulationen der Daten verhindern. Einmal eingegebene Daten dürfen nicht mehr zu ändern sein. Auch darf ein neuer Eintrag sich nicht zwischen 2 andere setzten lassen....Driver vX wird vom FA anerkannt.
 
Hier wurde im Forum die geschäftliche Autonutzung bereits diskutiert, ziemlich ausführlich. Die Eingangsfrage war zwar etwas speziell, aber im Thread steht viel drin, was dir weiterhilft.
Auch meine Lösung: Die 1%-Regelung. Ich hab 'ne Zeit jeden **** aufgeschrieben, das nervt. Und entdeckt das Finanzamt auch nur einen einzigen Fehler: Das Fahrtenbuch wird insgesamt nicht mehr anerkannt.
 
Kleiner Nachtrag:
Habe gerade von der Kfz.- Versicherung erfahren, dass ich meine
Schadensfreiheitsklasse von 2002 (40%) nicht übernehmen kann,
weil ich den Originalnachweis nicht mehr vorlegen kann (ich hab nur 'ne
Kopie) :motz
Meine Einstiegsklasse liegt nun bei SF 0 oder 1.... das heisst weit über 1200
Euro pro Jahr...

Mann, Mann, ich hatte fast 10 Jahre ein Auto bei denen versichert und
jetzt zicken die so rum. Bin stinksauer...

Wieder ein Grund mehr, der für die 1%-Regelung spricht...
 
Da würde ich aber noch einmal insistieren:

Man muß doch Rechnungen 10 Jahre aufbewahren, d.h. die Versicherung auch.
Auf den Rechnungen steht doch die SF- Klasse drauf?!
 
jürgenh schrieb:
Da würde ich aber noch einmal insistieren:

Man muß doch Rechnungen 10 Jahre aufbewahren, d.h. die Versicherung auch. Auf den Rechnungen steht doch die SF- Klasse drauf?!

Leider nicht.
Die meinten, ich hätte mich ja zwischendurch bei einer anderen Versicherung
versichern können und -zig Unfälle gebaut haben (ich übertreibe leicht...)

Dass ich während meiner gesamten Versicherungszeit bei denen keinen
einzigen Schaden verursacht habe, zählt für die nicht....
Da sind die eisern.
»Oh, das ist wirklich grosses Pech für Sie, aber da
können wir leider gar nichts machen. So sind unsere Vorschriften...«
 
sgmelin schrieb:
Vorsicht: Elektronisch gepflegte Fahrtenbücher werden nicht anerkannt.

Das stimmt. Fahrtenbücher müssen handschriftlich geführt werden und Ziele und Zwischenstopps mit Aufenthalt oder Verweil am gleichen Tag sind separat zu führen.
Beispiel: Datum 26.03.06
Zeit Abfahrt 12 Uhr
Zeit Ankunft 14 Uhr
Berlin - Magdeburg
Stand anfang 1234 / KM Stand Ende 1398
Grund der Fahrt: Wahltermin

Beispiel: Datum 26.03.06
Zeit Abfahrt 15 Uhr
Zeit Ankunft 17 Uhr
Magdeburg - Berlin
Stand anfang 1234 / KM Stand Ende 1398
Grund der Fahrt: Wahltermin


Dann ist innerhalb des Fahrtenbuches zu unterscheiden zwischen Privatkm und GeschäftKm.
Benzin und Öl Käufe sind ebenfalls im Fahrtenbuch am Tag des Erwerbes einzutragen.

ich mache das jetzt seit bestehen des Gesetzes, nervt am Anfang und wenn man einfach ne rote Ampelphase zum Schreiben nutzt, geht es mit der Zeit. Aber es ist und bleibt Schikane ! :mad:
 
volksmac schrieb:
..ich mache das jetzt seit bestehen des Gesetzes, nervt am Anfang und wenn man einfach ne rote Ampelphase zum Schreiben nutzt, geht es mit der Zeit. Aber es ist und bleibt Schikane ! :mad:

Oh man, das würde mich so was von ankotzen wenn ich das müsste.
Jede kleine Strecke aufschreiben?
Ich würde zum Elch...
 
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