Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote. Aus diesem Grund dürfen Sie nur in Ausnahmefällen ein Angebot vor dem Angebotsende zurückziehen. Wenn bereits Gebote auf diesen Artikel vorliegen, dürfen Sie diese streichen.
Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:
Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner Beschaffenheit geirrt.
Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit zerstört wurde.
Der Artikel ist verloren gegangen oder defekt.
Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot vorzeitig beenden, wird Ihr Konto dennoch mit den entsprechenden Gebühren (wie z.B. der Angebotsgebühr) belastet. Überlegen Sie, ob es nicht ausreicht, Ihr Angebot zu ändern oder zu verbessern.
Fristen
Wenn nur noch 12 oder weniger Stunden bis zum Angebotsende verbleiben und Gebote auf den Artikel vorliegen, ist es Verkäufern nicht erlaubt:
das Angebot vorzeitig zu beenden. Verkäufer können zwar einzelne Gebote streichen, nicht aber das Angebot insgesamt beenden.
die Angebotsbeschreibung zu verändern.
das Angebot einer Liste ausgewählter Käufer zugänglich zu machen.
Hinweis: Bitte bedenken Sie: Das Streichen von Geboten und das Ändern eines Angebots in den letzten 12 Stunden kann sich negativ auf das Kaufverhalten auswirken.
So beenden Sie Ihr Angebot vorzeitig:
Geben Sie in das Formular für das vorzeitige Beenden von Angeboten die Artikelnummer ein. (Diese Nummer finden Sie auf der Artikelseite, in der Bestätigungs-E-Mail oder in Mein eBay.)
Wenn für den Artikel bereits Gebote abgegeben wurden, haben Sie zwei Möglichkeiten:
a. Gebote streichen und Angebot vorzeitig beenden
or
b. Angebot an den Höchstbietenden verkaufen und Angebot vorzeitig beenden
Wenn für Ihren Artikel noch keine Gebote vorhanden sind, können Sie diesen Schritt auslassen.
Geben Sie den Grund für die vorzeitige Beendigung des Angebots an.
Ihr Angebot wird beendet und nicht mehr bei eBay angezeigt. Falls es Bieter für Ihr Angebot gab, werden sie per E-Mail benachrichtigt, dass ihr Gebot gestrichen wird.
Hinweis: Verkäufer dürfen Gebote nicht streichen und Angebote vorzeitig beenden, um zu verhindern, dass Artikel zu einem niedrigeren als dem gewünschten Verkaufspreis verkauft werden. Eine solche Vorgehensweise wird als Gebührenumgehung geahndet. Sollte diese Option missbräuchlich, also nicht aus den zuvor genannten legitimen Gründen verwendet werden, um ein Angebot vorzeitig zu beenden, wird eBay entsprechende Nachforschungen anstellen.