Quark erlaubt keinen Weiterverkauf seiner Software

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hotmac

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Vor einiger Zeit habe ich mir eine QuarkXPress 8.0 EDU-Version gekauft (die ja bekanntermaßen auch kommerziell genutzt werden darf). Nun bin ich nicht mehr im schulischen Bereich tätig und möchte die Software verkaufen. Auf die Anfrage an Quark, was bei einem Verkauf zu beachten ist, erhielt ich soeben die Antwort: "Ich möchte Sie informieren, dass es nach Lizenzvertrag leider nicht möglich ist eine Lizenz weiter zu verkaufen. Es ist möglich nur wenn es ein Zusammenschluss von zwei Firmen gibt oder eine Firma übernimmt eine andere. Dann eben benötigen wir die Bestätigung schriftlich."

Ja, was? Das finde ich übelst. Ich fusioniere nicht und ich übernehme nicht. Hat jemand hier trotzdem schon mal QXP 8 verkauft? Any problems damit?
 
Tja, wenn der Kundendienst Dir schon diese Auskunft gibt...
Ich persönlich finde es auch recht bescheiden, auch wenn das nichts hilft.
:(
 
Also wenn ich etwas aus meinem privaten Besitz verkaufen möchte, dann werde ich da wohl kaum vorher beim Hersteller fragen ;)

Sorry, aber da hab ich nur ein Kopfschütteln für Dich übrig.
 
Vor einiger Zeit habe ich mir eine QuarkXPress 8.0 EDU-Version gekauft (die ja bekanntermaßen auch kommerziell genutzt werden darf).

Das Verbot des Wiederverkaufs ist halt eine Einschränkung, die durch den meist günstigen Preis der EDU-Version und die Erlaubnis, sie nach Ende der Ausbildung auch kommerziell nutzen zu dürfen, eigentlich auch ganz in Ordnung ist.

Auch wenn ich Quark an sich gar nicht mag, in diesem Fall kann ich es sogar nachvollziehen.
 
Also wenn ich etwas aus meinem privaten Besitz verkaufen möchte, dann werde ich da wohl kaum vorher beim Hersteller fragen ;)

Sorry, aber da hab ich nur ein Kopfschütteln für Dich übrig.


Ich für dich auch, denn der Käufer hätte nach dem Kauf dann möglicherweise keine für ihn gültige Lizenz.
 
Verbot auf der ganzen Linie

Tja, Quark verbietet JEDEN Weiterverkauf der Software - egal (!) ob EDU- oder kommerzielle Version. Kann man bei QUARK auch nachlesen, wie ich mittlerweile herausgefunden habe. In einem anderen Forum gab es eine ähnliche Frage zu genau dem gleichen Problem - mit einer kommerziellen Version. Und in einem amerikanischen Juristenforum kam ganeu diese Frage auch schon auf. Ein Weiterverkauf ist tatsächlich NUR und ausschließlich bei Zusammenlegung oder Übernahme eines Unternehmens erlaubt und etsprechend mitzuteilen. Nix zu machen. QUARK ist zwar mit den Preisen runtegegangen, hat aber damit auf anderem Wege dafür gesorgt, dass ihnen schon kein "Verlust" entsteht. Was mich nur erstaunt ist, dass die AnwenderInnen das anstandslos mit sich machen lassen ohne aufzumucken. Bei ADOBE ist der Sturm der Entrüstung bei jedem Update immer gewaltig über ADOBEs Update-, Preis- und Lizenzpolitik, bei QUARK kümmerts offenbar niemanden mehr...
 
Wie kommt man auf die Idee eine subventionierte Programmversion, welche man nur durch einem Berechtigungsnachweis überhaupt erhalten hat, verkaufen zu wollen?

Hersteller hin oder her: Lizenzvereinbarungen sind zum Lesen da... ;)
 
QuarkXPress 8.0 EDU-Version […] Nun bin ich nicht mehr im schulischen Bereich tätig und möchte die Software verkaufen.

Was hat eigentlich das eine mit dem anderen zu tun? :confused:
 
Das ist eine Frechheit, von Quark sind die Leute aber auch nix anderes gewöhnt. Als der Umstieg von ADB zu USB akut wurde (PowerMac G4) mussten die geneigten Quark-Kunden ihre ADB-Dongles einsenden, um schon nach ca. 6 Wochen passende USB-Dongles aus Irland zurückzubekommen.

Die Leute sind scharenweise zu Adobe geflüchtet, obwohl inDesign im Frühstadium nicht wirklich stabil war, von der Datenkompatibilität zwischen 1.0 und 1.5 ganz zu schweigen. Der Tenor war: "Weg von Quark, egal wohin, nur weg!"

Dass die Update und Verkaufsmöglichkeiten für billige EDU-Versionen eingeschränkt werden, kann ich verstehen, aber das ist schon stark.

Leider wird Adobe mit seiner Preis- und Lizenzpolitik und dem grauen Leerbild auf dem Hauptmonitor bei PSE auch immer unsympathischer.
 
Also wenn ich etwas aus meinem privaten Besitz verkaufen möchte, dann werde ich da wohl kaum vorher beim Hersteller fragen ;)

Besitzt man Software denn, so man sie nicht selbst geschrieben hat? Ich dachte, man hätte sowieso immer nur ein Nutzungsrecht, ggf. für eine bestimmte Zeit (so wie das im Computerspielesektor im Moment in zu sein scheint)...:confused:
 
Hallo?

Wie kommt man auf die Idee eine subventionierte Programmversion, welche man nur durch einem Berechtigungsnachweis überhaupt erhalten hat, verkaufen zu wollen?

Hersteller hin oder her: Lizenzvereinbarungen sind zum Lesen da... ;)

Ich kann doch wohl eine EDU-Version an einen anderen EDU-Berechtigten (Student, Schüler, Lehrer) verkaufen. Wo ist das Problem??? Außerdem sind die QUARK-Lizenzvereinbarungen ein Sonderfall, der einige (juristische) Fragen offen lässt. Solche Antworten sind m.E. nicht sonderlich hilfreich.
 
Was stellst Du Dir unter hilfreich vor?
 
Meines Wissens ist das Wiederverkaufsverbot, das manche Hersteller rausposaunen, ungültig in Deutschland. Solange Du keine Kopie und keine Seriennummer behältst, sollte das ok sein. Problematisch ist es nur, wenn man keine CD/DVD der Software hat, die man weiterverkaufen kann, zum Beispiel im Falle von reiner Download-Ware.
Genau wie bei gebrauchten Büchern, Musik-CDs und Autos ist es dem Hersteller natürlich immer lieber, man kauft neu, weil sie durch den privaten Weiterverkauf nichts verdienen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Hier der Link zu den Adobe-Bedingungen für EDU-Versionen.

###Auszug davon###
Einschränkungen

Bezugsberechtigte Schüler bzw. Studierende dürfen von jeder Student Edition nur je eine Lizenz zur Installation auf ihrem privaten Rechner erwerben. Als „Student Edition“ gekennzeichnete Produkte dürfen weder für gewerbliche Zwecke genutzt noch weiterverkauft werden.
###


Bedingungen von Microsoft für MSO-2007

###Auszug###
Frage 1: Darf ich die erworbene Software nach Beendigung meiner Ausbildung weiter verwenden?

Die Software geht mit dem Erwerb in Ihren Besitz über. Auch nach der Ausbildung darf die Software weiter verwendet werden. Allerdings muss eine kommerzielle Verwendung ausgeschlossen sein, wie z. B. die Verwendung in einem Unternehmen oder für eigene unternehmerische Zwecke.

Frage 7: Kann ich das erworbene Produkt später weiter verkaufen?
Nein, da es sich um eine personenbezogene Lizenz handelt, ist ein Weiterverkauf nicht möglich.
####


Da stehen doch die Quark-Bedingungen wesentlich besser da, oder nicht?
 
Alles Quark oder was?

Da stehen doch die Quark-Bedingungen wesentlich besser da, oder nicht?


...ja, sehe ich auch so. QUARK erlaubt die kommerzielle Weiterbenutzung der EDU-Version (z.B. NACH dem Irgendwas-mit-Medien-Studium), zudem darf die Software auf 2 Rechnern installiert werden. Das ist auch alles gut und schön. Aber ich brauche QUARK nicht mehr, und was soll ich das Programm im Schrank verschimmeln lassen, wenns ein anderer besser gebrauchen kann (v.a. wg. der kommerziellen Nutzung wären 120 EUR für eine legale Vollversion doch eine interessante Sache...). Und nur deshalb bin ich über diese merkwürdigen Lizenbestimmungen gestolpert. Um es noch einmal zu betonen: Es ist egal ob es eine EDU- der eine kommerzielle (nicht-subventionierte ;-) ) Version ist - der Weiterverkauf ist definitiv untersagt, mit Ausnahme von Fusionen und Übernahmen. Und um noch einmal meine Frage aufzugreifen, da manche Beiträge keine Antwort darauf sind: Hat hier schon mal jemand QXP verkauft und kann von Erfahrungen mit der Lizenzweitergabe berichten?

Ich bin kein Korinthenkacker, aber meine Erfahrungen in der Vergangenheit mit anderen Softwareprodukten und den doch SEHR unterschiedlichen Lizenzverfahren bzw. mit dem Ärger, den man haben kann, haben mich vorsichtig werden lassen.

So, für mich ist dieses Thema nun abgeschlossen, da es keine verbindliche juristische Aussage zu dem Thema gibt, QUARK sich stur stellt und offenbar keine Erfahrungen von Nutzern vorliegen.

Ich wünsche allen einen gesunden, lizenzfreien Start ins neue Jahr. So long, amigos!
 
Zuletzt bearbeitet:
Lizenzbedingungen

Das Problem ist, dass du die Lizenzbedingungen nicht gelesen hast... ;)

Lizenzbedingungen können nur in Verbindung mit dem gekauften Produkt gelesen werden. Außerhalb des Produktes veröffentlichte Lizenzbedingungen besitzen für das Produkt selber keine Gültigkeit - auch wenn das suggeriert wird.
 
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