einseinsnull
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mal ernsthaft: wenn man keine lust hat den höchstsatz zu bezahlen, dann muss man sein einkommen nachweisen, und nicht die kasse dazu auffordern, sich darum selbst zu kümmern.
eine gewinn/verlust aufstellung oder kontoauszüge sind jedenfalls keine ausreichenden belege für das einkommen.
vor allem wenn man in 2023 für 2019 noch keinen steuerbescheid hat, woher will man denn dann sein einkommen dann überhaupt selbst kennen?
ausnahme ist, wenn KSK mitgliedschaft besteht. mit der arbetiet die TKK ganz gut zusammen, nimmt gerne deren berechtigte auf, dann ist der nachweis zunächst der KSK gegenüber zu erbringen und da ist dann die kommunikation ist ein wenig einfacher.
eine gewinn/verlust aufstellung oder kontoauszüge sind jedenfalls keine ausreichenden belege für das einkommen.
vor allem wenn man in 2023 für 2019 noch keinen steuerbescheid hat, woher will man denn dann sein einkommen dann überhaupt selbst kennen?
ausnahme ist, wenn KSK mitgliedschaft besteht. mit der arbetiet die TKK ganz gut zusammen, nimmt gerne deren berechtigte auf, dann ist der nachweis zunächst der KSK gegenüber zu erbringen und da ist dann die kommunikation ist ein wenig einfacher.