Rechtsfrage Domainregistrierung

thobie

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Moin, Moin, Kollegen,

ich habe eine rechtliche Frage zu einer Domainregistrierung.

Ich habe mir den Namen eines öffentlichen Waldstücks in meinem Stadtteil, in dem ich seit 7 Jahr fast täglich einen Spaziergang mache und um dessen Wohl und Gestaltung ich mich kümmern will, registrieren lassen. Hintergrund ist auch, eventuell einen Verein für dieses Waldstück zu gründen.

1) Die Internetadresse war frei verfügbar.
2) Es handelt sich um keinen rechtlich geschützten Markennamen wie bei einem Unternehmen.
3) Die Registrierungsstelle Denic hat nichts beanstandet.
4) Die Grünaufsicht des zuständigen Bezirksamts – somit eine Behörde –, die für das Waldstück zuständig ist, kennt diese Website, da ich sie wegen eines bestimmten Anliegens angeschrieben habe. Ich habe keine Beanstandung erhalten.

Ein Nachbar fragt mich nun, ob ich die Genehmigung der Stadt Hamburg dafür habe?

War mein Vorgehen rechtlich zulässig?
 
Ich glaub, in Deinem Fall juckt das niemanden. Ansonsten (falls Du wirklich mal einen Verein gründen willst) nimm halt die .org-Domain für das Gehölz.
 
Alternativ gesondert darauf hinweisen, dass es keine offizielle Website ist, sondern eine private.
Ein Nachbar fragt mich nun, ob ich die Genehmigung der Stadt Hamburg dafür habe?
Eine Genehmigung wofür?
Den Namen als Domain-Namen zu verwenden?
 
Ich habe eben nochmal recherchiert. Die Namen zweier öffentlicher Areale, also in diesem Fall angelegte Parks, etwas nördlich von mir, sind auch noch frei zu registrieren, bei einem Park sind zwei deutsche Domains frei (mit/ohne Umlaut), die andere Domain ist bei einer Vermarktungsfirma zu kaufen.

Wenn dies also für diese beiden gut angelegten, gepflegten und gut besuchten Parks so der Fall ist, wieso sollte dies dann bei dem Waldstück, dessen Namen ich habe registrieren lassen, nicht auch so sein?
 
Alternativ gesondert darauf hinweisen, dass es keine offizielle Website ist, sondern eine private.
Hast Du da einen Link für mich, wo ich dies etwas ausführlicher nachlesen kann, was das bedeutet, dass dies keine offizielle Website des „Naherholungsgebietes XYZ der Stadt Hamburg“ ist, sondern eine private Website und wie ich das am besten kennzeichne?
Eine Genehmigung wofür? Den Namen als Domain-Namen zu verwenden?
Ja, so war zumindest der Einwand des Nachbarn gemeint.
 
Das hier ist keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte gibt es lediglich bei einem Anwalt. Frage bitte einen Anwalt oder einen passenden Berufsverband und begebe nicht die Community in eine Abmahnfalle.
 
private Meinung: natürlich war dein Vorgehen zulässig. Um eine frei verfügbare Domain zu registrieren braucht man keine Genehmigung der Stadt. Sonst hätte die Stadt die Domain registrieren müssen. Ich glaube dein Nachbar ist einfach etwas zu übervorsichtig.
 
Das habe ich dazu gefunden, als ich eine Domain mit enthaltener Ortsnamen-Abkürzung als potentiellen privaten Domainnamen prüfen wollte: https://www.ratgeberrecht.eu/internetrecht-aktuell/staedtenamen-als-domain.html

Probleme würdest Du m.E. wahrscheinlich bekommen, würdest Du den Park (fremdes Eigentum) selbst verändern wollen und da ohne Mandat Hand anlegen. Gegen eine private Bürgerinitiative für eine Verschönerung des Parks wird wohl nichts sprechen, das ist ja eine konstruktive demokratische Massnahme. Die Gründung eines eingetragenen Vereins mit allen Rechten und Pflichten ist dagegen schon eine andere Nummer - vermutlich solltest Du Dich zuerst damit beschäftigen, bevor Du eine Website planst und mit Inhalten füllst.

Was ist denn Deine Motivation eigentlich? Möchtest Du das für die Allgemeinheit oder aus Eigeninteresse (z.B. schöner Grillplatz mit Schrebergarten nur für Dich) verschönern? Was willst Du da verbessern? Und gibt es potentiell Mitbürger, die das nicht wollen würden?
 
Ich habe mir den Namen eines öffentlichen Waldstücks in meinem Stadtteil, in dem ich seit 7 Jahr fast täglich einen Spaziergang mache und um dessen Wohl und Gestaltung ich mich kümmern will, registrieren lassen. Hintergrund ist auch, eventuell einen Verein für dieses Waldstück zu gründen.
Moin,

als "Landsmann" von dir interessiert mich natürlich, von welchem der zahlreichen hamburger Waldstückchen du redest. Würdest du mir das verraten, gerne auch per PM?
 
private Meinung: natürlich war dein Vorgehen zulässig. Um eine frei verfügbare Domain zu registrieren braucht man keine Genehmigung der Stadt. Sonst hätte die Stadt die Domain registrieren müssen. Ich glaube dein Nachbar ist einfach etwas zu übervorsichtig.
Du hast recht, so, wie ich ihn kenne, meckert er gerne. :)
 
Wie kennzeichne ich die Website als nicht offiziell, sondern als private Website, das dann auch korrekt ist? Beim Googlen habe ich nichts gefunden.
 
Im Impressum gekennzeichnet: „Dies ist eine private Website von:“
 
1) Die Internetadresse war frei verfügbar.
Das liegt nahe, sonst hättest Du sie nicht registrieren können ;)
3) Die Registrierungsstelle Denic hat nichts beanstandet.
Was sollte sie denn prüfen und ggf. beanstanden?
4) Die Grünaufsicht des zuständigen Bezirksamts – somit eine Behörde –, die für das Waldstück zuständig ist, kennt diese Website, da ich sie wegen eines bestimmten Anliegens angeschrieben habe. Ich habe keine Beanstandung erhalten.
Was sollten denn die Mitarbeitenden der Behörde prüfen und ggf. beanstanden?
War mein Vorgehen rechtlich zulässig?
Domains zu registrieren ist keine Straftat ;)

Sonst hätte die Stadt die Domain registrieren müssen.
Das ist bei Marken- und Städtenamen meines Wissens nicht so.
Bei Parks, Wäldern etc. weiß ich es zwar nicht, aber ich würde vermuten, dass (um Thobies Gebiet als Beispiel zu nehmen) „Volkspark“, Stadtpark“ oder „Planten un Blomen“ nicht einfach so verwendet werden dürfen.
 
pass aber auf, das dir Apple&Google keinen Strich durch die Rechnung macht, trotz des ©️ Hinweis
ich sehe da selbst jetzt kein Problem
aber es gibt von denen ein haufen Abmahnanwälte, die ggfs auf sowas nur warten ... (wenn)

die direkte 'online' Kartenverknüpfung wäre da besser, ich rate das immer beim Kunden
dein Impressum ist ok, Tel.Nr ist kein muss im privatem (denk an deinen Eigenschutz), da reicht E-Mail

im übrigen ist es eine öffentliche Einrichtung

früher wurde es nicht toleriert dass man sich für solches eine Domain registriert, da man hier eine gewisse art der
'abzocke' unterbinden wollte, sofern entsprechende Behörde das 'zurück' haben wollten, zurück kauf der Domain usw
das könnte probleme machen, sofern man keine Erlaubnis hat
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Überlegung dazu war, wenn sich die Stadt Hamburg Rechte an irgendwelchen Plätzen oder Arealen sichern will, ist es nicht notwendig, die Domains registrieren zu lassen. Es reicht aus, eine Subdomain unter hamburg.de anzulegen. So wird es auch mit den Bezirken in Hamburg gemacht, z.B. ist der Bezirk Wandsbek über wandsbek.hamburg.de zu erreichen.

Der Pflanzenpark Planten un Blomen, der auch überregionale Bedeutung hat und Touristenmagnet ist – selbst mein verstorbener Vater ist bei Besuchen aus Süddeutschland in Hamburg gern immer wieder in diese Parkanlage gegangen –, ist natürlich domainmäßig gesichert, aber genau in der von mir beschrieben Weise. Die Domain plantenunblomen.de leitet weiter auf https://plantenunblomen.hamburg.de.

Und auch für den Volkspark oder den Stadtpark braucht die Stadt nicht die Domains registrieren lassen, sie sind unter https://www.hamburg.de/parkanlagen/4293230/volkspark-altona/ und https://www.hamburg.de/stadtpark erreichbar.
 
pass aber auf, das dir Apple&Google keinen Strich durch die Rechnung macht, trotz des ©️ Hinweis
ich sehe da selbst jetzt kein Problem
aber es gibt von denen ein haufen Abmahnanwälte, die ggfs auf sowas nur warten ... (wenn)

die direkte 'online' Kartenverknüpfung wäre da besser, …
Ich wollte aus diesem Grund die Karten in der Seite direkt von Google Maps oder Apple Maps einbinden und anzeigen lassen, aber nur Google Maps bietet dies an, ansonsten könnte ich nur den Link nennen, das ist auch nicht benutzerfreundlich. Und lasse ich die Karte von Google Maps anzeigen, wird ein ganz anderer Kartenausschnitt angezeigt als die von mir gewählte Ansicht und der Besucher hätte a) keinen Überblick und b) müsse scrollen.
 
... nicht benutzerfreundlich. ... Besucher hätte a) keinen Überblick und b) müsse scrollen.
nja das Interessiert Anwälte nicht

sicher sicher, ich habe auch gelernt: Kiss & Usability

ein klick, scrollen sollte aber einen benutzer nicht überfordern
ich kenne leider solche sätze aus früherer zeit wo das gericht dann so argumentierte, dass einem benutzer
mehr zuzutrauen ist als ein programmierer denkt, nur nebenbei mal so erwähnt
 
Das liegt nahe, sonst hättest Du sie nicht registrieren können ;)
Stimme ich Dir zu. 😄
Was sollte sie denn prüfen und ggf. beanstanden?
Ich würde bei der Denic erwarten, dass sie zumindest „auffällige“ Domainnamen recherchiert, eventuell prüft, ob es ein Markenname oder etwas ähnliches ist, und eventuell Rücksprache mit dem Antragsteller hält. Und nicht einfach zum business as usual übergeht.
Was sollten denn die Mitarbeitenden der Behörde prüfen und ggf. beanstanden?
Der Domainname ist ein öffentliches Naherholungsgebiet der Stadt Hamburg. Ich bin mir sicher, dass die Behörde, deren Grünaufsicht dafür verantwortlich ist – umgestürzte Bäume zersägen und entfernen, Blätterzuschnitt an zugewachsenen Wegen, Rasenmähen bei den wenigen Grasflächen usw. usw. – die Site angeschaut und geprüft hat. Aber das Impressum ist in Ordnung. Und die Site ist sichtlich eine privaten Site. Und nicht als „Die offizielle Website des Wandsbeker Gehölzes der Stadt Hamburg“ deklariert. Denn meines Erachtens bekäme ich nur dann Probleme.
Domains zu registrieren ist keine Straftat ;)
Das sehe ich auch so. 😉
Das ist bei Marken- und Städtenamen meines Wissens nicht so. Bei Parks, Wäldern etc. weiß ich es zwar nicht, aber ich würde vermuten, dass (um Thobies Gebiet als Beispiel zu nehmen) „Volkspark“, Stadtpark“ oder „Planten un Blomen“ nicht einfach so verwendet werden dürfen.
Das habe ich in #17 schon beantwortet.
 
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