BEASTIEPENDENT
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 26.10.2003
- Beiträge
- 4.441
- Reaktionspunkte
- 2.118
Folgen Sie dem Video unten, um zu sehen, wie Sie unsere Website als Icon auf Ihrem Homescreen erstellen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Ich werde mal diese Woche bei der Rechnungsprüfung anfragen.Nee, Gerichte sind für mich eher ein Spezialfall, ich glaube nicht das ich viele Kunden habe die Rechnungen an Gerichte stellen.
Allerdings sollte auch da langsam aber sicher überall die notwendige Leitweg-Id vorhanden sein.
Wenn Deine Papier/PDF-Rechnungen bisher noch akzeptiert werden: prima. Ich würde mich trotzdem langsam aber sicher darauf vorbereiten das es in absehbarer Zeit die Vorgabe XRechnung von Seiten der Gerichte geben wird...
Erster Anhaltspunkt: irgendwo auf der Homepage des Gerichts sollte die Leitweg-Id sichtbar sein. Ohne die geht derzeit ja nichts - ist die vorhanden, müsste das jeweilige Gericht XRechnungen empfangen und verarbeiten können (was ja eigentlich seit Längerem schon Pflicht ist ).Ich werde mal diese Woche bei der Rechnungsprüfung anfragen.
Und dann auch Deine Demo probieren. Werde Dir noch eine PN zu Deinem Produkt schreiben.
Ich glaube ich hasse nichts mehr, als den Begriff „Bürokratieabbau“ weil mir niemand wirklich erklären kann, was er damit meint. XRechnung führt jedenfalls nicht zu mehr Bürokratie oder Verwaltungsaufwand, eher im Gegenteil.Digitalisierung ist noch lange kein Bürokratieabbau.
Bloß für beim Bund/Behörden muss es jetzt zusätzlich die ERechnungs-Standards einhalten.
Glaubt ihr nicht, Behörden und Gerichte drucken diese dann aus und heften sie dann ab? So wie es bei den digitalen Anträgen fürs Bafög ist?Würden Gerichte nicht auch unter öffentliche Auftraggeber fallen?
Ne, tun sie nicht. Zumindest nicht alle.Glaubt ihr nicht, Behörden und Gerichte drucken diese dann aus und heften sie dann ab? So wie es bei den digitalen Anträgen fürs Bafög ist?
Aus meiner Sicht ist es relativ einfach: das rechnungerzeugende bzw. -empfangende/verarbeitende Programm ist auch für die Archivierung zuständig. Bei der Rechungserstellung ist das logisch, da kann man die E-Rechnung ja noch bevor Sie als Datei auf der Platte landet sicher und nicht-änderbar in der verschlüsselten und passwortgesicherten Datenbank speichern. Bei eingehenden E-Rechnungen besteht natürlich auf dem Weg ins Programm durchaus die Möglichkeit der Manipulation, aber das lässt sich, ohne ein zentrales Rechnungsportal beim Bund, nie ganz verhindern.Erst einmal erwarte ich, dass es dann entsprechende PlugIns für Programme wie Word geben wird - genau so wie jetzt schon der EDIFACT Exporter, der ja im Prinzip nichts anderes macht als die geplante eRechnung. Schwieriger wird die Frage nach der Archivierung - wenn die Buchführungsoriginale weiterhin als Papier abgelegt werden können habe ich kein Problem mit der Regelung. Wenn ich die x-zehntausend Euro für eine saubere elektronische Infrastruktur nur zum Archivieren aufbauen muss, werde ich stinksauer, weil das für die paar (aber großen) Rechnungen im Jahr nicht sinnvoll ist - auch nicht ökologisch.
Genau so.Schwierig wird es für die, die "ungeeignete" Programme wie Word oder Excel zum Rechnungsschreiben nutzen - da ist es ja jetzt schon schwer die GoBD einzuhalten. Und ob es dafür Plugins für die Erzeugung und den Empfang/Verarbeitung von E-Rechnungen geben wird: keine Ahnung. Sinn würde es aus meiner SIcht aber ohne Archivierungsmöglichkeit keinen machen...
Die "Buchführungsoriginale" werden dann auch nicht mehr in Papierform vorliegen, sondern als XML-Datei.
Grund für die ganzen Anstrengungen ist es ja die Umsatzsteuerbetrügereien EU-Weit zu bekämpfen, das wird dann ab ca. 2028 relevant. Ausnahme sind kaum geplant.Schliesslich will der Staat ja Steuern von uns Unternehmern haben. Also wird ein Übergang funktionieren und die Ausnahme von der Ausnahme wird auch kommen.
Grade für uns KMU und Freiberufler ist das echt ein weiterer Klotz am Bein um Geld zu erwirtschaften.
Wenn man es ganz genau nimmt ist das PDF unzulässig (die Portale lehnen es meines Wissens nach sogar ab), die E-Rechnung besteht nur aus der XML-Datei. Wenn die bisher benutzte Buchhaltungssoftware damit aktuell Probleme in der Darstellung hat, dann kommt da sicher noch ein Update. Ich gehe mal davon aus das alle Hersteller aktuell auf beschlossene Gesetze/Verordnungen warten, damit sie das dann korrekt umsetzen können.Ein zugehörigen PDF ist optional, macht aber oft Sinn, da wir immer wieder erleben, dass in unserem Buchhaltungsprogramm die XML-Felder abgeschnitten dargestellt werden.
Allerdings schicken die wenigsten Rechnungssteller das PDF mit.
Ne, es ist optional vorgesehen.Wenn man es ganz genau nimmt ist das PDF unzulässig
Wie sind als Behörde schon länger verpflichtet E-Rechnungen anzunehmen.Wenn die bisher benutzte Buchhaltungssoftware damit aktuell Probleme in der Darstellung hat, dann kommt da sicher noch ein Update. Ich gehe mal davon aus das alle Hersteller aktuell auf beschlossene Gesetze/Verordnungen warten, damit sie das dann korrekt umsetzen können.
Nein, wie schon mehrfach erklärt. Erstens sind die Daten vor dem Brennen veränderbar und zweitens braucht man bloß so eine Disk einzulesen, Daten zu verändern und ein neue zu brennen – da is gar nix GoBD-konform unveränderlich.Für die Archivierung im kleinen Maßstab sollte doch eine Speicherung auf einer M-DISC oder CD-R ausreichen. Die sind unveränderlich und halten 10+ Jahre, was für den Zweck ausreichend ist.
Letztlich müßtest Du dann alles in einer Blockchain aufbewahren. Ich denke das es hier tatsächlich genügt auf ein persistentes WriteOnce Medium zu speichern, wenn man das regelmäßig macht (z.B. montalich) und der Speicherumfang größer ist (z.B. ein ganzes Jahr). Dann müßte man mehr als nur eine CD neu brennen um z.B. eine Rechnungsnummer umzuwidmen. Möglich bleibt so etwas fast immer!Nein, wie schon mehrfach erklärt. Erstens sind die Daten vor dem Brennen veränderbar und zweitens braucht man bloß so eine Disk einzulesen, Daten zu verändern und ein neue zu brennen – da is gar nix GoBD-konform unveränderlich.
Unsinn, natürlich sind CDs GoBD-konform. Nach der Logik wäre kein Datenträger oder Ort wirklich GoBD-konform. Selbst Mikrofilm lässt sich einlesen und neu erstellen. Außerdem gibt es noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.Nein, wie schon mehrfach erklärt. Erstens sind die Daten vor dem Brennen veränderbar und zweitens braucht man bloß so eine Disk einzulesen, Daten zu verändern und ein neue zu brennen – da is gar nix GoBD-konform unveränderlich.