Was ich persönlich beim Verhalten des TE interessant finde:
- wie schafft man es 30.000,- Steuerschulden anzuhäufen???
Das ist eigentlich ganz einfach:
Bei der Gründung einer Einzelunternehmung wird eine Umsatz- und Gewinnprognose ggü. dem Finanzamt abgegeben.
Abgabe der Steuererklärung durch den Steuerberater (verlängerte Abgabefrist) 20 Monate nach Ende des Geschäftsjahres.
Bis dahin aus dem Vollen gelebt (neue Karre, schöne Klamotten, fetter Urlaub, haufenweise Geschäftsessen).
Und wenn der Bescheid kommt, sind die Taschen leer. Mit dem Bescheid für das Gründiungsjahr kommt der Vorauszahlungsbescheid für das Jahr nach der Gründung und das laufende Jahr. Jetzt sind nicht nur die Taschen leer, sondern es zerfällt Dir die Hose am Leib und Du fängst an, Regenwürmer für ihre freie Kost und Logis im Garten zu beneiden. Es gab da früher mal eine Auswertung, dass die höchste Insolvenzquote im dritten oder vierten Jahr nach Gründung vorliegt. Genau mit solch einem Szenario im Hintergrund.
Plausibel überlegt, müsste da wohl eine Privatinsolvenz vorliegen; das FA lässt sich nicht auf 50€ mtl. ein, wenn noch irgendwelche Vermögenswerte vorliegen. Bestimmt ist auch eine EV eingetragen. Ich habe es ungefähr jährlich einmal, dass das FA oder auch Behörden, selbstbewohnte Immobilien wegen Gebühren- oder Steuerschulden versteigern lassen.
Als die Nachfrage da war, konnte man die gut versteigern oder vorher noch mit Zustimmung der Gläubiger verkaufen.
Aktuell kann es passieren, dass nicht nur unattraktive Objekte etliches unter Wert über den Tisch gehen. Es wird insbesondere dann glitschig, wenn der Versteigerungserlös nicht reicht, die Verbindlichkeit zu begleichen. Das betrifft natürlich alle Versteigerungen, nicht nur die mit dem FA als Gläubiger.
Aufkäufer steigern mit und verkaufen die Immobilien, sobald sie im Grundbuch stehen. Man begnügt sich mit schmalem Aufschlag von 20-40T€ und ist die Bude dann schnell wieder los.
Genug geplaudert, es geht ja um etwas ganz anderes hier.