Es scheint also nicht damit getan, dass eine e-Rechnung erstellt wird, diese muss auch in einem bestimmten Format (xRechnung) erstellt werden. Dieses ist in einer EU Verordnung definiert.
Ja, das Thema ist schwierig, wenn sogar das BMI die Begriffe nicht sauber erklärt
XRechnung ist die spezielle, nur in Deutschland für Rechnungen von Firmen an Behörden einzusetzende Variante der EU-weit genormten E-Rechnung. Die XRechnung darf in den Standards CII (Common Industry Invoice) oder UBL (Universal Business Language) erstellt werden.
Eine XRechnung erfüllt (egal ob CII oder UBL) immer die Anforderungen der E-Rechnungspflicht. Damit sind also schon mal alle Behörden (denn nur diese können eine XRechnung empfangen) auf der sicheren Seite.
Für den B2B Bereich kann man wahlweise reine XML-Dateien nach CII oder UBL erstellen oder das Hybrid-Format Factur-X/ZugFerd - bestehend aus PDF und eingebetteter XML-Datei nach CII Standard nutzen.
Das empfangende Programm muss mit allen drei Fällen klarkommen: PDF mit eingebetteter XML nach CII Standard und einzelne XML-Dateien nach CII oder UBL Standard.
Das macht den Einbau, die Prüfung und Weiterverarbeitung aufwendig...
Ich hoffe ich hab zu später Stunde nichts durcheinandergebracht, wie gesagt, das Thema ist ein wenig undurchsichtig
Für die Erfüllung der GoBD reicht es mMn aus wenn die empfangenen Dateien schreibgeschützt in der verschlüsselten Datenbank des Rechnungsprogramms gespeichert werden und diese Datenbank dann selbst regelmässig einmal inHouse und einmal outHouse gesichert wird.