1. Waffenschein: Erlaubt
das Mitführen von Schusswaffen. Es gibt den "richtigen" Waffenschein für scharfe Waffen und den "kleinen Waffenschein" für Gas-/Schreckschusswaffen. Der richtige Waffenschein ist in Deutschland sehr stark reglementiert, bei dem kleinen geht es nur um die Registrierung, sind halt Spielzeuge.
2. Waffenbesitzkarte: Mann kann aber auch einfach nur eine Waffe
besitzen. Sportschützen beispielsweise. Die Erteilung einer WBK ist ebenfalls reglementiert, man muss ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Bestätigung des Vereins/Clubs beibringen. Diese Bestätigung wird aber erst dann erteilt, wenn man mindestens 12 Monate regelmäßig trainiert hat. Die Waffenbesitzkarte berechtigt jedoch
nicht zum Mitführen der Waffe. Die Schusswaffe muss sich in einem geschlossenen Behältnis von zu Hause bis zum Verein befinden. Und zu Hause muss die Waffe in einem besonders gesicherten Behältnis verwahrt werden. Gas-/Schreckschusswaffen kann man einfach so erwerben wenn man 18 ist, man darf sie aber nur mitführen, wenn man den kleinen Waffenschein hat. Aber wer macht das schon.
3. Jagdschein: Der Jagdschein erfordert eine besondere langwierige Ausbildung und berechtigt zum Besitz, dem Erwerb und dem Mitführen von i.d.R. Langwaffen ausschließlich f
ür den Verwendungszweck Jagd. Auf besonderen Antrag kann aber auch eine Kurzwaffe für den Fangschuss erworben werden. Für die Kurzwaffe gilt aber die gleiche Restriktion wie unter Punkt 2 beschrieben, d.h. im Klartext, man darf sie erst dann aus dem gesicherten Behältnis nehmen wen man am Jagdort eingetroffen ist. Achja, und die Waffen müssen zu Hause ebenfalls wie unter Pkt. 2 beschrieben verwahrt werden.
Staatliche Organe wie z.B. die Polizei oder Militärangehörige brauchen keinen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte. Ihre Funktion berechtigt sie. Einen Waffenschein oder Waffenbesitzkarte würden sie nur brauchen, wenn sie für private Zwecke eine Waffe verwenden wollen und unterliegen denselben Prüfungen für die Erteilung wie jeder andere Bürger auch. Wenn ein Polizist beispielsweise
privat seine Dienstwaffe einsetzen würde, macht er sich sowas von strafbar, dass er seinen Beamtenstatus aufs Spiel setzen würde.
So wars zumindestens noch bis 2016.