geronimoTwo
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Ein kleines Ärgernis auf dem strassenseitigen Fußweg an meinem schmiedeeisernen Grundstückszaun. Vor 14 Tagen wurde dort ein Fahrrad angekettet. Das Fahrrad ist ein heruntergewirtschaftetes Geländerad, welches wohl aufgrund eines gerissenem Felgenbremsen Bowdenzugs dort zurückgelassen wurde.
Ab wann darf ich als Privatperson dieses anscheinend herrenlos und defekt angekettete Fahrrad von meinem Grundstückszaun entfernen?
Ab wann darf ich als Privatperson dieses anscheinend herrenlos und defekt angekettete Fahrrad von meinem Grundstückszaun entfernen?