Funktioniert eine automatische Parkscheibe gut?

Siebenstern

Siebenstern

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Hallo,
unser Senior vergisst regelmäßig seine Parkscheibe im Auto einzustellen und kassiert dann von den Leuten, die sich lächerlicherweise „Fair Parken“ nennen, eine Zahlungsaufforderung von 29,80. Deswegen die Idee, eine automatische Parkscheibe anzuschaffen. Hat da jemand Erfahrung, ob die zuverlässig funktionieren?
 
Technisch funktionieren tun sie.
Ob die Fa. fair parken GmbH die aber anerkennt, ist ihre Sache. Ob der Knöllchen-Mann sowas überhaupt kennt, noch ne andere.
Da das eine Privat-Veranstaltung dieser Firma ist, nützt dir auch eine "Zulassung" nix.

Beste Lösung: Dort nicht mehr zum Einkaufen fahren.
 
Bin sehr zufrieden damit.
Wäre gut wenn man im Café sitzt und das Ding mit dem Handy verbinden könnte dass man einfach manuell dann die Zeit wieder ein bisschen vorrückt…

Ansonsten super Sache sowas
 
Danke = auch bestellt.
 
Ja, (meine) funktioniert gut/zuverlässig und ohne irgendwelche Probleme.

Ob die Fa. fair parken GmbH die aber anerkennt,
Muss, da sie eben vom KBA amtlich als Parkscheibe anerkannt und somit gleichwertig zu einer konventionellen ist.

EDIT - siehe #15
 
Zuletzt bearbeitet:
Technisch funktionieren tun sie.
Ob die Fa. fair parken GmbH die aber anerkennt, ist ihre Sache. Ob der Knöllchen-Mann sowas überhaupt kennt, noch ne andere.
Da das eine Privat-Veranstaltung dieser Firma ist, nützt dir auch eine "Zulassung" nix.

Beste Lösung: Dort nicht mehr zum Einkaufen fahren.
Er ist halt nicht mehr so gut zu Fuss und wählt deshalb diesen Laden. Und wenn der Unfair Parken-Heini eine staatlich anerkannte Parkscheibe nicht akzeptiert, dann freut sich ein Anwalt über einen Auftrag.
 
dann freut sich ein Anwalt über einen Auftrag.
Nach meiner Erfahrung beträgt die Quote derjenigen, die in Foren mit dem Wort "Anwalt" um sich werfen, zu der Menge derjenigen, die derartige Dienste tatsächlich in Anspruch nehmen, ca. 100:1 oder vielleicht sogar 1000:1

Damit verabschiede ich mich hier und wünsche weiterhin erfolgreichen Gedankenaustausch.
 
Und Vorsicht bei Fake Digitalen Parkscheiben. :crack:

Da muss man Aufpassen wie ein Fuchs :suspect:

Bildschirmfoto 2024-05-11 um 13.27.54.jpg
 
Nach meiner Erfahrung beträgt die Quote derjenigen, die in Foren mit dem Wort "Anwalt" um sich werfen, zu der Menge derjenigen, die derartige Dienste tatsächlich in Anspruch nehmen, ca. 100:1 oder vielleicht sogar 1000:1
Bei mir ganz sicher nicht. Ist nämlich mein bester Freund, war sogar seinerzeit Trauzeuge. Aber woher nimmst Du Deine Erkenntnisse, Belege?
 
Ja, funktionieren.

Ob die Fa. fair parken GmbH die aber anerkennt, ist ihre Sache.
Quatsch! Wenn sie vom KBA zugelassen sind … Oh nee, ich muss zurückrudern: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/elektronische-parkscheibe/ – auch wenn ich es unfassbar finde! Für den Verkehr zugelassen, aber private müssen sich nicht dran halten, wenn sie Parkscheibe vorschreiben? Das geht mir nicht in den Kopf.

EDIT: Gut, dass ich wenigstens Aussagen überprüfe, bevor ich „Quatsch“ o.. poste :D /EDIT
 
Danke Euch allen für Eure Tipps. Die Parkscheibe kommt am Montag. Ich darf gar nicht daran denken, dass ich allein in diesem Jahr schon 4x schlappe 29.80 € von seinem Konto an diese modernen Raubritter überwiesen habe.
 
Ja, funktionieren.


Quatsch! Wenn sie vom KBA zugelassen sind … Oh nee, ich muss zurückrudern: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/elektronische-parkscheibe/ – auch wenn ich es unfassbar finde! Für den Verkehr zugelassen, aber private müssen sich nicht dran halten, wenn sie Parkscheibe vorschreiben? Das geht mir nicht in den Kopf.

EDIT: Gut, dass ich wenigstens Aussagen überprüfe, bevor ich „Quatsch“ o.. poste :D /EDIT
In der Tat interessant.
Was ist, wenn ein Schild " Es gilts StVO" steht?

Mal gerade mal stellvertretend bei Lidl geschaut - so wie ich das verstehe gelten die AGB der Überwachungsfirma ...

Ich habe ein Anschreiben eines Parkraumbewirtschaftungsunternehmen erhalten, was ist zu beachten?
Die Parkraumbewirtschaftung haben wir auf darauf spezialisierte Unternehmen übertragen. Du findest die Kontaktdaten und die AGB des jeweiligen Unternehmens auf den Schildern, die an der Zufahrt zu unserer Filiale oder direkt auf dem Parkplatz angebracht sind. Bei Fragen oder bei einem ungerechtfertigt geahndeten Parkverstoß wendest du dich bitte direkt an das jeweilige Unternehmen.


Nun kann die Laien-Juristen Diskussion starten ... wo war das Mikrowellen Popcorn noch mal
 
Sind Parkplätze an Supermärkten und Co. denn „privat betriebene Parkplätze“ im Sinne dieser Regelung?
Sie sind für jeden zugänglich, insofern gelten eigentlich STVO und STVZO.
Sind private Parkplätze nicht eher solche auf Firmengeländen oder im Hafenbereich, am Flughafen?
 
Ja, (meine) funktioniert gut/zuverlässig und ohne irgendwelche Probleme.


Muss, da sie eben vom KBA amtlich als Parkscheibe anerkannt und somit gleichwertig zu einer konventionellen ist.

EDIT - siehe #15
Das stimmt nur wenn es kein Privatgelände ist denn dort gilt die die StVO nie da sie dort rechtl. nicht in Kraft gesetzt werden kann selbst wenn da ein Schild anderes behauptet.
Dort gelten die Regeln des Betreibers (Hausordnung). Wenn er dort besagtes Schild aufstellt bedeutet das nur das man sich gemäß StVO verhalten soll.
Es gibt schon Urteile die besagen das man auch auf privaten Parkplätzen, wenn dort öffentlicher Straßenverkehr stattfindet, gemäß StVO verhalten muss. Im Falle eines Rechtstreits wird man also daran gemessen werden egal ob die StVO dort gültig ist oder nicht.
 
Das steht in der Beschreibung der Scheibe, die ich bestellt habe:

Die PARK MICRO besitzt die Zulassung vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter Verweis auf Verordnung Nr. 219, Ausgestaltung von elektronischen Parkscheiben (LA22/7332.5/2007968) und die Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt (ECE-Genehmigung Nr. 10 R - 057203).
Die Parkscheibe muss somit von allen Politessen und Kontrolleuren im ganz Deutschland akzeptiert werden.
 
Wenn Parkplätze auf dem Gelände eines Eigentümers liegen - in der Regel die Supermarktinhaber - liegen sie nicht im öffentlichen Parkraum, genau deswegen dürfen sie eigene Regeln aufstellen. Schwieriger wird es, wenn es sich um Großraumparkplätze mit mehreren / vielen Läden handelt (Einkaufzentren etc.) dann gilt meist die STVO - ansonsten müsste der Parkplatz genau unterteilt und abgegrenzt werden.

Klagen gegen die abgemahnte Nutzung einer digitalen Parkscheibe sind - je nach Bundesland - häufig erfolgreich, bei mir hat es in den letzten 4 Jahren dreimal geklappt. (Beim letzten Mal habe ich es bewusst provoziert und die "Parkmänner" mit der Kamera festgehalten und an den Betreiber des Einkaufszentrums gemeldet, mit dem Hinweis, dass die Schilderung der Situation an die Lokalzeitung weitergeleitet wird … hat wohl gereicht, jetzt kontrollieren andere ;) )
 
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