zur auswahl eures steuerberaters

BWA = Betriebswirtschaftliche Auswertung
 
wo das wieder hingehört?

ich hatte nie andere posten auf meinen rechnungen als meine arbeitsleistung,
nun kommen diesmal Laborkosten mit auf die Rechnung, welchen Preis muss ich da angeben oder auf was achten, nichts? den netto oder brutto preis der laborkosten?

vermute mal, die nettosummer, aber lieber mal nachfragen

danke
 
Gib bei den einzelnen Rechnungsposten besser den Nettobetrag und den dazu gehörigen Steuersatz an.

Am Rechnungsende führst du dann die Nettosumme, Steuersumme und Bruttosumme auf.
 
wie heißt es so schön:
sprechenden menschen kann geholfen werden.

mittlerweile habe ich mich mit meinem steuerberater zusammengesetzt und meine erwartungen geschildert. dabei wurde mir auch klar, dass manche entwicklungen sehr wohl auch von meinem berater wahrgenommen werden, aber nicht unbedingt an mich weitergeleitet werden, da sie für meine situation erst gar keine relevanz haben. daraus und basierend auf weiteren erkenntnissen werden wir versuchen, einen königsweg für eine weitere produktive zusammenarbeit zu finden.
klingt schön gestelzt, ist aber so. :)
besten gruß und dank für eure meinungen, al
 
weiss einer den link zu den neuen Verordnungen zur Rechnungsaustellung etc., da gabs glaube ich 2004 oder 2005 ein paar Neuregelungen vom FI.amt, was nun Pflicht ist, damit es anerkannt wird.

hab das damals bekommen, gelesen und neulich weggeschmissen, nun hab ichs vergessen was drin stand, und würde es gerne nochmal lesen.
was lernt man daraus...sowas nicht müllen

danke
 
Also Alter Ego..:D

Ich denke gerade zur Zeit darüber nach meinen langjährigen Steuer- und Finanzberater zu wechseln.

Finanzberater brauche ich nicht mangels Finanzen ;)... und steuerlich beraten beschränkt sich auf das Abholen der BWAs jeden Monat und der üblichen Sachen wie Steuervoranmeldung oder rauszögern von Terminen oder Zahlungen.

Das lief sogar so gut, das ich gerade in dem Jahr wo es echt schlecht lief auch noch zig 10 tausende (mir wird immer noch übel bei dem Gedanken) an das geliebte Finanzamt abrücken konnte...

Da verlange ich von einem Steuerberater etwas mehr Vorausschau und deshalb werde ich wohl wechseln.

Das dumme ist halt das man Leistungen gerade in diesem Bereich einfach nicht vergleichen kann und es eigentlich nur daran messen kann, wie viele bzw. in welcher Höhe er einem Steuern ersparen kann und ob alles rechtzeitig bei den Behörden abgegeben wird.
Aber auch das bekommst du ja nicht wirklich mit was da so läuft.

Und da wünsche ich mir etwas mehr Transparenz, das scheint bei der neuen Sozietät der Fall zu sein, aber auch der Wechsel kann daneben gehen..

Tel Aviv...
 
avalon schrieb:
Da verlange ich von einem Steuerberater etwas mehr Vorausschau…
dat is die crux.
wenn man doch selber fremd in der materie ist, wie kann man bei der einschätzung der erhaltenen leistungen und deren beurteilung sicher sein? ist das barometer etwa die höher der steuerlast? auch nicht.
die berichte von branchenkollegen? auch nicht, da wie du sagst schwer vergleichbar.
der faktor vertrauen scheint nach wie vor eine große rolle zu spielen. vetrauen und geldgeschäfte in eigener sachen. huiii, da wird’s eng. :)
gruß, al
 
Für mich sind Empfehlungen anderer "Patienten" Anhaltspunkte. Ich frage oft, bei wem bist du, bist du zufrieden mit dem, etc..
Die fachlichen Leistungen des Beraters kann ich auch nicht beurteilen. Aber ich bekomme ein Gefühl für seine Bemühungen durch seine Fragen – die zeigen, wie weit er versucht, meine individuelle Situation zu erfassen und auch selbst initiativ wird.
Ich brauche als Freiberufler mit wechselndem Einkommen mehr als die übliche 08/15-Beratung, auch wenn ich nicht zu den Grossverdienern gehöre. Grade deshalb sind Hinweise enorm wichtig, z.B. ob und wann ich grössere Zahlungen zu leisten habe, wie ich am besten Geld bis dahin zurücklege, aber auch mal ein Gespräch über langfristige Möglichkeiten zur Altersversorgung.
Ein konkretes Beispiel: Ich war zusammen mit meiner Frau beim Notar, um unsere Ehe- und Erbangelegenheiten rechtlich zu regeln. Mein Steuerberater hat, als ich ihm beiläufig davon erzählte, sofort die Alarmglocke geläutet und darum gebeten, die Entwürfe des Anwalts sehen zu können. Daraufhin wurden dann auch zentrale Punkte geändert, was uns einiges an Geld und möglicherweis Unannehmlichkeiten ersparen wird. (Mit solchen Feinheiten war der Anwalt nicht vertraut und hat die Anregungen dankbar aufgenommen.)
 
ich kam zu meinem auch durch Empfehlungen anderer Mandanten. Da diese auch selbständig sind, konnte ich mir sicher sein, dass der StB etwas hiervon versteht.

Was ich persönlich sehr angenehm finde, ich kann ihn bei jeder Frage sofort anrufen oder anmailen, er versucht so schnell wie möglich zu antworten (oder seine Angestellten).

Ich denke aber leider, dass es ein sinnloses Trial-and-error Verfahren ist.
 
avalon schrieb:
Das lief sogar so gut, das ich gerade in dem Jahr wo es echt schlecht lief auch noch zig 10 tausende (mir wird immer noch übel bei dem Gedanken) an das geliebte Finanzamt abrücken konnte...

Ein SB entbindet dich nicht von der Pflicht zumindest den Kaffeesatz unseres Stuersystem zu kennen. Auch dir (eigentlich jedem Selbstständigen) sollte bekannt sein, dass dich dein Finanzamt nach deiner letzten Steuererklärung veranlagt. Bsp. Wir haben 2006 und hattest 2003 ein super Jahr. Seit 2004 läuft dein Laden bedeutend schlechter. D.h. du zahlst zu viel Vorsteuer. Dann solltest du 1. In die Puschen kommen und deine Erklärung für 2004 einreichen und 2. Einspruch gegen den Vorsteuerbescheid des akt. Jahres einlegen. Wenn du alles, was vom Finanzamt kommt, als Gott gegeben hinnimmst, brauchst du auch keinen Steuerberater.

Aber zurück zum Thema. Ein Steuerberater ist ja kein Hellseher. Al hat es wohl bei einem Gespräch mit dem SB gemerkt. Ich habe mittlerweile meinen zweiten SB. Der Wechsel war durch einen Umzug und eine gewisse Unzufriedenheit mit meinem ersten SB verursacht. Damals hatte ich auch ein Problem, die genaue Rolle des SB einzuordnen.
Bei den ersten Gesprächen mit meiner aktuellen Steuerberaterin ging es nicht nur um meine Bilanzen sondern auch um meinen finaziellen Plan für die nächsten Jahre. Klar, man kann ja nie wissen, was Morgen ist aber:

1. Welche Investitutionen stehen wann an?
2. Wie mittel- langfristig denke ich (Strategie)
3. Welches Risiko ist man bereit, um Steuern zu sparen
....
All so ein Zeug halt mit den Zielen (Beispiele).
1. Rückstellungen...
2. Frage Finanzierungs- Miet-/Pacht- Leasingverträge...
3. Kapitalanlagen...

Wenn ich mich dann mit ihr so 2-3 Mal im Jahr treffe, brauche ich auch gar nicht lang. Die Belege sind immer auf dem aktuellen Stand und für die Bilanz wird nur ein bisschen geschoben. Die grobe Linie kennt sie und mehr braucht sie auch nicht.

Viele Grüße

ß
 
Ren Van Hoek schrieb:
ich kam zu meinem auch durch Empfehlungen anderer Mandanten. Da diese auch selbständig sind, konnte ich mir sicher sein, dass der StB etwas hiervon versteht.

Was ich persönlich sehr angenehm finde, ich kann ihn bei jeder Frage sofort anrufen oder anmailen, er versucht so schnell wie möglich zu antworten (oder seine Angestellten).

Ich denke aber leider, dass es ein sinnloses Trial-and-error Verfahren ist.


sehe ich auch so.
 
esszett schrieb:
Ein SB entbindet dich nicht von der Pflicht zumindest den Kaffeesatz unseres Stuersystem zu kennen. Auch dir (eigentlich jedem Selbstständigen) sollte bekannt sein, dass dich dein Finanzamt nach deiner letzten Steuererklärung veranlagt. Bsp. Wir haben 2006 und hattest 2003 ein super Jahr. Seit 2004 läuft dein Laden bedeutend schlechter. D.h. du zahlst zu viel Vorsteuer. Dann solltest du 1. In die Puschen kommen und deine Erklärung für 2004 einreichen und 2. Einspruch gegen den Vorsteuerbescheid des akt. Jahres einlegen. Wenn du alles, was vom Finanzamt kommt, als Gott gegeben hinnimmst, brauchst du auch keinen Steuerberater.

Du schreibst es etwas von "Vorsteuer". Die Veranlagung samt entsprechender Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt aber nur für die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer und nicht für die Umsatzsteuer, wobei die Festsetzung der Gewerbesteuer den Gemeinden unterliegt und nicht den Finanzämtern, die lediglich den sog. Gewerbesteuermeßbetrag ermitteln.

Gegen zu hoch festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen (z.B. nach einem sehr guten Jahresergebnis, gefolgt von einem absehbar deutlich schlechteren) kann man ohne Probleme Anpassungsanträge beim Finanzamt stellen. Diese Anpassung kann sowohl eine Korrektur der Vorauszahlungsbeträge nach oben, wie auch nach unten beinhalten. Bei Bedarf kann auch eine Neufestsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen auf Null beantragt werden.

Die Höhe der "Vorsteuer" (...du meinst wahrscheinlich die Umsatzsteuer...) von der du redest, hängt von den Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab, die regelmäßig (monatlich, vierteljährlich) beim Finanzamt eingereicht werden müssen. Da gibt es dann auch keine Bescheide, gegen die Einspruch eingelegt werden könnte. Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung und auch nur dann, wenn die Berechnung des Finanzamts von der eingereichten Umsatzsteuer-Jahreserklärung abweicht.
 
ich lese das ganze und verstehe immer weniger :rolleyes:

ist ein steuerberater wirklich ein unbeteiligter aussenstehende? ist ein deal mit ihm eine lose verbindung oder ist er für den ausgang der steuerlichen angelegenheiten seines mandanten irgendwie verantwortlich? (sorry für die gretcheneinstellung, ich habe nur gelegentlich einen sb aufgesucht, aber nie beauftragt).

ein kleines beispiel: ich übernehme (damals noch als architekt) für einen kunden die verantwortung für sein bauvorhaben.
er will in seiner garage eine kleine klinik für chirurgische eingriffe einrichten. es ist in wien, also dicht bebaut.
jetzt wenn er nicht weiss, dass anstelle von dem verlorenen garagenplatz entweder ein anderer woanders kommen, oder eine gebühr von etwa umgerechnet 4000 eur entrichtet werden muss, und ich das gesetz vergesse oder ignoriere, dann kann er mich darauf mit recht verklagen.
so etwas ist meinem bekannten kollegen passiert, der die frist für eine kanalgebührrückerstattung (oder was ähnlichem, weiss ich nicht mehr) verschwitzt hat und wurde daraufhin von dem kunden gleich verklagt. sein honorar war somit weg.
und es gibt viele anderen gesetze oder aktionen, die auch zum verlust führen können.

wie und ob ist der sb für sein tun überhaupt dem mandanten gegenüber verantwortlich? oder bin ich auf der falschen hochzeit? :rolleyes:
fragt verwirrter
rob
 
Nein Patrick,

ich meinte die Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Natürlich falsch abgekürzt. Die laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen stellt man ja rückwirkend und wie sollte man gegen die auch Einspruch erheben? Nur weil es eine Voranmeldung ist, ist es keine Vorsteuer (Der Zeitraum der Voranmeldung liegt in der Vergangenheit).

Aber aus meinem ersten Post ist wohl klar, dass ich die Einkommensteuer/ Gewerbesteuer meinte.

Aber Danke, Haar in der Suppe gefunden...
 
Weber's Patrick schrieb:
Gegen zu hoch festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen (z.B. nach einem sehr guten Jahresergebnis, gefolgt von einem absehbar deutlich schlechteren) kann man ohne Probleme Anpassungsanträge beim Finanzamt stellen. Diese Anpassung kann sowohl eine Korrektur der Vorauszahlungsbeträge nach oben, wie auch nach unten beinhalten. Bei Bedarf kann auch eine Neufestsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen auf Null beantragt werden.

das is ja alles halb so wild.
ich mach meine EK jeden 1.1. des jahres und rufe fast quartalsweise bei meinem FA. an um die zu bitten irgendwas zu ändern, sagen wir meine einnahmen sind in einem quartal total niedrig, dann schreib ich halt kurz nen brief und bitte darum die Vorauszahl. auf "0" zu setzen.
 
esszett schrieb:
Nein Patrick,

ich meinte die Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Natürlich falsch abgekürzt. Die laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen stellt man ja rückwirkend und wie sollte man gegen die auch Einspruch erheben? Nur weil es eine Voranmeldung ist, ist es keine Vorsteuer (Der Zeitraum der Voranmeldung liegt in der Vergangenheit).

Aber aus meinem ersten Post ist wohl klar, dass ich die Einkommensteuer/ Gewerbesteuer meinte.

Aber Danke, Haar in der Suppe gefunden...

Solange die Suppe schmeckt, kann mir das auch kein Haar vermiesen. ;)

Natürlich war mir irgendwie klar, daß du die Einkommensteuer-VZ meintest, aber als Steuerberater bin ich irgendwie darauf geeicht, solche kleinen (Verständnis-) Fehler gerade zu rücken. :)

Und daß man gegen eine UST-VA keinen Einspruch erheben kann, weiß ich daher auch, habe aber auch nie etwas in der Art geschrieben.
 
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