Weber's Patrick
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dat is die crux.avalon schrieb:Da verlange ich von einem Steuerberater etwas mehr Vorausschau…
avalon schrieb:Das lief sogar so gut, das ich gerade in dem Jahr wo es echt schlecht lief auch noch zig 10 tausende (mir wird immer noch übel bei dem Gedanken) an das geliebte Finanzamt abrücken konnte...
Ren Van Hoek schrieb:ich kam zu meinem auch durch Empfehlungen anderer Mandanten. Da diese auch selbständig sind, konnte ich mir sicher sein, dass der StB etwas hiervon versteht.
Was ich persönlich sehr angenehm finde, ich kann ihn bei jeder Frage sofort anrufen oder anmailen, er versucht so schnell wie möglich zu antworten (oder seine Angestellten).
Ich denke aber leider, dass es ein sinnloses Trial-and-error Verfahren ist.
esszett schrieb:Ein SB entbindet dich nicht von der Pflicht zumindest den Kaffeesatz unseres Stuersystem zu kennen. Auch dir (eigentlich jedem Selbstständigen) sollte bekannt sein, dass dich dein Finanzamt nach deiner letzten Steuererklärung veranlagt. Bsp. Wir haben 2006 und hattest 2003 ein super Jahr. Seit 2004 läuft dein Laden bedeutend schlechter. D.h. du zahlst zu viel Vorsteuer. Dann solltest du 1. In die Puschen kommen und deine Erklärung für 2004 einreichen und 2. Einspruch gegen den Vorsteuerbescheid des akt. Jahres einlegen. Wenn du alles, was vom Finanzamt kommt, als Gott gegeben hinnimmst, brauchst du auch keinen Steuerberater.
Weber's Patrick schrieb:Gegen zu hoch festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen (z.B. nach einem sehr guten Jahresergebnis, gefolgt von einem absehbar deutlich schlechteren) kann man ohne Probleme Anpassungsanträge beim Finanzamt stellen. Diese Anpassung kann sowohl eine Korrektur der Vorauszahlungsbeträge nach oben, wie auch nach unten beinhalten. Bei Bedarf kann auch eine Neufestsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen auf Null beantragt werden.
esszett schrieb:Nein Patrick,
ich meinte die Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Natürlich falsch abgekürzt. Die laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen stellt man ja rückwirkend und wie sollte man gegen die auch Einspruch erheben? Nur weil es eine Voranmeldung ist, ist es keine Vorsteuer (Der Zeitraum der Voranmeldung liegt in der Vergangenheit).
Aber aus meinem ersten Post ist wohl klar, dass ich die Einkommensteuer/ Gewerbesteuer meinte.
Aber Danke, Haar in der Suppe gefunden...