Zoll auf eine DVD aus den USA

...ich denke mal hier verwechselt jemand "zoll" mit der "einfuhrumsatzsteuer".

...nur weil man die "beim zoll" bezahlt, ist es noch lange kein "zoll" :hehehe:
 
Aber wenigstens kann uns allen vergeben werden, ohne dass viel schlimmes dabei passiert. :)
 
....wieso nur "verdächtig" ..... wir sind doch alle "schuldig geboren" :hehehe:

Objection! Ich kann von mir behaupten, dass ich mir meine "Schuld" sehr wohl verdient habe :hehehe: :hehehe: :hehehe:

Ich muss zugeben, dass ich bei solchen Beträgen noch nie etwas habe draufzahlen müssen.
 
Um mal wieder zum Thema zurück zu kommen (jaja, es ist Feiertag...): Sowohl Umsatzsteuer als auch Zollgebühren muss man erst ab einem Warenwert von 22€ bezahlen. Dann allerdings fallen diese Gebühren auf den Gesamtwert, also Warenwert + Porto an. Wenn allerdings keine Rechnung beiliegt, kannst du Pech haben und zum Zollamt zitiert werden, um den tatsächlichen Wert der Ware zu belegen (Rechnung, Auftragsbestätigung, am besten alles was du hast).

Tipp: Ab dem 1. Dezember 2008 wird die Zollfreigrenze auf 150€ Warenwert angehoben! Damit lohnen sich dann auch Sammelbestellungen und größere Artikel.

Quellen: Zoll.de: Sendungen mit geringem Wert
Zoll.de: Zollsätze
Heise.de: Goldene Zeiten für Eigenimporte*

*die offizielle Mitteilung des Zolls ist scheinbar nicht mehr online, sonst hätte ich direkt dahin verlinkt.
 
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