"Das Anbieten, also das Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Inhalten zum Beispiel über Peer-to-Peer-Netzwerke im Internet, ist verboten. Wichtig: Auch durch den Erwerb der Original-Vorlage, beispielsweise einer Original-Film-DVD, erwirbt man nicht das Recht, Dritten den Inhalt zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen können hohe Schadensersatzansprüche und Strafverfolgung nach sich ziehen.
Im Gesetzestext wird oft vom Verwertungsverbot gesprochen. Das Verbot umschließt Vervielfältigung, Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Vorlagen.
Das Downloaden aktueller Kinofilme ist nicht erlaubt und kann zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Des Weiteren gilt das Verwertungsverbot.
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Privates Kopieren einer Original-DVD/CD mit Kopierschutz ist nicht erlaubt und kann zivilrechtliche Konsequenzen durch den Rechteinhaber haben. Es gilt das Verwertungsverbot."
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