Zeugenaussage und die Entschädigung

Granny Schmitz

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Hallo zusammen,

eine Bekannte muss nächste Woche zu einem Gerichtstermin, sie hat in dieser Woche Urlaub. Bekommt sie einen vollen Arbeitstag erstattet oder nur die tatsächlichen Stunden die sie vor Gericht sein wird ?

Sie geht einer Teilzeitbeschäftigung nach. Ich habe mir das Schreiben mal durchgelesen und dort steht 12 Euro die Stunde, sie würde an dem Tag 8,5 Stunden arbeiten, hat aber nun Urlaub, wie sieht es da aus ?

Danke vorab.
 
Hallo zusammen,

eine Bekannte muss nächste Woche zu einem Gerichtstermin, sie hat in dieser Woche Urlaub. Bekommt sie einen vollen Arbeitstag erstattet oder nur die tatsächlichen Stunden die sie vor Gericht sein wird ?

Sie geht einer Teilzeitbeschäftigung nach. Ich habe mir das Schreiben mal durchgelesen und dort steht 12 Euro die Stunde, sie würde an dem Tag 8,5 Stunden arbeiten, hat aber nun Urlaub, wie sieht es da aus ?

Danke vorab.
Sie bekommt die Zeit im Gericht erstattet, plus Anfahrtszeit und -kosten. Ob Urlaub ist, ist egal.
 
Sie bekommt die Zeit im Gericht erstattet, plus Anfahrtszeit und -kosten. Ob Urlaub ist, ist egal.

Wenn sie nun keinen Urlaub nehmen würde für diesen Tag und nach dem Termin auch nicht die Arbeit aufnehmen würde dann würde sie 8,5 Stunden mal dem Bruttolohn erhalten, oder ?
 
Ich glaube sie kommt erstmal über Cape Canaveral
In dem Fall sollte sie vorher bei Gericht nachfragen. Es kann gut sein, das der Richter wegen der zu erwartenden Mehrkosten und Zeitaufwand für die Zeugin, sie zu einem anderen Termin einlädt. Hängt auch davon ab, wie wichtig die Zeugenaussage ist, ob alternative Verhandlungstage da sind, etc..
 
Richtig - aber nur den Verdienstausfall, den der Arbeitgeber auch bescheinigt. Kann Sie die Arbeit nach dem Termin nicht mehr aufnehmen, bekommt sie die volle Arbeitszeit - aber auch das muss der Arbeitgeber bescheinigen. Wenn Sie Urlaub hat, bekommt Sie die Fahrtkosten und eine Pauschale...
 
ist sie Vorgeladen?
Dann bekommt sie für die Anreise, Abreise
 
ist sie Vorgeladen?
Dann bekommt sie für die Anreise, Abreise

Ja aber das ist nichts, wohnt 8 KM vom Gericht entfernt und pro KM iwas um die 20 oder 30 Cent. Geht auch nicht um die Anreise, ihr geht es darum dass sie nicht weiß wie lange das dauert, sie hatte den Urlaub früh genommen und gerne was unternommen, musste das aber aufgrund der Einladung knicken.
 
Eigentlich schade, dass wegen einer Zeugenaussage vor Gericht gefeilscht wird wie am Wochenmarkt.

Eine Zeugenaussage ist ein elementares Grundelement der Rechtssprechung.
Was wird da wohl erst noch alles passieren, wenn die Bekannte dann mal als "Schöffin" verpflichtet wird?
 
Eigentlich schade, dass wegen einer Zeugenaussage vor Gericht gefeilscht wird wie am Wochenmarkt.

Eine Zeugenaussage ist ein elementares Grundelement der Rechtssprechung.
Was wird da wohl erst noch alles passieren, wenn die Bekannte dann mal als "Schöffin" verpflichtet wird?

Was ist nun Dein Problem ? Es geht um die Zeit die man für jemand anderen aufwenden muss und hier muss eine angemessene Entschädigung fliessen.
 
Was ist nun Dein Problem ? Es geht um die Zeit die man für jemand anderen aufwenden muss und hier muss eine angemessene Entschädigung fliessen.
Wenn du Urlaub hast, und vorgeladen wirst und zu Hause bist, hast du Pech gehabt. Niemand muss aus Australien oder aus München z. B. nach Flensburg anreisen. Und als Zeuge auszusagen ist eine Pflicht - da gibt es keine Entschädigung für.
Seltsames Rechtsverständnis...
 
Wenn du Urlaub hast, und vorgeladen wirst und zu Hause bist, hast du Pech gehabt. Niemand muss aus Australien oder aus München z. B. nach Flensburg anreisen. Und als Zeuge auszusagen ist eine Pflicht - da gibt es keine Entschädigung für.
Seltsames Rechtsverständnis...

Was Pflicht ist oder nicht hat nichts mit Anspruch auf Lebenszeitersatz zu tun.
 
Eigentlich schade, dass wegen einer Zeugenaussage vor Gericht gefeilscht wird wie am Wochenmarkt.

Eine Zeugenaussage ist ein elementares Grundelement der Rechtssprechung.
Was wird da wohl erst noch alles passieren, wenn die Bekannte dann mal als "Schöffin" verpflichtet wird?
Es sagt doch keiner, das sie nicht hingehen soll. Aber Entschädigung steht ihr zu, und das sollte sie auch nutzen. Es ist auch nichts anrüchiges dabei, möglichst viel 'herauszuholen'.

Auch als Schöffe bekommt man eine Entschädigung, und steht vor dem gleichen Problem wie Zeugen, dass man sich über die Entschädigungen erst mal informieren muss.
 
Es wird wieder Zeit, die alten aufgenommenen Folgen vom "Königlich Bayrischen Amtsgericht" anzusehen!

:hehehe:
 
Auch als Schöffe bekommt man eine Entschädigung, und steht vor dem gleichen Problem wie Zeugen, dass man sich über die Entschädigungen erst mal informieren muss.
Aber daran scheitert es doch schon, wenn man einen Bekannten fragt, der erst mal in einem Mac-Forum fragen muss.
 
Bei mir waren es (Muc) als Selbständige € 17,00 je Stunde, die ich im Gericht war plus eine Pauschale je KM Anreise, dazu muss ein Antrag ausgefüllt werden und die Erstattung kommt per Überweisung. Man braucht aber die Bestätigung des Richters. Für die Anreise ist der Ort der Ladung massgebend.
 
Aber daran scheitert es doch schon, wenn man einen Bekannten fragt, der erst mal in einem Mac-Forum fragen muss.
Das ist auch tatsächlich nicht so einfach mit den Entschädigungen. Ich bin derzeit Schöffe, und habe mich auch erst mal reinlesen müssen in das Thema. Und wenn einem was unklar ist, fragt man halt, ob in einem Forum, oder woanders.

Ich weiß noch, dass mir das mit den Entschädigungen am Anfang auch nicht ganz klar war, ich habe dann eine Email an die Schöffenvereinigung geschrieben, und die haben mir das dann erklärt. Da es aber keine Zeugenvereinigung gibt (vermute ich zumindest), kann man ruhig in einem Forum nachfragen. Hier gibt es ja Leute die sich auskennen.
 
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