Zeugenaussage und die Entschädigung

Wenn ich mich recht an meine letzte Verhandlung als Zeuge erinnere, gibt es nur Geld für die Reisekosten und, falls man keinen Urlaub hat, eine Maximalentschädigung je Stunde, die bei "Besserverdienenden" nicht an den realen Stundenlohn heranreichen.

Bei der Kostenstelle wurde ich netterweise darauf hingewiesen, dass ich bei meiner Personalabteilung darauf dringen soll, dass nicht von Urlaub in der Verdienstausfallbescheinigung steht, gerade wenn man nur wegen der Gerichtsverhandlung Urlaub eingereicht hat. DENN: Bei Urlaub ist eine Zeugenaussage reines Privatvergngen.
 
Bei der Kostenstelle wurde ich netterweise darauf hingewiesen, dass ich bei meiner Personalabteilung darauf dringen soll, dass nicht von Urlaub in der Verdienstausfallbescheinigung steht, gerade wenn man nur wegen der Gerichtsverhandlung Urlaub eingereicht hat. DENN: Bei Urlaub ist eine Zeugenaussage reines Privatvergngen.

In der Tat nett, aber nicht so ganz mit dem Gesetz zu vereinbaren ;)

Wer Verdienstausfall hat, bekommt selbigen, wer nicht arbeitet bekommt eine Entschädigung für die versäumte Zeit - ganze drei Euro die Stunde!

Nachzulesen ist das alles übrigens in § 19 JVEG und den vielen genannten Paragraphen.
 
Wenn die Aussage am Wohnort erfolgt und kein Verdienstausfall in Betracht kommt bleibt die Entschaedigung fuer das Zeitversaeumnis (3 Euro/Stunde). Wenn die Aussage nicht am Wohnort erfolgt kommen zu den Reisekosten die Aufwandsentschaedgung, egal ob mal im Urlaub ist oder nicht. Stellt der Arbeitgeber frei (wozu er verpflichtet ist), kann bis max. 17 Euro pro Stunde als Verdienstausfall geltend gemacht werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zeugengeld
 

Wer die Musik bestellt muss sie bezahlen, wir sind alle freie Menschen und wenn uns was auferlegt wird muss da ein angemessener Ersatz her, vor allem wenn man in seiner Erholung gestört wird.
 
... auf Lebenszeitersatz zu tun.
Sag mal geht's noch??? (Wo ist hier der "Smiley" für "total bekloppt"??)
Bei Deiner Einstellung wünsch ich Dir, dass Du mal dringend auf (einen) Zeugen angewiesen bist, der/die aber nicht kommen, weil Sie keine Entschädigung für ihre "Lebenszeit" bekommen....
Wer die Musik bestellt muss sie bezahlen, wir sind alle freie Menschen und wenn uns was auferlegt wird muss da ein angemessener Ersatz her, vor allem wenn man in seiner Erholung gestört wird.
Du solltest Dich mal dringend über "Pflichten" eines Staatsbürgers informieren... es gibt nicht nur Rechte....
 
Sag mal geht's noch??? (Wo ist hier der "Smiley" für "total bekloppt"??)
Bei Deiner Einstellung wünsch ich Dir, dass Du mal dringend auf (einen) Zeugen angewiesen bist, der/die aber nicht kommen, weil Sie keine Entschädigung für ihre "Lebenszeit" bekommen....

Du hast ja geschrieben dass es Pflicht ist, somit muss ein Zeuge ja kommen, was Du mir nun wünscht ist mir relativ egal, verständlich ist es dennoch nicht.

Mir geht es um den Ersatz, Zeit bekommt man nicht wieder.
 
Ist Urlaub keine "Arbeitszeit", man wird quasi bestraft weil man Urlaub hat, man müsste sogar aus dem Ausland kommen.........
 
Mir geht es um den Ersatz, Zeit bekommt man nicht wieder.
Hattest du eigentlich noch das Glück Wehrdienst leisten zu dürfen? Dort bekam man 14,50 DM (Anm: ehemalige Währung in der Bundesrepublik Deutschland) pro Tag sowie eine warme Mahlzeit.
 
Hattest du eigentlich noch das Glück Wehrdienst leisten zu dürfen? Dort bekam man 14,50 DM (Anm: ehemalige Währung in der Bundesrepublik Deutschland) pro Tag sowie eine warme Mahlzeit.

Zu meiner Zeit (1985) waren es sogar nur 10,- DM am Tag...
 
Ist Urlaub keine "Arbeitszeit", man wird quasi bestraft weil man Urlaub hat,

Na, dann lässt man den einen Tag Urlaub austragen und gut ist. Dann nimmt man den halt wann anders.

Bei Deiner Einstellung wünsch ich Dir, dass Du mal dringend auf (einen) Zeugen angewiesen bist, der/die aber nicht kommen, weil Sie keine Entschädigung für ihre "Lebenszeit" bekommen....
Du solltest Dich mal dringend über "Pflichten" eines Staatsbürgers informieren... es gibt nicht nur Rechte....

Naja, in einem anderen Forum war auch einer als Zeuge geladen. Da ging es um einen simplen Schadensersatz, bei dem der eine dem anderen eine Beule reingefahren hat. Eigentlich alles klar, trotzdem sollte er als Zeuge auftauchen. Mit Fahrt und allem war der Tag zeitlich gelaufen. Er ist selbstständiger Berater und hat mal eben knapp 1000 EUR Verlust gemacht für eine Zeugenaussauge bei so einem Pillefatz. Das ist dann schon deutlich unfair, dass man noch Geld dafür bezahlt, dass man eine Aussage machen "darf".
Vielleicht sollte diese Ausfallkosten der Zeugen beim Schuldigen geltend gemacht werden dürfen. Das wäre eigentlich fair.
 
Hattest du eigentlich noch das Glück Wehrdienst leisten zu dürfen? Dort bekam man 14,50 DM (Anm: ehemalige Währung in der Bundesrepublik Deutschland) pro Tag sowie eine warme Mahlzeit.

Hab damals Zivildienst gemacht da ich noch einen Nebenjob hatte und den nicht aufgeben wollte, so hatte ich ne Stange Geld parat :)
 
Vielleicht sollte diese Ausfallkosten der Zeugen beim Schuldigen geltend gemacht werden dürfen. Das wäre eigentlich fair.
Dann muss man darauf hoffen das nur die Transferleistungsempfänger (für 3 EUR/h) gegen oder für einen Aussagen und nicht Mark Zuckerberg?
 
Ich denke, das darf man nicht so kleinkariert sehen. Stellt Euch mal vor es geht um was wirklich wichtiges und Ihr seid selbst betroffen und Euer wichtigster Zeuge "kann" grad nicht weil er 1000 Euro am Tag verdient und keinen Bock hat oder er gerade auf den Maledieven weilt. Ausserdem würde ich mich bedanken wenn Typen wie Ackermann am Tag dann 500000 Euro als Aufwandsentschädigung bekämen. Ich hab als Selbstständiger auch nen tollen Tagessatz. Wenn der entschädigt würde, würde ich mich morgen als Schöffe melden, für die Tage könnte ich meinen Laden dann entspannt zulassen und würde halt an anderen etwas mehr arbeiten.
 
Ist Urlaub keine "Arbeitszeit", man wird quasi bestraft weil man Urlaub hat, man müsste sogar aus dem Ausland kommen.........

den Tag Urlaub muss deine Bekannte doch nicht nehmen. Urlaubsantrag zurueckziehen, vom Arbeitgeber an dem Tag der Verhandlung freistellen lassen und bis max. 17 Euro pro Stunde Verdienstausfall bekommen. Der Gesetzgeber kann nun mal nicht fuer jeden Einzelfall eine Regelung anbieten. Und wie verguetet man einen Tag Urlaub monitaer?
 
Im Strafrecht - und ich vermute darum geht es hier - zahlt der Beschuldigte im Falle einer Verurteilung in der Regel die Kosten fuer die Zeugen im Rahmen der Gerichtskosten. Im Falle eines Freispruchs zahlt die Staatskasse.
 
ich kenne das BUrlG aber was hilft das bei der Beantwortung der Frage. Es entseht ja kein Verdienstausfall (es handelt sich um bezahlten Urlaub) und eine Abwesenheit vom Heimt bzw. Arbeitsort liegt auch nicht vor. Und ein Gericht kann wohl kaum anordnen, dass ein Arbeitgeber ersatzweise einen extra Urlaubstag gewaehren muss. Also kann es praktisch nur um eine monitaere Verguetung gehen. Und die ist bei 3 Euro /Stunde geregelt.
 
ich kenne das BUrlG aber was hilft das bei der Beantwortung der Frage. Es entseht ja kein Verdienstausfall (es handelt sich um bezahlten Urlaub) und eine Abwesenheit vom Heimt bzw. Arbeitsort liegt auch nicht vor. Und ein Gericht kann wohl kaum anordnen, dass ein Arbeitgeber ersatzweise einen extra Urlaubstag gewaehren muss. Also kann es praktisch nur um eine monitaere Verguetung gehen. Und die ist bei 3 Euro /Stunde geregelt.

Und das ist meiner Meinung nach einfach zu wenig, die Dame kann den Urlaub nicht im vollen Umfang nutzen weil sie eben in der Woche zum Gericht muss. Sie wäre gerne weg geflogen.
 
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