Zahlungsfristen

HäckMäc schrieb:
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist..
Die Bezeichnung "Verbraucher" bezieht sich meines Wissens auf Privatpersonen - gilt also nicht für Agenturen & Firmen.

Ich hatte bisher auch immer "zahlbar innerhalb von 14 Tagen" drinnstehen, werde zukünftig aber ein festes Datum als Zahlungsziel angeben, das wurde mir jetzt schon von mehreren Seiten geraten.
 
Ich will ja keine schlechte Laune verbreiten, aber bei mir steht auch immer 2 Wochen drauf. Jetzt habe ich hier noch drei Rechnungen vom 15.05.2006.
Zahlungserinnerung / 1 Mahnung / 2. Mahnung / letzte Mahnung /Antrag auf Mahnbescheid / Widerspruch / streitiges Verfahren / Anwalt /
Es macht manchmal keinen Spaß mehr. Skonto gibt es bei uns nicht. Ich kriege meine Brotchen beim Bäcker auch nicht billiger, nur weil ich sie sofort bezahle. Interessiert einige Kunden nicht. Rechnung nach 4 Wochen zahlen und Skonto wird trotsdem abgezogen.

Hoffentlich habt Ihr bessere Kunden
 
von wegen: >wenn nach 14 tagen nicht gezahlt wurde rufe ich an...<, dass macht du nur bei kunden die du nicht unbedingt wiedersehen willst...oder man hat ein monopol und kanns sich erlauben...
 
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