Musik YouTube, die Musik und die Downloadmöglichkeit - Aktueller gesetzlicher Stand?

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Jeder von euch kennt YouTube. Auf YouTube gibt es ja Millionen von Musikvideos: Eigene erstellte oder auch der aktuelle Hit, der im Radio läuft. Und jeder kennt auch die tausende Möglichkeiten, um die Videos herunterzuladen. Jetzt meine Gedanken dazu:

Wie sieht die gesetzliche Lage dazu aus? Ist das Herunterladen von Musikvideos "aktuell" legal oder nicht? Man nehme ein Song als Beispiel: "Paradise von Coldplay". Den Song findet man dutzendweise auf YouTube - ein Video ist auch im offiziellen Channel von Coldplay einsehbar. Ist der Download dieses Videos eher "legaler" als ein XY-Video eines anderen Users auf YouTube? Der Inhalt ist dabei der gleiche.

Die Qualität ist mies und ich kaufe auch eher CD's/im iTunes Store (die Qualität stimmt da einfach, die Ohren danken es mir immer wieder :D), aber mich interessiert einfach die Thematik, daher die Frage.

Vor langer Zeit gab es ja Diskussionen zwischen der GEMA und Google. Die Diskussionen verliefen aber "irgendwie schlecht" beziehungsweise wurden abgebrochen - ohne ein Ergebnis zu präsentieren. Oder habe ich die Meldung verpasst? Würde mich sehr freuen, wenn mich jemand zur Thematik aufklären könnte. :)
 
Danke für den Link! Auf YouTube selber habe ich ein Video entdeckt, der die Thematik von Seiten einer Kanzlei erläutert.



Die "offiziellen" Videos sind also legal - der Download ist rechtlich und gesetzlich erlaubt. Die Frage über die "anderen" Videos - also Videos, die nicht offiziell vom Künstler bzw. von der Plattenfirmen hochgeladen werden - bleibt aber unbeantwortet. :eek:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn man der Argumentation der Musik und Filmlobby, sowie mittlerweile ja auch einigen Gerichten folgt, dann ist das ansehen eines Streams mit einem Download gleichzusetzen. Von daher isses ja egal, ob du jetzt das Video auf Youtube direkt ansiehst, oder es runterlädst. Also eig dürftest du dir diese "illegalen" Videos noch nichtmal auf YT angucken, aber es lässt sich ja kaum verhindern, von daher würd ich sagen, ist das Wurst.
 
Da niemand nachvollziehen kann, ob du die Videos auf deiner Festplatte speicherst, macht es doch keinen Unterschied... wenn es keine Möglichkeit gibt, es nachzuvollziehen, gibt es auch kein "illegal".
 
Da niemand nachvollziehen kann, ob du die Videos auf deiner Festplatte speicherst, macht es doch keinen Unterschied... wenn es keine Möglichkeit gibt, es nachzuvollziehen, gibt es auch kein "illegal".

Vielleicht ist er so einer, der sich selbst Anzeigt, wenn er über die Straße geht und die Ampel rot wird :D
 
Vielleicht ist er so einer, der sich selbst Anzeigt, wenn er über die Straße geht und die Ampel rot wird :D
:cool::D

Naja, mich hat ein Freund auf den Zusammenhang "iTunes Match & YouTube" aufmerksam gemacht und mich draufhin auf die oben genannte Frage gebracht. Denn schließlich könnte man aus der Musikvideothek YouTube die Musik sich besorgen und mit iTunes Match die Musik sozusagen "reinwaschen" - die Musik wurde ja nicht aus "illegaler Quelle" geholt. Und iTunes Match wertet sie Musikqualität noch auf. Alles für 25 Euro im Jahr. :klopfer:
 
Ihr habt es sicherlich in den letzten Tagen mitbekommen: Die GEMA und YouTube waren im Gericht - und irgendwie haben beide gewonnen. Und die User? :eek:

Das Gericht stellte aber lediglich eine Störerhaftung von Youtube fest. Das bedeutet, Youtube ist verpflichtet, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu löschen, wenn es darauf aufmerksam gemacht wird, dass diese auf dem Portal veröffentlicht wurden. In diesem Sinne zeigte sich auch Google mit dem Urteil zufrieden. Google habe "in der Hauptsache das Verfahren gewonnen", sagte Kay Oberbeck, Sprecher von Google Deutschland. Im konkreten Fall verhängte das Gericht eine Geldstrafe, da Youtube der Aufforderung, die Videos zu entfernen, nicht rechtzeitig nachgekommen war.

(Quelle: golem.de)

Die Vertreter beider Parteien sehen sich als Sieger, beide räumen ein, dass sie nicht auf ganzer Linie gewonnen haben, beide Parteien wollen erst einmal die Urteilsbegründung prüfen, um dann über weitere Schritte zu entscheiden. Vorerst ändert sich für die Nutzer wenig. Es könnte bald schwieriger werden, Videos mit dem Text "Rolf Zuckowski im Kindergarten" in der Beschreibung hochzuladen, denn YouTube muss nun auch mit Wortfiltern nach Werken suchen, die wegen der Rechte von Gema-Mitgliedern nicht veröffentlicht werden dürfen. Aber solche Probleme dürften derzeit nur wenige Uploader betreffen.

(Quelle: spiegel.de)
Ist das nun die Bestätigung, dass man die Videos aktueller Songs nicht mehr herunterladen darf? Oder darf man sie solange herunterladen, bis YouTube/GEMA das Video gesperrt hat? Weiß da jemand mehr über den aktuellen Stand? :confused:
 
da lob ich mir so tools, wie
free youTubeDownload v. 3.0.29 built xxxx
oder freeM4a to mp3-Converter 7.0
SDP Mediatheken-Downloader usw. usw.

funktionieren unter win7 hervorragend; unter OSX leider oft ein rechtes trahrrah?:cool:
 
Naja, mich hat ein Freund auf den Zusammenhang "iTunes Match & YouTube" aufmerksam gemacht und mich draufhin auf die oben genannte Frage gebracht. Denn schließlich könnte man aus der Musikvideothek YouTube die Musik sich besorgen und mit iTunes Match die Musik sozusagen "reinwaschen" - die Musik wurde ja nicht aus "illegaler Quelle" geholt. Und iTunes Match wertet sie Musikqualität noch auf. Alles für 25 Euro im Jahr. :klopfer:

Das ist wie Geldwäsche im Drogenhandel.

Demnächst kreist dann der schwarze Helikopter über deinem Haus weil Du mit iTunes Match wieder 2.000 Euro an Musik "gewaschen" hast ;)
Das wird toll, da wird man abgemahnt weil man es schafft Lady Gaga so PERFEKT nachzusingen dass es in iTunes Match passt.

Schade, dass Gottschalk kein Wetten Das ... mehr macht ;)

EDIT mag Lady Gaga
:bunny::music::drum::bedjump:
Poker Face ;)

Oder so ....
 
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