E
etienne
@Godzilla:
Es ist wirklich erschreckend, was dir widerfahren ist und ich wünsche niemandem, Ähnliches erleben zu müssen...
Bei Wolfenstein 3D ist das aber etwas ganz Anderes. Wolfenstein 3D wurde 1994 bundesweit beschlagnahmt - damit war ein absolutes Verbot verbunden. Daraus ist auch das Vorgehen der Behörden 1995 zu erklären.
Ob es die Möglichkeit der bundesweiten Beschlagnahme noch gibt, weiß ich nicht (bin aber der Meinung gelesen zu haben, dass es das nicht mehr gibt? - müsste mich da wohl noch weiter informieren).
Jedoch weiß ich, dass RTCW nicht beschlagnahmt ist! Und aus der Beschlagnahme von Wolfenstein 3D ergibt sich auf keinen Fall die Beschlagnahme von RTCW (vgl. Art. 103 II GG). Solange keine Beschlagnahme erfolgt ist muss also niemand ein ähnliches Vorgehen wie in deinem Fall erwarten. Es bleibt also lediglich bei einem möglichen Verstoß gegen § 86 a StGB.
Es ist wirklich erschreckend, was dir widerfahren ist und ich wünsche niemandem, Ähnliches erleben zu müssen...
Bei Wolfenstein 3D ist das aber etwas ganz Anderes. Wolfenstein 3D wurde 1994 bundesweit beschlagnahmt - damit war ein absolutes Verbot verbunden. Daraus ist auch das Vorgehen der Behörden 1995 zu erklären.
Ob es die Möglichkeit der bundesweiten Beschlagnahme noch gibt, weiß ich nicht (bin aber der Meinung gelesen zu haben, dass es das nicht mehr gibt? - müsste mich da wohl noch weiter informieren).
Jedoch weiß ich, dass RTCW nicht beschlagnahmt ist! Und aus der Beschlagnahme von Wolfenstein 3D ergibt sich auf keinen Fall die Beschlagnahme von RTCW (vgl. Art. 103 II GG). Solange keine Beschlagnahme erfolgt ist muss also niemand ein ähnliches Vorgehen wie in deinem Fall erwarten. Es bleibt also lediglich bei einem möglichen Verstoß gegen § 86 a StGB.