DystoBot
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@Maceis
Beides ist richtig.
Strafrecht - Ja
Zivilrecht - Nein
Wird man auf Schadenersatz von einem Plattenkonzern verklagt ist man auch bei vermeintlichem Missbrauch des WLAN Zuganges haftbar.
Betrug bei Ebay ist aber wiederum, da strafrechtlich relevant eine andere Sache.
Die Logik mit der IP Adresse verstehe ich nicht ganz. Ein Auto ist doch auch immer nur auf eine Person oder Firma zugelassen, unbhängig davon ob da jetzt 1 oder 100 mit fahren.
Deine Logik klingt im übertragene Sinne so wie: Ja ist wohl mein Wagen der den roten Corsa letzte Nacht zerbeult hat, aber wissen Sie Herr Staatsanwalt
da darf jeder mit fahren.
Wie auch immer WPA mit langem kryptischen Kennwort und schon sollte einem sowas nicht passieren.
Beides ist richtig.
Strafrecht - Ja
Zivilrecht - Nein
Wird man auf Schadenersatz von einem Plattenkonzern verklagt ist man auch bei vermeintlichem Missbrauch des WLAN Zuganges haftbar.
Betrug bei Ebay ist aber wiederum, da strafrechtlich relevant eine andere Sache.
Die Logik mit der IP Adresse verstehe ich nicht ganz. Ein Auto ist doch auch immer nur auf eine Person oder Firma zugelassen, unbhängig davon ob da jetzt 1 oder 100 mit fahren.
Deine Logik klingt im übertragene Sinne so wie: Ja ist wohl mein Wagen der den roten Corsa letzte Nacht zerbeult hat, aber wissen Sie Herr Staatsanwalt
da darf jeder mit fahren.
Wie auch immer WPA mit langem kryptischen Kennwort und schon sollte einem sowas nicht passieren.