Wird Garantie national oder international verwaltet?

CPunkt

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Hi! Ich habe mir kürzlich im MM zwei iMac gekauft da ich noch ne guten Geschenkgutschein hatte. Möchte einen in der Schweiz nutzen (habe nen Ausländerauweis weil ich dort arbeite) und einen im Zweiwohnsitz wo ich Familie habe in Deutschland. Habe beide gekauft an der Schweizer Grenze und bin weiter gefahren in die Schweiz, hatte blöderweise noch beide im Auto aber der Zöllner hat mich verstanden (warum sollte ich sonst auch bei 2 Geräten nur einen ausführen wollen..) Also habe einen ausgeführt (deutsche 19% Mwst zurück und 10% Schweizer Steuer gezahlt. und den anderen später wieder zurück nach 2 Tagen wieder Deutschland mitgenommen.

Problem: Ich weiß nicht mehr welchen der beiden ich jetzt ausgeführt habe (hatte ja beide dabei..). Wenn ich Garantie über Apple einfordere, ist das dann wichtig? Wird beim Ausführen eigentlich konkret die Seriennummer notiert? Aber dann doch sicher nicht an Apple weitergeleitet dass die jetzt wissen dass ich das jeweils über Schweizer oder Deutschen Apple Service machen lasse.. Trennen die da überhaupßt? Ich hab jetzt ja ne 50/50 Chance im richtigen Store anzufragen, aber nicht dass die mich da als Steuerbetrüger hinstellen, wenn ich den in die CH ausgeführten iMac im Deutschen AppleStore anmelde oder umgekehrt..?!
 
Hallo, was ist "im MM"? Ansonsten glaube ich, dass Garantie/Store/Service etwas anderes ist als die Frage der Steuer. Sollte die Seriennummer des ausgeführten Gerätes beim Zoll erfasst worden sein, dürfte es ja auch dem Ausdruck für Dich zu ersehen sein.
 
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MediaMarkt würde ich sagen.

Ich hatte so ein Problem mal mit einer anderen Marke. Allerdings nicht in ein anderes Land mitgenommen, sondern gekauft bei einem Discounter. Wie das Teil defekt war habe ich den Discounter angeschrieben, der mir sagte ich soll mich an den Hersteller wenden. Dann denn Hersteller angeschrieben und der teilte mir mit, dass dieses gerät aus einem anderen Land kommt und hier keine Garantie hat. Ich sollte in das Land wo es gekauft wurde.
 
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Ich hatte so ein Problem mal mit einer anderen Marke. Allerdings nicht in ein anderes Land mitgenommen, sondern gekauft bei einem Discounter. Wie das Teil defekt war habe ich den Discounter angeschrieben, der mir sagte ich soll mich an den Hersteller wenden.

Typischer Fall von Discounter Garantie, die im Ernstfall üblicherweise gar nichts wert ist.

Bei dem TE ist es doch vollkommen egal welches seiner Geräte er in die Schweiz "importiert" hat.
Wenn einer ausfällt, dann hat er bei beiden generell Garantie in Deutschland, da sie dort gekauft wurden.
Falls es das Gerät aus der Schweiz ein Problem hat, einfach versuchen in der Schweiz diese Garantie einzufordern
die werden Dir dann schon sagen ob Du nach Deutschland musst oder ob der Geltungsbereich komplett Europa ist.
Einen Datenabgleich zwischen den CH-Zollbehörden und Apple über ausgeführte Geräte gibt es nicht.
 
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Verstehe das Problem nicht (richtig)...?
Gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hast Du gegenüber MM als Verkäufer. DIeser ist zwar EU weit geregelt beruht aber m.W. ersteinmal auf deutschen Recht. Zudem ist die CH nicht in der EU.
Nur weil Du das Ding über die Grenze gekarrt hast, erlöschen ja nicht Deine Ansprüche. Das eine sind steuerlich Aspekte, das andere rein rechtliche (BGB).
Herstellergarantie (frewillig) ist von Apple und gilt m.W. welteweit.

EDIT:
Grundsätzlich hast Du als Käufer die Wahl, die auf die gesetzliche Gewährleistung oder freiwillige Hersteller Garantie zu berufen.
Gewährleistung => Händler
Garantie => Apple

Es ist die Frage worauf man sich beruft:
Wenn man sich auf die gesetzliche Gewährleistung beruft, dann ist das "relativ" klar geregelt. Es gibt viele Grundsatzurteile, etc pp.
zB gibt es den Irrglauben, dass der Händler das Recht auf 3 malige Nachbesserung hat. Dem ist nicht so - Der Käufer hat das Wahlrecht hat auf Nacherfüllung (umgangssprachlich Nachbesserung) oder Nachlieferung (umgangssprachlich Ersatz). Letzteres kann bei Unverhältnissmässigkeit vom Verkäufer abgelehnt werden und er kann sich auf Nacherfüllung berufen. Die Rechtsprechung spricht von 20% Mehrkosten Nachlieferung vs Nachbesserung - klassisches Bsp ist bei einem Auto/Neuwagen.
Sollte die Nacherfüllung 2x fehlschlagen, kann der KV abgewickelt werden.

Wenn man sich auf die freiwillige Garantie beruft, dann läuft es gemäß der Garantiebestimmungen vom Hersteller
 
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Verstehe das Problem nicht (richtig)...?
Gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hast Du gegenüber MM als Verkäufer. DIeser ist zwar EU weit geregelt beruht aber m.W. ersteinmal auf deutschen Recht. Zudem ist die CH nicht in der EU.
Nur weil Du das Ding über die Grenze gekarrt hast, erlöschen ja nicht Deine Ansprüche. Das eine sind steuerlich Aspekte, das andere rein rechtliche (BGB).
Herstellergarantie (frewillig) ist von Apple und gilt m.W. welteweit.

EDIT:
Grundsätzlich hast Du als Käufer die Wahl, die auf die gesetzliche Gewährleistung oder freiwillige Hersteller Garantie zu berufen.
Gewährleistung => Händler
Garantie => Apple

Es ist die Frage worauf man sich beruft:
Wenn man sich auf die gesetzliche Gewährleistung beruft, dann ist das "relativ" klar geregelt. Es gibt viele Grundsatzurteile, etc pp.
zB gibt es den Irrglauben, dass der Händler das Recht auf 3 malige Nachbesserung hat. Dem ist nicht so - Der Käufer hat das Wahlrecht hat auf Nacherfüllung (umgangssprachlich Nachbesserung) oder Nachlieferung (umgangssprachlich Ersatz). Letzteres kann bei Unverhältnissmässigkeit vom Verkäufer abgelehnt werden und er kann sich auf Nacherfüllung berufen. Die Rechtsprechung spricht von 20% Mehrkosten Nachlieferung vs Nachbesserung - klassisches Bsp ist bei einem Auto/Neuwagen.
Sollte die Nacherfüllung 2x fehlschlagen, kann der KV abgewickelt werden.

Wenn man sich auf die freiwillige Garantie beruft, dann läuft es gemäß der Garantiebestimmungen vom Hersteller

Ok das ist ja schonmal nicht schlecht..

Das heißt das erste Jahr (Grantie) bin ich über Apple abgedeckt.

Für das zweite Jahr greift dann die gesetzliche Gewährleistung, dazu frage ich mich gerade: Kommen in der Praxis bei Apple Produkten "Mängel, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatten" überhaupt vor"?.

Wie auch immer hatte ich auch die beiden Garatiescheine dabei, der eine wurde sogar mitgestempelt vom Zoll. Ich nimm dann einfach den anderen zum MM mit im Fall, da auf dem Garantieschein keine Seriennummer drauf ist..Wobei ich ja auch das CH-Geräte zum MM in Deutschland bringen dürfen sollte wie hier schon gesagt wurde oder..
 
Die in der EU geregelte Gewährleistung zwischen Käufer/Verkäufer beträgt zwar 24 Monate, hat aber eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten zu Ungunsten des Käufers und verliert damit eigentlich nach 6 Monaten ihren Wert, es sei denn der Verkäufer ist kulant und verzichtet. Amazon, Apple, Otto und sicher auch andere sind da kulant aber sicher lange nicht alle.

Die Garantiebedingungen von Apple kann man hier nachlesen:

https://www.apple.com/legal/warranty/statutoryrights.html
 
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