Wieviel darf man nebenbei verdienen?

Also ich versuche die Fragen mal zu sortieren:

- Viele Arbeitsverträge machen Nebentätigkeiten zustimmungspflichtig
- Davon abgesehen darfst Du so viel verdienen, wie Du willst (bzw. kannst)
- Dieses Einkommen muss natürlich versteuert werden (von Freibeträgen abgesehen, die hast Du allerdings meistens mit Deinem Festeinkommen schon durch)
- Für Umstatzsteuer gelten die üblichen Regeln, oben schon gepostet.
- Und ab einem bestimmten Betrag (den ich selbst nicht genau kenne) kommt dann auch die Krankenkasse, falls Du gesetzlich versichert bist. Bei privatversicherten ist es egal.

Gruss

Alex
 
kemor schrieb:
Na ja, wie gesagt, ich will hier keine "selbsständige Tätigkeit" o.ä. aufmachen,
sondern eben nur ein paar Kleinigkeiten "abrechnen" ...

Muss trotzdem sauber beim Gewerbeamt angemeldet werden, mit Fragebogen vom Finanzamt, Formular vom Bauamt, Antrag auf Beitragsbefreiung bei der IHK, dito für zusätzliche Müllgebühren usw.

Ist ein bisschen umständlich und kostet insgesamt locker zwei bis drei Stunden, sollte aber unbedingt gemacht werden, weil sonst jeder Hans und Franz bei Bedarf eine Gelegenheit findet, einem in die Suppe zu spucken. Wenn in fünf Jahren jemand auf die Idee kommt, dem Finanzamt einen Hinweis zu geben und du keine vollständige Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen kannst, dann schätzen die den Gewinn und legen rückwirkend und relativ willkürlich eine Zahllast fest - so etwas ist meist wirklich kein Spaß.
 
Es geht mir NUR um den Betrag, den ich per anno steuerfrei dazuverdienen kann.
Sind doch die knappen 7.000,- Euro, oder?

Was dazu mein Arbeitsvertrag sagt, ist dazu erstmal nebensächlich. Ich denke auch
nicht, daß ich dafür "Umsatzsteuer" zahlen muß, oder? Ich bewege mich da schon maximal Rahmen der 7.000,- Euro - mehr wird das nie.

Muß ich eine Rechnung dann auf 400,- pro Monat splitten??? Oder kann ich in einem
Monat 800,- haben, wenn ich im Folgenden 0,- habe?
 
kemor schrieb:
Es geht mir NUR um den Betrag, den ich per anno steuerfrei dazuverdienen kann.
Sind doch die knappen 7.000,- Euro, oder?

Ausschlaggegbend sind die gesamten Einkünfte - ob die zusätzliche Knete vom Hauptarbeitgeber oder aus dem Nebenjob kommen, ist egal.
 
Muss trotzdem sauber beim Gewerbeamt angemeldet werden, mit Fragebogen vom Finanzamt, Formular vom Bauamt, Antrag auf Beitragsbefreiung bei der IHK, dito für zusätzliche Müllgebühren usw.
Ähhh - was???
Ehrlich? Soooo umständlich - für einen Freundschaftsdienst ...

Ich dachte, man könne das wie auf dem Bau für Freunde so
"unumständlich" machen ... - bis zu einem gewissen Limit!?
 
Es gibt zwei Möglichkeiten wie Du das als abhängig Beschäftigter (Du willst ja nicht ein selbständiges Gewerbe anmeleden) sauber regeln kansst:

1. kurzfirstige Beschäftigung
Voraussetzung: Ihr macht einen kleinen Arbeitsvertrag in dem geregelt ist dass Du nicht mehr als 50 Tage pro Jahr für den Arbeitgeber tätig wirst. Der Vertrag muss von Anfang an auf diese max. 50 Tage, die nicht zusammen hängen müssen, befristet sein.
Folge: Du kannst in diesen 50 Tagen unbegrenzt viel neben Deiner sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung dazu verdienen. Vorsicht: geht das über mehrere Jahre ist nix mit Kurzfristigkeit sondern es wird ggfl. ein sv- und steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis.

2. gerinfügige Beschäftigung
Voraussetzung: max. 410 € pro Monat (mehrer parallel laufende geringfügig sin zu einer zu addieren). Der AG muss Dich kann pauschal eozialversichern (ich glaube das kostet rd. 20% incl. der Pauschalsteuer).

Kompetente Auskunft erhälst Du i.d.R. von einer AOK was die sv-pflicht angeht. Steuerauskünfte vom Finanzamt.
 
kemor schrieb:
Es geht mir NUR um den Betrag, den ich per anno steuerfrei dazuverdienen kann.
Sind doch die knappen 7.000,- Euro, oder?

Seit wann das denn? Dein gesamtes Einkommen unterliegt der Einkommensteuer. Es gibt Freibeträge, aber die werden üblicherweise auch auf dein gesamtes Einkommen, und nicht pro Einkommensart gerechnet (Einkommen aus Kaptitaleinkünften machen da z.B. eine Ausnahme).

Ich bin kein Steuerfachmann, aber dass Du zu Deinem normalen Einkommen nochmal € 7.000 steuerfrei dazuverdienen darfst halte ich für ein Märchen.

Gruss

Alex
 
kemor schrieb:
Ähhh - was???
Ehrlich? Soooo umständlich - für einen Freundschaftsdienst ...

Ich dachte, man könne das wie auf dem Bau für Freunde so
"unumständlich" machen ... - bis zu einem gewissen Limit!?

Wenn du von deinem Mac im Wohnzimmer aus aktiv wirst, dann wird dein (normalerweise) nur für die private Nutzung genehmigtes Haus gewerblich genutzt. Das ist grundsätzlich nicht erlaubt und muss genehmigt werden, mit Prüfung, ob es Kundenverkehr vor dem Haus oder ähnliches gibt und so weiter und so fort. Müllgebühren fallen auch an, da heben die meisten Kommunen eine Extra-Regelung: Wenn z. B. durch das gewerbliche Handeln im minimalen Stil nur ein Viertel-Müllsack pro Haklbjahr anfällt, muss man gnädigerweise nur eine halbe zusätzliche Grundgebühr zahlen. Rückwirkend kann man ein Gewerbe nicht anmelden, d.h. wenn's auf einmal (wegen einer prüfung o.ä.) eilig wird, dann muss entweder der Beamte beim gewerbeamt ein auge zudrücken, oder man startet gleich mit einer Ordnungswidrigkeit in's Geschäftsleben.
 
D.B. schrieb:
Wenn du von deinem Mac im Wohnzimmer aus aktiv wirst, dann wird dein (normalerweise) nur für die private Nutzung genehmigtes Haus gewerblich genutzt. Das ist grundsätzlich nicht erlaubt und muss genehmigt werden, mit Prüfung, ob es Kundenverkehr vor dem Haus oder ähnliches gibt und so weiter und so fort.

Das gilt nicht für freie Berufe (afaik)

Gruss

Alex
 
Danke Euch Jungs, aber ich denke, wir schießen hier etwas über´s
Ziel hinaus!?

Es gibt da definitiv eine Regelung über einen Freibetrag (über 7.000,-
per anno) ... Und dafür muß man nichts prüfen lassen o.ä.
;)
 
Hab grad etwas gegoogelt:
http://www.bvs-bw.de/infos/finanzen/steuertipps.html
Aktuelle Steuertipps
(Mit den Änderungen für 2000, 2001 und 2002)

Die aktuellen Freibeträge (die Zahlen gelten jeweils pro Kalenderjahr):

Grundfreibetrag für Alleinstehende: € 7235,-
Grundfreibetrag für Verheiratete: € 14471,-
Steuerfreie Nebeneinkünfte: € 410,- (§ 46, Abs. 3 EstG)

Teilweise steuerfreie Nebeneinkünfte (erweiterter Härteausgleich): Zwischen € 410,- und € 820,- (§ 46, Abs. 5 EstG) ...

Also, sind € 7235,- im Jahr nebenbei frei.
Danke Euch ;)
 
kemor schrieb:
Danke Euch Jungs, aber ich denke, wir schießen hier etwas über´s
Ziel hinaus!?

Es gibt da definitiv eine Regelung über einen Freibetrag (über 7.000,-
per anno) ... Und dafür muß man nichts prüfen lassen o.ä.
;)

Die Regelung würde mich mal sehr interessieren. Kannst Du die hier mal in voller Schönheit posten?

Oder meinst Du den Grundfreibetrag von € 7.664? Der wird schon bei Deiner Lohnsteuer berücksichtigt. Und wenn Du im Angestelltenverhältnis mehr als das verdienst, dann ist er "aufgebraucht".

Gruss

Alex
 
below schrieb:
(..)Oder meinst Du den Grundfreibetrag von € 7.664? Der wird schon bei Deiner Lohnsteuer berücksichtigt. Und wenn Du im Angestelltenverhältnis mehr als das verdienst, dann ist er "aufgebraucht".
(..)
das würde ich auch meinen. es kann doch nicht sein, dass man doppelt das gleiche rechnet. da würde man als alleinstehender auf 15000 eur im jahr steuerfrei kommen.
rob
 
kemor schrieb:
Hab grad etwas gegoogelt:
http://www.bvs-bw.de/infos/finanzen/steuertipps.html


Also, sind € 7235,- im Jahr nebenbei frei.
Danke Euch ;)

Die 7235 (die Zahl ist veraltet, inzwischen sind's ca. 400 Euro mehr) sind der Grundfreibetrag für alle Einkommensarten in Summe, egal ob als Arbeitnehmer oder selbständig nebenbei, und bestimmt nicht zusätzlich zu einem x-beliebigen Gehalt. Steuerfrei nebenbei kann man nur die 410 Euro verdienen, und zwar 410 Euro im Jahr, nicht etwa im Monat.
 
Okay. Und die 410,- Euro kann ich dann pro Jahr bei der Steuererklärung
als zusätzliche Nebeneinkunft angeben, ohne daß darauf Steuern o.ä.
anfallen!?

Und wenn es mehr wird, werden Steuern fällig - und ich muß mich "selbst-
ständig" melden/einen Gewerbeschein anmelden ...???
 
D.B. schrieb:
(..)Steuerfrei nebenbei kann man nur die 410 Euro verdienen, und zwar 410 Euro im Jahr, nicht etwa im Monat.
dann seid ihr doch noch ärmere schweine als wir ;) wie war das mit dem geld auf der strasse? :D

kemor schrieb:
(..)Und wenn es mehr wird, werden Steuern fällig - und ich muß mich "selbst-ständig" melden/einen Gewerbeschein anmelden ...???
ja, normalerweise rechnet dann finanzamt alles nebenberufliche zusammen und lässt dann was nachzahlen. übrigens, in österreich ist das mit etwa 50% versteuert. mit dem gewerbeschein kann ich mir nicht vorstellen. das ist ja nicht einmal eine geringfügige beschäftigungsart...
rob
 
gester schrieb:
dann seid ihr doch noch ärmere schweine als wir ;) wie war das mit dem geld auf der strasse? :D

Es geht ja immer nur um die Frage: Unversteuert. Wenn man das Geld versteuert - und dann ist es ja nicht weg - dann kann man ja auch mehr verdienen.

Gruss

Alex
 
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