Wieviel darf ich verdienen und was kann ich absetzen?

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Timmeteq

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Moin!

Da ich Student bin, bin ich noch familienkrankenversichert und muss somit nichts zahlen. Nun würde ich gerne wissen, ob ich als Student meine Studiengebühren absetzen kann. Ich bin Kleinunternehmer. So würde ich ja viel weniger Gewinn machen und könnte evtl. noch in der Familienversicherung bleiben.

Weiß jemand, wie da die Regelung ist und wie die Sätze sind?
 
sorry, ich bin jetzt nicht der Steuerfachmann, aber deinen Post kapier ich ganz und gar nicht!
Was hat "familienversichert" mit "absetzen" zu tun?? Du bist "Kleinunternehmer" und "würdest weniger Gewinn" machen??

Fragen über Fragen
 
Wenn Du Steuern zahlst, kannst Du auch Fortbildungskosten absetzen, also auch Studiengebühren. Ansonsten: die gleiche Frage wie minilux
Gruß vom Theo
 
Wenn du in der Familienversicherung bleiben möchtest darfst du glaube ich 400 Euro pro Monat nicht überschreiten
 
Du kannst einen Sonderausgabenabzug (Höchstbetrag = 4.000 EUR) für die erste Berufsausbildung geltend machen. Aber das wirkt sich nur auf die Steuer aus.
 
Naja...Beispiel:

Ich darf 400 Euro verdienen. Verdiene aber 500 Euro im Monat. Sind also jährlich 6000. Darf ja aber nur 4800.

Also setze ich meine Studiengebühren (ca. 1500 Euro jährlich) von der Steuer ab und ich habe einen Gewinn von 4500 Euro, was ja meine Verdienstgrenze nicht überschreiten würde.

Also Erlös - Kosten = Gewinn. Und genau dieser Gewinn, den ich beim Finanzamt angebe, der zählt auch für die Krankenversicherung.
 
Und genau das geht so nicht. Mal abgesehen, dass es mittlerweile nur noch 350 EUR / Monat sind (soweit ich informiert bin), muss man beachten, dass hier die einkommensteuerrechtliche Summe der Einkünfte gemeint ist (steht irgendwo im Sozialgesetzbuch).
Die Sonderausgaben werden erst nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, somit fallen die hier bei dieser Beurteilung nicht ins Gewicht.
Damit's für die Familienversicherung reicht, musst entweder weniger verdienen oder brauchst mehr Betriebsausgaben, schätze ich. :)
 
Also wenn ich mir nen neuen Mac kaufe, gilt dieser als Betriebsausgabe und ich kann ihn von meinem Gewinn absetzen? Oder wie?
 
Wenn du den betrieblich nutzt, dann kannst den Mac im Rahmen deiner Gewinnermittlung deines Gewerbes/selbständiger Arbeit über die Nutzungsdauer abschreiben, wodurch du dann deinen Gewinn minderst. Sofort komplett abschreiben kannst nur bei GWGs bis 410 EUR.
 
Jein - Du musst den Mac nach AfA über 3 Jahre abschreiben.
 
Ja okay...

Also darf ich nur Dinge absetzen, die ich direkt für meinen Betrieb benötige. Diese wirken sich Gewinnschmälernd aus und den Gewinn gebe ich bei der KV an, oder wie?

Also nur sachen wie Druckertinte, Papier, Porto, Computer, Fahrtkosten etc.?
 
Wie hast du denn bisher deine Steuererklärung und Gewinnermittlung gemacht?
 
Ich habe nur eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung gemacht, da ich als Kleinunternehmer unter einer bestimmten Grenze bin.

Hab halt alles gewinnschmälernd mit einberechnet, ebenso Studiengebühren.
 
Sind die Studiengebühren betrieblich veranlasst? :) Die sollten da m. E. nach eher nicht auftauchen. Vielleicht als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, wenn du welche hast. Dein Mittagessen aus der Mensa hast ja auch nicht als Betriebsausgaben drin, oder?

EDIT: Obwohl, kommt auf dein Gewerbe drauf an... :)
 
Naja...mein Gewerbe ist EDV-Dienstleistung und ich studiere BWL...

Das Studium brauche ich um meine Buchhaltung opitmal zu führen :D
 
Ich glaube nicht, dass das Finanzamt diese Studiengebühren als Fortbildungskosten ansieht. Hast denn schon eine abgeschlossene Berufsausbildung in diesem Bereich?
 
Hallöchen!

Auch die Ausgaben für einen Steuerberater sind gewinnschmälernd! Und immer sinnvoll …;)
 
Aber nur die betrieblich veranlassten... :)
 
bei freiberuflicher tätigkeit liegt die einkommensgrenze bei 350€ pm zu versteuerndes einkommen, wenn du die tätigkeit als minijob machst, darfst du 400.-pm verdienen, hast dann aber keine absetzmöglichkeit.
Als einkommensnachweis wird, für gewöhnlich, ein einkommenssteuerbescheid verlangt. Bei einer freiberuflichen tätigkeit bist du sowieso zur abgabe einer steuererklärung verpflichtet. Da du ja wahrscheinlich rechnungen schreibst, ist dies auch ratsam, weil du sonst irgendwann geprüft wirst, falls im rahmen einer steuerprüfung bei deinen kunden, eine querprüfung stattfindet.
 
@martin63: Beziehen sich diese 350€/Monat umgerechnet auf's ganze Jahr? Also darf ich meinetwegen 10 Monate auch jeweils 370€ verdienen und bleibe steuerfrei oder kommt es tatsächlich auf das monatliche einkommen an?
 
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