Wie Vertrag & AGB?

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miss.moxy

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Hallo Ihr.

Ich hab soeben einen Auftrag für ein paar Layoutentwicklungen bekommen (Briefschaften, Vorlagen für Dokumentationen/Folder/Präsentation/...).
Logo und Hausfarben bestehen, die Hausschrift suche ich, ansonsten sollen die Layouts an die schon bestehende Homepage angepasst sein.

Das ist mein erster größerer Job in dieser Art. Ich hab mich jetzt schon halb dämlich gesucht um was über Verträge und AGBs in dieser Richtung herauszufinden. Mich überfordern und verwirren allerdings all die gefundenen Informationen etwas und leider muss das ganze auch etwas schnell gehen :rolleyes:

Kann mir wer bitte vielleicht kurz sagen, auf was ich bei der Erstellung des Vertrags und den AGBs besonders achten muss und/oder was Standard ist (Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Vergütung, Korrekturleistungen, Fälligkeit, Datenherausgabe, Haftung für Druckresultate, etc.)???

Vielen Dank schon mal!
Lea :)


P.S.: in der FH haben wir nur so schwindlige Musterverträge bekommen, die aber echt a Sch**ß und echt nicht zu gebrauchen sind…
 
Also dieses Thema ist so umfangreich, dass es auf die Schnelle nicht zu beantworten ist. Generell gilt aber, dass man seine Unterlagen vollständig hat BEVOR man einen Vertrag unterzeichnet, bzw. ein Geschäft beginnt. (jaja, Schimpfe!)

Ich habe für grafische Arbeiten und die Erstellung von Druckerzeugnissen unterschiedliche AGBs. Diese zu erarbeiten war ein langer Weg, jetzt sind sie aber wirklich wasserdicht. Lies sie dir mal durch und baslte dir daraus was du brauchst. Mein Einverständnis zur direkten Verwendung hast du.

http://www.reprographische-vervielfaeltigungsanstalt.de/

Schau unter „Geschäftsbedingungen”.

Aber: Ganz gleich was du in deine AGB aufnimmst, du musst immer dran denken, dass diese Bedingungen auch vor Gericht Stand halten müssen. Es nützt auch nichts, irgendwelche Bedingungen aufzunehmen, die du vor deinem Kunden gar nicht erklären oder rechtfertigen kannst. So überlege genau, welchen Paragraf du aufnimmst und welchen nicht.

Ganz wichtig: Lass dir den Auftrag unterschreiben. Weise in deinem Auftrag auf deine AGB hin und dass die AGB Bestandteil der Beauftragung sind und vom Auftragnehmer akzeptiert werden. Die AGB sind jederzeit in deinen Geschäftsräumen einsehbar oder der Kunde kann sie auf Verlangen ausgehändigt bekommen. Fremde AGB werden ausdrücklich nicht akzeptiert. Gerichtsstand ist (günstig = Heimatort).

Der Auftrag muss immer klar verständlich abgefasst sein. Mit der Unterschrift des Kunden hat der Kunde VERBINDLICH eine Leistung oder eine Ware bestellt.

Regle auch den Fall, dass sich der Kunde vom Auftrag zurückzieht. Das muss man nämlich nicht so ohne weiteres hinnehmen.

Wenn du noch Fragen hast, dann melde dich oder schreib mir direkt: info@ repro...
 
Grundsätzlich mal brauchst Du keine AGB.
AGBs sind ja "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und sollen für eine Vielzahl von Verträgen gelten.
Du willst ja erst mal nur einen Vertrag abschließen, so dass Du alles, was Du in den AGBs regeln möchtest auch einfach im Vertrag regeln kannst, ohne auf die Vorschriften der §§305 ff BGB achten zu müssen.
(Wobei, bist Du nicht im Ösiland? Da sinds andere §§, aber die Idee ist die gleiche...)
Fragen wie Urheberrecht muss man auch nicht im Vertrag regeln, da diese gesetzlich geregelt sind.
Es vereinfacht allerdings die Sachlage im Falle eines Falles vor Gericht.
Es gibt Formularverträge, die man aber immer individuell bearbeiten sollte.
Hier können einem Laien sehr schnell Fehler unterlaufen!!
Nicht umsonst muss man Jura studieren ;)

Wenn Du konkrete Fragen hast, kannst Du dich gerne per PM melden.
(Rechnung stelle ich auch erst bei größerem Umfang :D)
Individuelle Rechtsberatung in einem Forum ist nur leider Standesrechtlich problematisch, sorry.

Grüße
Tobi
Rechtsanwalt (allerdings aus Deutschland)
 
hi lea.
wenn du hier im freelance-forum suchst, findest du dieses thema einigermaßen gut abgehandelt.
was ich dir in jedem fall raten kann: falls du dir eigene agb ausarbeitest, lass sie vor einer weitergabe an deine kunden in jedem fall von einem anwalt prüfen. es gibt mit sicherheit auch in deiner umgebung einige anwälte, die sich gerade mit existenzgründern und werberechten auskennen. dann bist du auf der sicheren seite, dass diese agb auch im falle einer rechtsstreitigkeit auf deine belange und branche zugeschnitten sind.
besten gruß, al
 
Ja, ganz wichtig, wie Al Terego schon schrieb. AGB Prüfen lassen!

Ich habe mir aus dem Netz diverse AGB geladen, die alle nahezu gleich waren... Als ich in die AGB meine Daten eingesetzt hatte und diese einem Juristen gezeigt habe, meinte er nur, dass einiges falsch wäre und die AGB daher fast sinnlos.
 
um himmels willen so was sollte man auf gar keinen Fall selber machen!
Du solltest dich an einen qualifizierten Anwalt deines Vertrauens sprechen und der Arbeitet dir dann für dich passenden AGBs aus und dann passt auch alles mit den Gestzten
 
wieso denn „um himmels willen“?
ich habe mir seinerzeit sechs agb von agenturen und freiberuflern genommen, die meiner meinung nach für mich und mein unternehmen relevanten punkte herausgepickt und eine eigene fassung erstellt. damit bin ich zu einem anwalt für arbeitsrecht gegangen, der kaum etwas auszusetzen hatte, jedoch an einigen stellen für mich speziell im werbebereich gute und wichtige zusätze angefügt hat.

diese vorgehensweise hatte den vorteil, dass
a) ich mich selber mit den themen beschäftigen musste und nun bis ins kleinste weiß, was in meinen agb steht und was es bedeutet
b) es für mich kostengünstiger war, als einen anwalt komplett mit der aufgabe zu beauftragen. im übrigen hatte er überhaupt nichts dagegen, im gegenteil.

ich frage mich, warum sich viele leute in die bux machen, wenn es um agb geht. man muss nicht immer das rad neu erfinden, es gibt wirklich viele punkte, die in formulierung und inhalt entweder allgemeingültig sind oder zumindest relativ schmerzfrei an spezielle bedingungen angepasst werden können. die dinger sind kein zauberwerk. man muss nur genau aufpassen, was sie beinhalten. wenn man nicht total auf die nuss gefallen ist, sind viele inhalte klar verständlich und einleuchtend.

in agb sind nicht nur unerfreuliche themen wie haftungsausschlüsse und gerichtsbarkeiten geregelt, sie beinhalten in erster linie rechte und pflichten aller vertragspartner. so sind agb wichtige richtlinien für alle beteiligten.

nur liest das „kleingedruckte“ kaum jemand. wenn man sich damit im eigenen interesse einmal wirklich beschäftigt und die inhalte auf die eigene situation umgelegt und durchgespielt hat, haben die kleinen buchstaben schon viel von ihrem schlechten ruf verloren.

und immer schön dran denken:
wir kochen alle nur mit wasser. :)

besten gruß, al
 
Danke erstmal für alle Antworten!
Ich bin mir wohl bewusst, dass ich das nicht vollkommen alleine zusammenstöpseln kann. Für den Job jetzt ist es auch nicht ganz so dringend, da mir die Personen nicht unbekannt sind und ich ihnen und sie mir durchaus vertrauen können (ja, bei Geld hört Freundschaft auf… aber jetzt ist es eh schon egal ;) wir haben jetzt zwar keine AGB aber im Vertrag einige wichtige Punkte geregelt und gemeinsam festgelegt - vor Gericht wäre das zwar blunzen, aber wie gesagt, bei denen glaube ich nicht, dass die mich übers Ohr hauen.)

Ich habe sowieso vor, mir bei der Wirtschaftskammer einen Beratungstermin geben zu lassen, die werden mir dann ja auch die entsprechenden Anwälte nennen können.
Pudding - danke für den Link, da werd ich mich mal umsehen.

Soweit von mir.
Danke. :)
Lea
 
eig. sollte man am Landesgericht mehr Informationen bekommen als auf der WK. Ich kenn das nur, dass auf WK nur einige Anwälte genannt wurden, und dann halt so nach:"Und nun können Sie den Anwalt kontaktieren, und zahlen". Beim Landesgericht wird einem zum Schluss auch eine Liste von Anwälten gegeben, aber meistens reicht das an Informationen, die einem direkt am Landesgericht gegeben werden.

mfg :)
 
Godzilla schrieb:
Ich habe für grafische Arbeiten und die Erstellung von Druckerzeugnissen unterschiedliche AGBs. Diese zu erarbeiten war ein langer Weg, jetzt sind sie aber wirklich wasserdicht. Lies sie dir mal durch...
http://www.reprographische-vervielfaeltigungsanstalt.de/

Es nützt auch nichts, irgendwelche Bedingungen aufzunehmen, die du vor deinem Kunden gar nicht erklären oder rechtfertigen kannst.

erkläre mir doch mal bitte diesen paragraphen! ???? ;)

§ 48
WEBER Reprographie behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Schadensquellen ihr Schäden entstanden sind.

hast du das selber formuliert oder hatte da ein anwalt die finger drin?
 
janpi3 schrieb:
um himmels willen so was sollte man auf gar keinen Fall selber machen!
Du solltest dich an einen qualifizierten Anwalt deines Vertrauens sprechen und der Arbeitet dir dann für dich passenden AGBs aus und dann passt auch alles mit den Gestzten
sicherlich ein sehr eleganter und zudem bequemer weg, aber... HALLO - das kann kein einsteiger bezahlen! meine erste (und auch letzte!) rechnung bei einem anwalt erging über ein ca. 20min-gespräch und belief sich auf 100,- euro. unten drunter stand dann noch, dass dies weit unter den regulären honorarsätzen läge (ich glaube, ich muss meine honorarliste dringend und vor allem stark überarbeiten - ich habe auch 6 jahre studiert).
nun stell dir mal vor, da setzt sich so jemand ein paar tage für dich hin um dir sätze auszufeilen, die allumfassend, haarklein auf deine branche zugeschnitten und vor jedem richter (vielleicht auch noch international) wasserdicht sind.

gruss, iheiko
 
@iHeiko
es kommt auch auf die situation an. als existenzgründer hast du, so war es zumindest vor zwei jahren noch, anspruch auf gutscheine der agentur für arbeit, die du im rahmen deiner gründung abfackeln kannst. du kannst z.b. coachingmaßnahmen bei unternehmensberatern, steuerberatern und anwälten in anspruch nehmen, die rechnungen bis zum gewährten betrag bei der agentur für arbeit einreichen. so kann man auch genau den oben beschriebenen fall durchziehen, nämlich die agb von einem anwalt checken lassen. es gibt mittlerweile viele anwälte und steuerberater, die sich auf die betreuung von gründern spezialisiert und dies auch in ihrem portfolio stehen haben.
besten gruß, al
 
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