Das mit der 100,- Deckelung muß neu sein. @intuitiv: hast Du eine Quelle?
Da würden mich die Ausmasse interessieren, und welche Summen durchschnittlich berechnet werden.
Ich kann da aus 2 voneinander unabhängigen Beispielen aus dem Bekanntenkreis berichten.
In beiden Fällen ging es um Filme … den einen habe ich vergessen, der andere waren imho Teile von "Der Vorleser", Geschädigter die Constantin Film Verleih.
Beides lief über Tauschbörsensoftware, in welcher der mittauschenden Gegenseite eine offene IP übermittelt wird… es scheint also „Agenturen“ zu geben, die fleissig mittauschen und somit billig an die IPs von Urheberrechtsverletzern kommen. Der Aufwand ist denkbar niedrig: die Weidegründe sind gesättigt. Die Ausmaße können demnach beliebig hoch sein, solange die Filesharing-Karawane nicht weiterzieht und sicherere Methoden verwendet.
Geforderte Summe waren ca. 900,-, davon ca. 500,- Anwaltskosten und ca. 400,- Schadenssumme. Das Ganze formuliert als „Entgegenkommen“, da man vor Gericht wesentlich höhere Kosten einfahren könne.
Außerdem solle man eine „ strafbewehrte Unterlassungserklärung“ unterschreiben, die so trickreich formuliert war, daß man bei
allen nur denkbaren künftigen Urheberrechtsverletzungen eine Vertragsstrafe an die Firma Constantin Film Verleih GmbH zu zahlen habe. Oder so ähnlich.
Um diese vorformulierte Unterlassungserklärung umzuformulieren mußten sich beide einen Anwalt nehmen.
DISCLAIMER: Dies war keine Meinungsäußerung.