Wie steht ihr zum Thema Raubkopien?

Ladet ihr euch sachen illegal aus dem Internet ?

  • Ja, ich mach das immer

    Stimmen: 215 24,2%
  • Ja, aber nur teure sachen die ich mir nicht leisten kann

    Stimmen: 121 13,6%
  • Ja, aber nur das was ich mir nicht legal kaufen kann

    Stimmen: 155 17,5%
  • Nein, so etwas mach ich nicht

    Stimmen: 396 44,6%

  • Umfrageteilnehmer
    887
Kinder werden ganz sicher nicht vor Gericht gezerrt, quatsch mir nicht anderer Leute Aussagen auf, es geht immer gegen den Anschlußinhaber. Überhaupt sind Gerichtsverhandlungen meines Wissens sehr selten. Das wollen die ja auch vermeiden, denn dann müssen sie ihre Taktiken und Methoden offenlegen.

...oh, ich glaube das Vermeiden von Klagen vor Gericht ist eher im Interesse der Beklagten, denn eine Abmahnung ist die kostengünstigste Form, die Geschichte aus der Welt zu schaffen. Kommt es zur Klage, kommen nicht unerhebliche zusätzliche Kosten auf die Beklagten zu.

http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/PDF/Interview Februar.pdf
 
Da stellen sich Leute einen Flat oder Beamer nebst Superduper-Soundanlage ins Zimmer und schieben sich dann eine Kopie in den Player, deren Qualität weder in Bild noch in Ton der Hardware und dem damit propagierten Ansprüchen gerecht wird. Was für ein Irrsinn. :rotfl:
das sind meistens filme die zu der zeit nur im kino zu sehen sind und noch nicht als dvd/bluray erschienen sind
das laden sich eben die leute die nicht warten wollen, wer den film aber in guter qualität sehen will kann warten und später laden den sobald der film als dvd/bluray erscheint ist er am nächsten tag in top-qualität im internet zu haben und die bildqualität sieht bei einem heruntergeladen 720p-bluray-rip besser aus als bei einer gekauften dvd :)
 
Kinder werden ganz sicher nicht vor Gericht gezerrt, quatsch mir nicht anderer Leute Aussagen auf, …
Ich hab klar geschrieben, von wem die Behauptung stammt.

Hier sind zumindest mal Zahlen zu Abmahnungen, die von hier stammen.
Es sind ausschließlich prozentuale Angaben. Die Prognose 2010 sind 100 Prozent, davor die entsprechend niedrigen. Warum nennt die Statistik des Zahnarztes die Zahl der Fälle nicht? Oder hab ich sie nur nicht gefunden?
Und die Daten von "Abmahnwahndreipage" sind ein Witz.

Die Höhe der Abmahnkosten sind durch das Gesetz auf 100 Euro begrenzt. Eine Abmahnung wird also den Vater eines eifrig kopierenden Schülers nicht in den Ruin treiben.
Von der Staatsanwalt verfolgt werden nur "Raubkopierer", die das als Gewerbe betreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst ja auch HD Zeugs saugen.

das sind meistens filme die zu der zeit nur im kino zu sehen sind und noch nicht als dvd/bluray erschienen sind
das laden sich eben die leute die nicht warten wollen, wer den film aber in guter qualität sehen will kann warten und später laden den sobald der film als dvd/bluray erscheint ist er am nächsten tag in top-qualität im internet zu haben und die bildqualität sieht bei einem heruntergeladen 720p-bluray-rip besser aus als bei einer gekauften dvd :)

Okay, dann hat sich mein Statement dazu erledigt. :hum:
 
Könnten wir nicht wieder Hände abhacken für diese Diebe einführen, oder können diese Verbrecher die Maus mit dem Mund bedienen ? :crack:
 
das sind meistens filme die zu der zeit nur im kino zu sehen sind und noch nicht als dvd/bluray erschienen sind
das laden sich eben die leute die nicht warten wollen, wer den film aber in guter qualität sehen will kann warten und später laden den sobald der film als dvd/bluray erscheint ist er am nächsten tag in top-qualität im internet zu haben und die bildqualität sieht bei einem heruntergeladen 720p-bluray-rip besser aus als bei einer gekauften dvd :)

...wer den Film in guter Qualität sehen will, soll ins Kino gehen. Dafür sind die Filme gemacht!

...aber is schon klar, das das für nen Nerd hart ist auch mal vor die Tür zu gehen!
 
Die Höhe der Abmahnkosten sind durch das Gesetz auf 100 Euro begrenzt. Eine Abmahnung wird also den Vater eines eifrig kopierenden Schülers nicht in den Ruin treiben.

jain!

...die Anwaltskosten in der Abmahnung sind auf 100 € gedeckelt. Die "Schadenssumme" ist nicht gedeckelt.
 
Da stellen sich Leute einen Flat oder Beamer nebst Superduper-Soundanlage ins Zimmer und schieben sich dann eine Kopie in den Player, deren Qualität weder in Bild noch in Ton der Hardware und dem damit propagierten Ansprüchen gerecht wird. Was für ein Irrsinn. :rotfl:
Ganz so irrsinnig ist das nicht. Du kannst natürlich auch sehr gute Qualität als Kopie erhalten.

Einen Vorteil kann ich in so einer Kopie sehen. Ich mache die an und es läuft der Film. Bei meinen ganzen BDs habe ich erst mal ne Warnung, dass Raubkopieren illegal ist - und diese Nachricht ist nicht überspringbar...
 
...die Anwaltskosten in der Abmahnung sind auf 100 € gedeckelt. Die "Schadenssumme" ist nicht gedeckelt.
Da würden mich die Ausmasse interessieren, und welche Summen durchschnittlich berechnet werden.

Es ist schon ein Witz:
Da werden kleine Räuber selbst ausgeraubt, von schlaueren und skupelloseren Räubern.

Auf diese Weise sorgen die blöden Räuber dafür, dass einzelne Companies mit manchen Songs mehr Geld über Abmahngebühren einnehmen können als über reguläre Tantiemen. Und wollen immer noch nicht einsehen, dass "Raubkopieren" der gesamten Kulturlandschaft schadet.

Ich nehme an, von den Einnahmen der Companies über Abmahnungen kommt kein Cent beim Komponisten an, die werden ja von normalen Verträgen gar nicht erfasst.
Insofern könnte man sogar nachvollziehen, wenn einzelne Künstler wie Pelham selbst Kanzleien mit dem Eintreiben beauftragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mich mal interessieren würde, obs z.B. bei Photos nicht sowas wie eine " Zitat" -Klausel gibt.

Also Beispiel: Ich veröffentliche auf meiner Site Bilder von meinem sagen wir Wohnzimmer - dort hängt an der Wand ein Kunstdruck und auf dem Regal steht eine Schallplattenhülle.

Müsste ich diese dann schwärzen oder wegnehmen..?
 
Ich hab klar geschrieben, von wem die Behauptung stammt.


Es sind ausschließlich prozentuale Angaben. Die Prognose 2010 sind 100 Prozent, davor die entsprechend niedrigen. Warum nennt die Statistik des Zahnarztes die Zahl der Fälle nicht? Oder hab ich sie nur nicht gefunden?
Und die Daten von "Abmahnwahndreipage" sind ein Witz.

So, von wem stammt den die Behauptung?
Überlege bevor Du etwas schreibst, und lies lieber den Beitrag noch einmal ;-)
Ein letzes Mal zu Deinem Still hier (versprochen!)
Du kneifst solange die Augen zusammen, bis so wenig von der Wirklichkeit übrig bleibt, wie es dir passt. Allerdings ist es auch andersrum! Du bist ein klassischer Opportunist.
Das Du Abmahnanwälte zum kotzen findest widerspricht Deinem bisherigen Auftreten und Argumentieren hier. So wie Dir jemand argumentativ zu nahe kommt, kommst Du mit Quellenangaben. Wenn Dir Dinge, wie falsche IPs neu sind - informiere Dich bevor Du mitredest: Das verlangst Du von anderen hier auch. Andere und ich habne Dir einige Quellen genannt, zu meinen Argumenten gehörig lies das Buch "No Copy", etwas älter aber höchstaktuell, was die Verwertungskette angeht.
Du könnest inhaltlich viel zur Diskussion beitragen, wenn du meiner Meinung nach vom Moderieren und Herumwinden, mal Positition beziehst, und anderen mit Respekt begegnest, vor allem, was die Würdigung Ihrer Meinungen und Ansichten betrifft, gerade wenn es Deiner nicht entspricht.
 
Ich nehme an, von den Einnahmen der Companies über Abmahnungen kommt kein Cent beim Komponisten an, die werden ja von normalen Verträgen gar nicht erfasst.
Insofern könnte man sogar nachvollziehen, wenn einzelne Künstler wie Pelham selbst Kanzleien mit dem Eintreiben beauftragen.

...doch, klar kommen die Honorare aus Schadensersatzzahlungen auch beim Urheber an, so er vertraglich überhaupt ein Honorar für die Nutzung erhält. Manche Künstler sind ja auch zu Vertragsbeginn pauschal bezahlt worden.
 
Was mich mal interessieren würde, obs z.B. bei Photos nicht sowas wie eine " Zitat" -Klausel gibt.

Also Beispiel: Ich veröffentliche auf meiner Site Bilder von meinem sagen wir Wohnzimmer - dort hängt an der Wand ein Kunstdruck und auf dem Regal steht eine Schallplattenhülle.

Müsste ich diese dann schwärzen oder wegnehmen..?

...nicht "Zitat", sondern es nennt sich "peripheres Beiwerk" und wird im Urheberrecht unter der Rubrik "Panoramafreiheit - Innenaufnahmen" geregelt.

...es stellt sich hierbei immer die Frage, "wie" das Werk, das dort (an der wand) in der Aufnahme zu sehen ist, zu dem eigentlichen Zweck des Fotos/Film steht. Ist es reine Dekoration, gibt es keine Probleme. Hat es aber eine Aussage in Zusammenhang mit dem Zweck des Foto/Films, so kann es nur mit Zustimmung des Urhebers verwendet werden.
...ich hatte zuletzt einen solchen Fall, als in der ARD eine Doku ein Interview mit einem Werftgeschäftsführer hatte, bei dem während des ganzen Interview im Hintergrund eines unsere Photos (auf dem Photo eine Yacht aus der Werft) an der Wand zu sehen war (scharf und formatfüllend). Da das natürlich hier der Werbung für das Unternehmen/Produkt dienlich war, hat der NDR auch ein Honorar gezahlt.
 
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Das mit der 100,- Deckelung muß neu sein. @intuitiv: hast Du eine Quelle?
Da würden mich die Ausmasse interessieren, und welche Summen durchschnittlich berechnet werden.

Ich kann da aus 2 voneinander unabhängigen Beispielen aus dem Bekanntenkreis berichten.
In beiden Fällen ging es um Filme … den einen habe ich vergessen, der andere waren imho Teile von "Der Vorleser", Geschädigter die Constantin Film Verleih.
Beides lief über Tauschbörsensoftware, in welcher der mittauschenden Gegenseite eine offene IP übermittelt wird… es scheint also „Agenturen“ zu geben, die fleissig mittauschen und somit billig an die IPs von Urheberrechtsverletzern kommen. Der Aufwand ist denkbar niedrig: die Weidegründe sind gesättigt. Die Ausmaße können demnach beliebig hoch sein, solange die Filesharing-Karawane nicht weiterzieht und sicherere Methoden verwendet.

Geforderte Summe waren ca. 900,-, davon ca. 500,- Anwaltskosten und ca. 400,- Schadenssumme. Das Ganze formuliert als „Entgegenkommen“, da man vor Gericht wesentlich höhere Kosten einfahren könne.

Außerdem solle man eine „ strafbewehrte Unterlassungserklärung“ unterschreiben, die so trickreich formuliert war, daß man bei allen nur denkbaren künftigen Urheberrechtsverletzungen eine Vertragsstrafe an die Firma Constantin Film Verleih GmbH zu zahlen habe. Oder so ähnlich.
Um diese vorformulierte Unterlassungserklärung umzuformulieren mußten sich beide einen Anwalt nehmen.


DISCLAIMER: Dies war keine Meinungsäußerung.
 
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Das mit der 100,- Deckelung muß neu sein. @intuitiv: hast Du eine Quelle?

Nach der vom 1. September 2008 geltenden Vorschrift §97a UrhG wurden Abmahngebühren in einfach gelagerten Fällen auf 100 Euro beschränkt. Ausgenommen davon ist die Tauschbörsennutzung im gewerblichen Ausmaß.
http://de.wikipedia.org/wiki/Filesharing#Strafma.C3.9F_und_Verteidigung

(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__97a.html
 
Dann wurde sich bei den Beiden offensichtlich nicht daran gehalten, denn die Fälle sind keine 3 Monate alt. Wahrscheinlich ist "in einfach gelagerten Fällen" Auslegungssache.
 
Dann wurde sich bei den Beiden offensichtlich nicht daran gehalten, denn die Fälle sind keine 3 Monate alt. Wahrscheinlich ist "in einfach gelagerten Fällen" Auslegungssache.

...nun, daher ist es in solchen fällen "immer" sinnvoll einen Anwalt einzuschalten.
 
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