Wie organisiert ihr euch, damit ihr nicht als Scheinselbstständigkeit geltet?

M.E. geht es bei der Scheinselbständigkeit lediglich um die Rentenversicherung. Über Links zu Fällen, in denen ein privat Versicherter die GKV nachzahlen musste, würde ich aus Interesse freuen.

Also ich war seinerzeit über Gulp im Auftrag und da wurde das im internen Forum diskutiert. Da hatte jemand auf Grund seiner Selbständigkeit gewechselt in die PKV und im Rahmen der Feststellung der Scheinselbständigkeit wurden die GKV-Beiträge nachgezahlt. Was draus geworden ist, das kann ich nicht sagen.
 
Also ich war seinerzeit über Gulp im Auftrag und da wurde das im internen Forum diskutiert. Da hatte jemand auf Grund seiner Selbständigkeit gewechselt in die PKV und im Rahmen der Feststellung der Scheinselbständigkeit wurden die GKV-Beiträge nachgezahlt. Was draus geworden ist, das kann ich nicht sagen.

Es mag sein, dass in dem Falle, dass jemand mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit sich privat versichert und zuvor - im Angestelltenverhältnis - kein Chance auf Grund des Einkommens hatte sich privat zu versichern, dass in diesem Fall eine Nachforderung erfolgen kann. Im Falle, dass man bereits vor der Selbstständigkeit privat versichert war, wohl eher nicht.
 
@MacEnroe
So lange du anerkanntes KSK-Mitglied bist, deinen dort jährlich ermittelten Anteil zahlst und die Richtlinien dafür erfüllst –
kann man davon ausgehen, dass maximal eine Prüfung bei deinen Kunden statt finden kann, im Rahmen derer du "mitgeprüft" werden könntest.
Diese Art Prüfungen gehen von der deutschen Rentenkasse aus – und zwar von externen Büros, die nur das machen.

Maximal würdest du in Dingen via Fragebogen geprüft werden:

- sitzt du vor Ort bei diesem Kunden
- bedienst du eine Stechuhr
- bekommst du gesagt, wie du arbeiten sollst
- bekommst du gesagt, wie lange du arbeiten sollst
- kannst du selbst bestimmen, ob und wann du arbeitest
- stellst du deinen Arbeitsplatz oder der Auftraggeber…
- kauft/stellt der Auftraggeber dir deine Arbeitsmittel zur Verfügung
- usw.

Und man darf beweisen, dass man nicht nur diesen einen Auftraggeber hat.

Ja gut. Das sind ja alles Dinge, die deutlich auf eine Anstellung im Unternehmen hinweisen und nichts mit Selbständigkeit
und Freiberufler zu tun haben. Da muss man sich dann nicht wundern.
 
Ja gut. Das sind ja alles Dinge, die deutlich auf eine Anstellung im Unternehmen hinweisen und nichts mit Selbständigkeit
und Freiberufler zu tun haben. Da muss man sich dann nicht wundern.
Genau, besonders, wenn man diese Prüfungsfragebögen mal auszufüllen hat.
Die haben rein gar nichts mit Freiberuflern zu tun und das Kuriose dabei ist, dass die Prüfer das auch wissen.
Ich hatte sogar versucht im Apparat der deutschen Rentenkasse die Verantwortlichen zu finden, die diese Fragebögen erstellten.
Zig Telefonate nach Berlin geführt und immer nur gesagt zu bekommen: "Man wisse nicht, wer dafür zuständig sei – noch wer diese Fragebögen erstellt hätte."
Und am Besten war immer am Schluss der Telefonate: "Schreiben Sie doch einen Brief nach Berlin." :rolleyes:
 
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Das wundert mich eigentlich. Denn lehrende Tätigkeiten, und dazu zählen m. E. ebenfalls Golflehrer, unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz und sind per se sozialversicheurngspflichtig. Es sei denn, es kann eine unternehmerische Tätigkeit nachgewiesen werden, was ohne eigene Angestellte sehr schwer ist.
Dieser „besondere gesetzliche Schutz“ von Lehrenden würde mich mal interessieren.

Fakt ist, dass der Golflehrer seit dem 01.03. diesen Jahres selbständig tätig ist, nachdem er uns den Stausfeststellungsbescheid vorgelegt hat, mit dem ihm die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung die Selbständigkeit aufgrund der vertraglichen Regelungen attestiert hat und er uns nachgewiesen hat, dass er eine eigene Kranken- und Rentenversicherung unterhält. Aufgrund der tatsächlichen Handhabung (kaum Aufträge durch den Club, dafür alle Trainerstunden aufgrund vertraglicher Vereinbarung zwischen dem Golflehrer und dem jeweiligen „Schüler“) sollte sich daran nichts ändern.

Was viele nicht verstehen ist, dass das Problem der Scheinselbständigkeit ein Risiko für den Auftraggeber und weniger für den Scheinselbständigen ist. Sinn des Ganzen war und ist ja zu verhindern, dass Leute, die faktisch abhängig beschäftigt werden, in eine scheinbare Selbständigkeit gezwungen werden. Seriöse Auftraggeber werden daher immer bei der Vergabe von Aufträgen sehr genau darauf achten, ob sie es mit einem Selbständigen oder einem Scheinselbständigen zu tun haben und auch entsprechende Nachweise verlangen, z.B den Statusfeststellungsbescheid.
 
Was viele nicht verstehen ist, dass das Problem der Scheinselbständigkeit ein Risiko für den Auftraggeber und weniger für den Scheinselbständigen ist.

So die Theorie. In der Praxis allerdings führt das eher zum Missbrauch durch die Sozialversicherungsträger zu Lasten des nachträglich für mehrere Jahre rückwirkend erklärten Scheinselbständigen.

Wollte man wirklich den Selbständigen schützen, dann genügt ein einziger Paragraph in dem gesamten Rechtewerk mit dem Inhalt: Von einer Scheinselsstädigkeit ist nicht mehr auszugehen, wenn das Einkommen der Person oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt.

Dann wäre in vielen Fällen die Rechtssicherheit automatisch hergestellt.
 
So die Theorie. In der Praxis allerdings führt das eher zum Missbrauch durch die Sozialversicherungsträger zu Lasten des nachträglich für mehrere Jahre rückwirkend erklärten Scheinselbständigen.

Wollte man wirklich den Selbständigen schützen, dann genügt ein einziger Paragraph in dem gesamten Rechtewerk mit dem Inhalt: Von einer Scheinselsstädigkeit ist nicht mehr auszugehen, wenn das Einkommen der Person oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt.

Dann wäre in vielen Fällen die Rechtssicherheit automatisch hergestellt.
Ich habe den Eindruck, dass Du genau so ein Kandidat ist, vor die die Regelungen betreffend die Eindämmung der Scheinselbständigkeit die Sozialsysteme und den (seriösen) Auftraggeber schützen sollen. Brutto gleich netto und wenn‘s schief geht nach Vater Staat rufen oder sich nachträglich auf Scheinselbständigkeit berufen. Deine Argumentation klingt jedenfalls so.
 
Ich habe den Eindruck, dass Du genau so ein Kandidat ist, vor die die Regelungen betreffend die Eindämmung der Scheinselbständigkeit die Sozialsysteme und den (seriösen) Auftraggeber schützen sollen. Brutto gleich netto und wenn‘s schief geht nach Vater Staat rufen oder sich nachträglich auf Scheinselbständigkeit berufen. Deine Argumentation klingt jedenfalls so.

Nein, das bin ich nicht. Ich bin in der GKV und der Rente geblieben und nicht ins private Lager gewechselt. Mir können die gar nichts. Nur: Auf Grund der diversen Diskussionen habe ich den Eindruck, dass es um das Abkassieren zusätzlicher und eigentlich unnötiger Sozialleistungen geht. Oder glaubst du ernsthaft, dass der "selbständige DHL Auslieferungsfahrer" hier überprüft wird? Die verdienen nichts und da ist dann auch nichts ernsthaftes an Beiträgen zu holen. Von daher interessiert sich für die keiner.
 
Das mit
Dieser „besondere gesetzliche Schutz“ von Lehrenden würde mich mal interessieren.

Fakt ist, dass der Golflehrer seit dem 01.03. diesen Jahres selbständig tätig ist, nachdem er uns den Stausfeststellungsbescheid vorgelegt hat, mit dem ihm die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung die Selbständigkeit aufgrund der vertraglichen Regelungen attestiert hat und er uns nachgewiesen hat, dass er eine eigene Kranken- und Rentenversicherung unterhält. Aufgrund der tatsächlichen Handhabung (kaum Aufträge durch den Club, dafür alle Trainerstunden aufgrund vertraglicher Vereinbarung zwischen dem Golflehrer und dem jeweiligen „Schüler“) sollte sich daran nichts ändern.

Was viele nicht verstehen ist, dass das Problem der Scheinselbständigkeit ein Risiko für den Auftraggeber und weniger für den Scheinselbständigen ist. Sinn des Ganzen war und ist ja zu verhindern, dass Leute, die faktisch abhängig beschäftigt werden, in eine scheinbare Selbständigkeit gezwungen werden. Seriöse Auftraggeber werden daher immer bei der Vergabe von Aufträgen sehr genau darauf achten, ob sie es mit einem Selbständigen oder einem Scheinselbständigen zu tun haben und auch entsprechende Nachweise verlangen, z.B den Statusfeststellungsbescheid.

Die Arbeitgeber wissen selbst am besten, ob der Beauftragte selbstständig ist oder nicht. Je nachdem, wie sie ihn bezahlen. Ein Bescheid vorab bringt also nichts. Das kann ja mit jeder neuen Beschäftigung wieder ganz anders aussehen.
Seriöse Auftraggeber bezahlen meine projektbezogenen Rechnungen. Mehr können und müssen Sie nicht machen. Wenn Sie anfangen würden, mich nach Stunden zu bezahlen und mich täglich in ihren Räumen arbeiten lassen, hätten sie ein Problem.
 
Das mit


Die Arbeitgeber wissen selbst am besten, ob der Beauftragte selbstständig ist oder nicht. Je nachdem, wie sie ihn bezahlen. Ein Bescheid vorab bringt also nichts. Das kann ja mit jeder neuen Beschäftigung wieder ganz anders aussehen.
Seriöse Auftraggeber bezahlen meine projektbezogenen Rechnungen. Mehr können und müssen Sie nicht machen. Wenn Sie anfangen würden, mich nach Stunden zu bezahlen und mich täglich in ihren Räumen arbeiten lassen, hätten sie ein Problem.
Na ja, wenn ihr alle so klug seid ...
 
Na ja, wenn ihr alle so klug seid ...

Ich habe dich einfach nicht verstanden. Wenn du als Arbeitgeber seriös bist und den Selbständigen
normal beauftragst und nicht wie einen Scheinselbständigen, warum brauchst du dann einen Status-
feststellungsbescheid? Dann weißt du doch selbst am besten, wie die Geschäftsbeziehung ist.
Ich habe das Gefühl, wir meinen beide etwas ganz anderes, komme aber nicht drauf.
 
Ich habe dich einfach nicht verstanden. Wenn du als Arbeitgeber seriös bist und den Selbständigen
normal beauftragst und nicht wie einen Scheinselbständigen, warum brauchst du dann einen Status-
feststellungsbescheid? Dann weißt du doch selbst am besten, wie die Geschäftsbeziehung ist.
Ich habe das Gefühl, wir meinen beide etwas ganz anderes, komme aber nicht drauf.

Naja, du glaubst, dass es ausreicht, dass jemand nicht täglich in deinen Räumen arbeitet und du ihn nicht nach Stunden bezahlst, dann ist klar, dass er nicht scheinselbständig ist. Es ist dir aber schon klar, dass der Heizungsbauer, der dann bei dir aufschlägt und 3 Wochen lang die Heizung macht und den Aufwand nach Stunden abrechnet nach deiner Theorie zumindest scheinselbständig ist?

Dein Problem ist: Du bildest das Problem der Scheinselbständigkeit ab auf dein Modell, dass du dir gebildet hast von dem wie ein Scheinselbsständiger aussehen müsste. Aber nach diesem Modell wäre der Paketauslieferer, der im Auftrag der DHL ein Paket zu Hause abgibt nicht Scheinselbständig. Manche von denen fahren sogar mit einem (eignen?) Auto rum, dass in Polen zugelassen ist. Die werden in der Tat nicht bezahlt nach Stunden, sondern nach abgelieferten Paketen. Und die arbeiten nicht in irgendjemandes Räumen. Und wenn man mal nachrechnet, dann haben viele davon ein ernstes Problem auf den Mindestlohn zu kommen oder sie schaffen es nur deshalb, weil sie auf die Sozialversicherungsbeiträge verzichten. Es gibt also ein anderes Modell bei anderen Teilnehmern hier und die sagen: Die armen Schweine, die keine Möglichkeit haben, irgendwo eine Arbeit zu bekommen, die müssten eigentlich seinselbständig sein, eben weil sie nur aus Verzweiflung selbtständig sind. Und dann gibt es noch ein Modell wie das Meine, das sagt "Die Scheinselbständigkeit ist eine Kampfinstrument um Personen, die überdurchschnittlich gut verdienen in Angestelltenverhältnisse durch einen Verleiher reinzupressen".

Wichtig ist an der Stelle nicht die persönliche Theorie, sondern genau das, was der Gesetzgeber aus dem Begriff macht. Und meine Erfahrung ist eben mein Modell. Zu den anderen Modellen weiß ich nichts. Ich weiß nicht, ob der Gesetzgeber hier (zum Beispiel bei den Paketzulieferern) Ziele hat, etwas zu erreichen, ich weiß nicht wie gut die angegangen werden und wie erfolgreich. Ich weiß nur: Mein Modell wird konsequent umgesetzt und es führt(e) bei mir dazu, dass ich ganz ausgestiegen bin aus dieser Tätigkeit, also ich habe einmal mitten im Projekt den Ausstieg gemacht, weil die Alternative dazu war nur "Fortsetzung mit deutlich schlechterer Bezahlung".

Nach allem, was ich über die Scheinselbständigkeit gelernt habe, habe ich inzwischen habe ich den Eindruck, dass du selbst noch nie mit diesen Behörden in Konflikt gekommen bist und eine relativ wage Theorie darüber hast, wie du dich vor solchen Konflikten schützen kannst. Das was du sagst hört sich für mich an wie "Knoblauch hilft gegen Vampire". Es kann sein, dass du Recht hast aber so lange noch kein Vampir vor die geflohen ist ...
 
Naja, du glaubst, (...)
Dein Problem ist: Du bildest das Problem der Scheinselbständigkeit ab auf dein Modell, dass du dir gebildet hast von dem wie ein Scheinselbsständiger aussehen müsste. Aber nach diesem Modell wäre der Paketauslieferer, der im Auftrag der DHL ein Paket zu Hause abgibt nicht Scheinselbständig. (...) Das was du sagst hört sich für mich an wie "Knoblauch hilft gegen Vampire". Es kann sein, dass du Recht hast aber so lange noch kein Vampir vor die geflohen ist ...

Wie kommst du auf DHL? Es ging doch um jemanden, den Bremer bzw. ein Arbeitgeber selbst beschäftigt.
Beschäftige ich etwa den DHL-Mann?
Nein. Den beschäftigt die DHL. Und die DHL wird doch demnach wissen, wie sie ihn beschäftigt und ob
das in Scheinselbständigkeit fällt. Wozu also braucht die DHL einen Nachweis für ihre Mitarbeiter, ob sie
scheinselbständig sind? Darum geht es doch und das leuchtet mir nicht ein.
Also bitte nicht alles in einen Topf schmeißen.
 
Wie kommst du auf DHL?

Es ist ein Beispiel, das zeigt, dass das eigentliche Ziel dieses Scheinselbständigengesetzes nicht erreicht wird. Dabei geht es gar nicht so sehr um speziell DHL, sondern allgemein um Paketzusteller. Viele dieser Fahrer sind selbständig und fahren mit teilweise sogar einem eigenen Fahrzeug die Pakete aus. Trotzdem kommt kein Staatsanwalt und keine Rentenversicherung oder sonstiger auf die Idee, hier tätig zu werden. Warum nicht? - Da ist nix zu holen. Man kann vielleicht noch deren in Polen angemeldete Schrottkarre pfänden und das war es dann.

Holen kann man nur da etwas, wo jemand in der Nähe von oder sogar oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Und hier wird einfach nur abgeschröpft.
 
Ja, ok, aber ich hatte ja auf Bremer geantwortet und mich darauf bezogen.
Trotzdem (in anderem Zusammenhang) interessant, was du schreibst.
 
Das nennst Du “besonderen gesetzlichen Schutz”? :kopfkratz::rotfl:

Ich habe mir das nicht ausgedacht, sondern der Gesetzgeber. Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass die DRV bei Schulungstätigkeiten sofort hellhörig wird.
 
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