Wie kommt man denn aus sowas wieder raus?

Mal ganz davon abgesehen, daß das der 12t Millionste Verpackungsthread ist, ist diese Auktion doch supersauber deklariert. Wer das nicht kapiert, sollte sich irgendwo einweisen lassen und ne Vormundschaft beantragen. Klarer gehts doch echt nicht mehr...
 
boah ich sollte meine OVP auh verkaufen :D
 
Einstellen in die falsche Kategorie entspricht nicht den eBay-Richtlinien ... die Frage ist, ob das vor Gericht durchsetzbar ist! :kopfkratz:
 
Dann bin ich ja der 12000000ste! :cake: Gibts da ein Präsent?
How auch ever, jemand hat sich verklickt. Die ganze Geschichte ist eine offenbare Falle für die täglich neu Hinzukommenden unter den Ebayern.
 
Ich wäre ja dafür, dass man solche Auktionen, in denen klar deklariert ist, was es ist, bezahlen muss, und zwar bis zum bitteren Ende!

Ein iPhone für Mitte 200 EUR ist einfach zu billig, und wer des lesens nicht mächtig ist, der hats nicht anders verdient!

Gier frisst eben Hirn! Und wer gierig ist, der muss auch mit dem Folgen leben!

Meine Meinung.

Charlie
 
…Die ganze Geschichte ist eine offenbare Falle für die täglich neu Hinzukommenden unter den Ebayern.

Was ist jetzt daran eine Falle? Es steht ganz gross und in rot geschrieben.
Gruss
der eMac_man
 
Einstellen in die falsche Kategorie entspricht nicht den eBay-Richtlinien

Der Verkäufer akzeptiert kein PayPal, und hat in der falschen Kategorie inseriert, er ist also auf der Suche nach einem Dummen.
Den hat er offensichtlich auch gefunden.
Ich würde einfach nicht bezahlen, was will er denn machen, das wird er weder bei eBay noch vor Gericht durchbekommen, denn unser Sozialstaat funktioniert Gott sei Dank nicht nach dem Motto, der stärkere gewinnt, sondern eben sozial und da gehört dazu, dass die "schwachen" (ob geistig oder körperlich oder wie auch immer) geschützt werden.
Was wäre denn wenn der Käufer Iwan heißt, ehemaliger russischer Elitesoldat ist, 120 kg wiegt und beim Käufer auftaucht, der ein 18 jähriger 60 kg experte ist und das Geld per "Nachdruck" zurückholt. Auch da schützt der Staat dann den schwachen!
 
Das ganze Layout entspricht mit Zeilenumbrüchen, Kleingedrucktem, der Auflistung der normalerweise als Lieferumfang zu erwartenden Teile einem klassischen Grauzonen-Kleingedrucktes-Trickbetrug. Eigentlich steht und fällt der Sinn der Anzeige mit dem e in "einE Apple iPhone 3GS 16GB" und dem kleingedruckten "Bietet Platz für ihr:"

Fakt ist: der Käufer wollte GANZ SICHER NICHT 266€ für einen Pappkarton ausgeben. Und: nein, es ist nicht legitim, Trottel, Schnellleser und Unerfahrene abzuzocken, auch wenn man formal im Recht ist.
 
@der_messias: Ich könnte Dir ja jetzt einiges über den "Sozialstaat" und das "Recht des Stärkeren" erzählen. Das würde aber wohl zu sehr OT werden.
Sich jetzt aber an der falschen Kategorie "aufzuhängen", ist ja in meinen Augen etwas albern. (Sieh Dich mal hier bei den MU-Anzeigen um, was da alles falsch gepostet wird. ;) )
Der Verkäufer hat es deutlich lesbar angegeben.
Gruss
der eMac_man
 
Was ist daran jetzt böse? Wie andere schon sagten: Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Der Typ ders ersteigert hat, wusste es nicht besser.

Der Typ ders reingestellt hat, hat alle Regeln befolgt, nur eine nicht: Er hats in die falsche Kategorie gepostet. Kann doch auch sein das das ein versehen war? Genauso wie es ein versehen sein kann, dass der bietende nicht gelesen hat.

Ich stelle auch mal ne Verpackung rein ;) :crack:
 
Und ich habe noch drei von den Verpackungen im Keller ;)
 
Der Verkaufer hat nur 8 Bewertungen, und muss deshalb PayPal anbieten. Das verweigert er jedoch in seinem Angebot. Deshalb ist das Angebot meiner Meinung nach ungültig.
 
Aber auch ein gezielter betrugsversuch "Bietet Platz für ihr:" :)

Aber ich frag mich wieso die Leute bei sowas nicht genauer lesen und man sieht auf dem Foto auch kein iPhone, was ja eingentlich das wichtigste ist.
 
Der Käufer ficht den Kaufvertrag aufgrund eines Inhaltsirrtums an und das Thema ist erledigt.
 
Leeren Karton ersteigert
INTERNET-AUKTION: Suderwicher kassierte für bloße Handy-Verpackung 179 "
Selten war eine leere Pappschachtel so wertvoll. Stolze 179 " erzielte ein Suderwicher bei einer Internet-Versteigerung für die Verpackung eines Mobiltelefons. "Die Original-Verpackung", wie der 33-Jährige gestern vor Gericht betonte.
Von Kathrin Grochowski
Eben diesen Pappkarton ersteigerte ein Kunde des Internet-Auktionshauses "Ebay" im August 2005. Den Kaufpreis überwies der Mann, ganz offensichtlich in Erwartung eines neuen Handys, auf das Konto des Suderwichers. Doch zur Überraschung des Käufers erhielt er nur den leeren Karton. Ein klarer Fall von Betrug, befand die Staatsanwaltschaft und erhob Anklage.
"Ich hatte nie vor, jemanden zu betrügen", protestierte der 33-Jährige gestern von der Anklagebank aus. "Außerdem habe ich nie behauptet, dass ich ein Handy versteigere, sondern lediglich die Original-Verpackung." Das wollte ihm Amtsrichter Dirk Vogt angesichts der "Ebay"-Artikelbeschreibung nicht abnehmen: "Ein unbefangener Leser musste davon ausgehen, dass es sich um ein Handy in Original-Verpackung handelte." Der Angeklagte hielt das Ganze für ein "bedauerliches Missverständnis" und erklärte, "dass ich es wohl hätte besser beschreiben sollen". Eine eindeutigere Wortwahl hatte der Suderwicher indes im E-Mail-Verkehr mit dem verärgerten Meistbietenden gefunden: "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil", teilte der 33-Jährige damals lapidar mit. "Das war schon unverschämt", rügte Richter Vogt.
Inzwischen haben Anbieter und Käufer des Kartons eine Rückzahlung der 179 " auf Ratenbasis vereinbart. Im Januar erhielt der so getäuschte Internet-"Geschäftspartner" erstmals 30 ", den Restbetrag muss der 33-Jährige innerhalb von vier Monaten begleichen. Das Verfahren gegen ihn ist vorläufig eingestellt. Der Mann muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Donnerstag, 23. März 2006 / Quelle: Recklinghäuser Zeitung
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=59673&ccheck=1
 
@lundehundt:
Nun, in diesem Fall wurde es deutlich lesbar formuliert. Nicht im "Kleingedruckten" oder "versteckt".
Gruss
der eMac_man
 
kann man denn sein Gebot nicht einfach zurückziehen? Früher klappte das.
 
absolut klar formuliert, auch der Hinweis, dass das Gut ohne Handyvertrag verkauft wird.
Sorry, wir sind alle keine Anwälte, und es reicht auch mit den Verpackungsthreads.
 
1. Einstellen in falscher Kategorie
= boses

2. Apple iPhone 3GS 16GB Originalverpackung OVP schwarz
Heisst fuer mich Telefon in schwarz + Karton

Bewusst getaeuscht wird doch durch den Zusatz "schwarz" der zusaetzlich die Farbe des Telefons suggeriert oder gibt es ausser bei refurbished Modellen die Kartons in weiss?

Korrekt formuliert muss es heissen: Originalverpackung von Apple iphone ....
 
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