Wie ist das mit dem Fernabsatzgesetz?

bohemien

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Gilt das 14-tägige Rückgaberecht nur bei Online-Bestellung - d.h. wenn ich im Apple Store anrufe und ein MBP bestelle habe ich das Rückgaberecht nicht ?

Sollte ich das Book also per Telefon bestellen, es fiept, Apple behauptet es wäre "in spec", kann ich es also nicht zurückgeben - oder ist das auf jeden Fall ein Garantiefall ?

Danke !
 
Natürlich kannst Du das MBP dann genauso zurückgeben. Da Du die Bestellung ja auch aus der "Ferne" getätigt hast und nicht in einem Geschäft warst.
 
Das Fernabsatzgesetz gibt es schon lange nicht mehr. Die Regelungen sind alle ins BGB eingearbeitet worden. (§§ 312b -312d )

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/52.html

Nichts destto trotz gilt auch fuer eine telefonische Bestellung ein Wierdrufsrecht von 14 Tagen wenn die sonstigen Bestimmungen des Gesetzes zutreffen. Zum Beispiel, dass du den Rechner nicht gewerblich nutzt sondern als Verbraucher bestellt hast.

Die Definition des Verbrauchers im BGB ist relativ neu in § 13 BGB geregelt. Demzufolge ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
 
Sehr guter Link - vielen Dank !

Das bedeutet also, dass man bei CTO Maschinen auf die Kulanz von Apple angewiesen ist, ob sie den Rechner zurücknehmen...

Und als Freiberufler steht man auch ganz schön im Regen...
 
Zuletzt bearbeitet:
bohemien schrieb:
Das bedeutet also, dass man bei CTO Maschinen auf die Kulanz von Apple angewisen ist, ob sie den Rechner zurücknehmen...

Die kann man auch zurückschicken.
 
so eindeutig ist das nicht geregelt, wie du da glauben machen willst Bob :)

Gemäß § 312d BGB hat der Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufs und Rückgaberecht. Dieses Widerrufsrecht gilt gemäß § 312d IV BGB nicht

- bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden.
 
steht doch klar da:

"Dies ist nicht bereits dann gegeben, wenn der Kunde unter mehreren Varianten für die Ausstattung der Ware auswählen kann. Vielmehr muss es sich um eine Ware handeln, die kein standardisiertes Massenprodukt darstellt und für die der Unternehmer nicht ohne weiteres einen anderen Abnehmer finden kann."

und es handelt sich bei den bto sachen nur um verschiedene varianten.. währe was anderes wenn du das book schwarz lakiert bestellst oder so :)
 
Pass auf, dass Du nicht im Geschäftskunden Store angemeldet bist - war bei mir komischerweise der Fall. Sieht man, da nur der Nettowert angegeben ist und am "deBusiness" im Link. Kann evtl. Probleme geben wenn man klarstellen muss das man(n) ja Privat gekauft hat - bei Geschäftskunden gelten die zweich Wochen Rückgabe ja nicht.
 
nur weil du im geschäftskunden shop was bestellst bist du noch lange kein "geschäft".. behaupte ich mal. denke das die grundlage da deine selbständige tätigkeit sprich gewerbe oder ähnliches ist..?!
 
AKB schrieb:
nur weil du im geschäftskunden shop was bestellst bist du noch lange kein "geschäft".. behaupte ich mal. denke das die grundlage da deine selbständige tätigkeit sprich gewerbe oder ähnliches ist..?!

Stimmt, ich sach ja auch nicht, dass man dadurch ein "Gewerbe eröffnet", nur das man unnötige Klärungen vermeidet!
 
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