CRen
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Hallo!
Ich habe es schon oft getan, trotzdem frage ich mich, ob das alles soweit stimmig ist:
Wenn ich ein Gerät verkaufe, das noch Garantie hat, wird die Garantie dann problemlos auf den Käufer übertragen?
Beispiel: Ich verkaufe meinen iMac mit 8 Monaten Restgarantie. Beim Käufer geht das Ding dann kaputt, er hat von mir die Originalrechnung erhalten – kann er damit bei Apple Garantie in Anspruch nehmen?
Wie sieht es aus, wenn der iMac auf mich registriert ist?
Wie schaut es aus, wenn ich wegen Steuern nur eine Kopie der Rechnung beilegen kann?
Wie sieht es mit Geräten aus, die mit Edu-Rabatt gekauft wurden?
Reine Interessenfragen...
Gruß,
Christian
Ich habe es schon oft getan, trotzdem frage ich mich, ob das alles soweit stimmig ist:
Wenn ich ein Gerät verkaufe, das noch Garantie hat, wird die Garantie dann problemlos auf den Käufer übertragen?
Beispiel: Ich verkaufe meinen iMac mit 8 Monaten Restgarantie. Beim Käufer geht das Ding dann kaputt, er hat von mir die Originalrechnung erhalten – kann er damit bei Apple Garantie in Anspruch nehmen?
Wie sieht es aus, wenn der iMac auf mich registriert ist?
Wie schaut es aus, wenn ich wegen Steuern nur eine Kopie der Rechnung beilegen kann?
Wie sieht es mit Geräten aus, die mit Edu-Rabatt gekauft wurden?
Reine Interessenfragen...
Gruß,
Christian