Widerruf des Kaufvertrages indem man Annahme bei Lieferung verweigert?

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Hallo an Alle!

Mal eine Frage zum Online-Shoppen:

Vor ein paar Tagen orderte ich bei Alternate für den PC in unserem Haushalt ein neues Mainboard, da das bisherige Probleme machte.

Allerdings ist das Problem mit dem Pc inzwischen gelöst.

Alternate liefert das bestellte Mainboard in den nächsten Tagen, Als Bezahlung habe ich per Nachnahme ausgewählt.
Nun kann ich ja nach dem Fernabsatzgesetz 14 Tage ohne jede Begründung vom Kauf zurücktreten.
Wie ist das jetzt? Kann ich die Annnahme bei der Lieferung einfach verweigern und den Kauf so rückgängig machen oder was muss ich tun?

Danke!
 
Ave,

Also in dem Fall bist Du ja schon vom Kaufvertrag zurückgetreten, wenn Du die Annahme verweigerst.
Würde aber den Herren von Alternate, trotzdem ne Mitteilung zukommen lassen, weshalb, ist einfach seriöser und man bekommt auch Verständnis dafür.

Mortiis
 
Nein, so einfach ist das nicht.
Du musst es annehmen und mit Alternate die Abwicklung klären.
Wenn du einfach die Annehme verweigerst, verkomplizierst du alles nur unnötig.
 
Der Widerruf muss in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von 14 Tagen nach Empfang erklärt werden.
 
Du mußt im Falle einer Verweigerung für die Transportkosten aufkommen.Nimm es an und schicke es dann zurück.Ist zwar Schizophren, aber so is es nunmal.
 
Ruf an und frag nach. Das Recht des Rücktritts bleibt ja auch nach dem Telefonat noch erhalten.
 
Puuuhhh...also erstmal annnehmen und bezahlen (laut Alternate geht bei DHL ja die Zahlung per ec-Karte) und dann mit Alternate in Verbindung setzen und die Sache mit dem Rücksendfen klären, ja?

Ist, denke ich, zwar kompliziert aber wohl am häufigsten der Fall. Danke!
 
Klär doch einfach mal mit Alternate ab, ob die das Mainboard überhaupt schon verschickt haben. Wenn nicht, dann könntest du ihnen doch sagen, dass du so oder so von deinen Widerrufrecht gebrauch machst und sie werden dir das Mainboard wohl erst gar nicht zuschicken. Ist doch sonst nur unnötiger Aufwand für alle Beteiligten.

Nick die Erdnuss
 
Man kann auch von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen, bevor der Artikel versendet wurde. Mitteilung an den Verkäufer genügt. Ausnahme ist, wenn das Widerrufsrecht gemäß §355 BGB durch ein Rückgaberecht gemäß §356 ersetzt wurde (grundsätzlich möglich, aber eher selten).

Wenn der Artikel schon im Versand ist, muss man ihn dann eben annehmen und zurücksenden.
 
Du musst den Artikel auf jeden Fall erstmal annehmen, wenn nichts anderes vereinbart, weil es zu den vertragsspezifischen Hauptpflichten des Käufers zählt, die Ware auch anzunehmen.
 
Danke Euch allen für die ausführlichen und hilfreichen Beiträge! :)
 
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