Wichtige Frage zur Garantie! 3te Reparatur, Wandel etc

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noreason4nothin

noreason4nothin

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Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe mir vor etwas über einem Jahren ein Macbook der ersten Generation geholt (2gHz Intel Core Duo).

Dieses Macbook wies von Anfang an das Problem mit dem schlechten Display auf. Da dieses Macbook aber meine Mutter gehört und sie sich an diesem "defekten" Display nicht gestört hat ist die Garantie nun verfallen...

Ich wollte aber trotzdem dass sie es reparieren lässt also sind wir(intelligenterweise) eine Woche nachdem die Garantie abgelaufen war zum Gravis gefahren und haben um eine Reparatur gebeten. Nachdem uns diese verweigert wurde weil keine Garantie mehr vorhanden war musste ich satte 4 Stunden mit der Apple Hotline telefonieren und sogar mit einer Gewährleistungsklage drohen (da wir ja logischerweise das Display nicht ausgetauscht haben und es von Anfang an im Laptop war und somit der Fehler von Anfang an vorhanden war).

Nach 4 Stunden wurde ich dann zu einem Apple Techniker der 2ten Stufe durchgestellt welcher sich dann letztendlich dazu überreden lies die Reparatur durchzuführen. Soweit so gut... das war also die erste Reparatur. Es wurde das TopCase (wegen gelbfärbung) und das Display ausgetauscht.

Nachdem ich 2 Wochen später das Macbook wiederbekam konnte es aufeinmal keine CDs und DVDs mehr lesen. Es zog sie ins Laufwerk, klackte laut und warf sie dann wieder aus. Meine Mutter ging nun ohne mich erneut zum Gravis welche den Laptop in Berlin untersucht und festgestellt haben das aufeinmal die Abdeckung zum Ram defekt sei und der Metallpin der den Akku anhebt wenn man ihn entriegelt im Akkufach herumfliegt. Keine Ahnung was das mit dem CD Laufwerk zu tun hat jedenfalls wurde beides angeblich repariert.

Gravis fragte erneut bei Apple an ob eine Kulanzreparatur in frage kommt. Diesesmal war Apple wohl gnädig, jedenfalls gabs eine Reparatur. Das war die 2te!

Heute bekomme ich das Macbook wieder und was ist? Das CD Laufwerk zieht die CD rein klackt einmal total laut und brummt jetzt zudem für 2 Sekunden.. danach wird die CD wieder rausgeworfen.


Jetzt steht die 3te Reparatur an... habe ich jetzt schon ein Recht auf Wandel in einen neuen Laptop? Und viel wichtiger: Habe ich überhaupt noch Recht auf Wandel selbst wenn es erst nach der 3ten Reparatur gehen sollte da ich ja AUSSERHALB der Garantiezeit bin und die letzten Reperaturen auf Kulanz liefen...

Vielen Dank!!
André
 
Sie haben imho 3 Mal die Möglichkeit nachzubessern, es müsste also ein 4. Mal etwas nicht in Ordnung sein, dann könnte man auf einen Austausch bestehen.
 
@noreason4nothin
Entschuldigung aber eines kann ich leider nicht nachvollziehen:
Der Fehler mit dem TFT war von Anfang an schon da und man wartet bis Garantieende auf die Reparatur, nur "weil man zu faul war" und es eigentlich "niemanden Gestört hat". :confused:
Immerhin ist es ja kein Geheimnis das große Firmen Buch über Kundenkontakte erheben und diese dann auch Einfluß auf Kulanzaktionen haben.:cool:
 
Recht auf Wandlung - glaube nein.

Aber, daß ein Gerät aus der Reparatur mit einem anderen Defekt kommt - das kann ja irgendwie nicht sein. Solange reparieren lassen, bis es wieder funktioniert und bedauern, daß ihr kein Apple Care abgeschlossen habt.

Das Problem ist, daß ihr außerhalb der Garantie seit. Die müssen eigentlich gar nicht reparieren. Und die Gewährleistung greift auch nur, wenn der Fehler bei Auslieferung bestanden hat. Nach einem Jahr liegt die Beweisschuld nun auf eurer Seite - und das ist fast unmöglich.

Aber ich kann dich gut verstehen. Es ist ein Armutszeugnis für die Qualität der MacBooks aus der 1. Generation, daß die Dinger nicht einmal ein Jahr ohne irgendeine Reparatur durchhalten, und die Heatpipes mußten ja bei quasi allen ausgetauscht werden. Dann der Akku. Bei mir geht das MacBook durchschnittlich alle 3 Monate in Reparatur, beim nächsten großen Ding, werde ich ein komplett neues bekommen - ist mit AppleCare vereinbart. Und das wird passieren: Laufwerk muckt schon, nach einer halben Stunde Flash-Anwendung, hat das Display massive Grafikstörungen (evtl. Software? - dann natürlich nicht). Aber noch zwei Jahre hält es garantiert nicht durch!!! :-( Zum Glück AppleCare, wobei Glück eher mit Zwang behaftet ist. Leider. Die neueren MacBooks sollen ja besser sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der Garantie hast du NIE ein Recht auf Wandel.
Auch nicht innerhalb der Garantiezeit.

Und bei Kulanzreparaturen auch nicht.
Wie es ist, wenn sie bei einer solchen etwas kaputt machen (eventuell) - keine Ahnung.
Aber da hast du wohl auch kaum ein Wandlungsrecht.
 
@yogibear

ja, ich kanns auch nicht nachvollziehen warum meine Mutter das nie machen wollte... und als ich sie dann endlich mal dazu überredet hatte war die Garantie schon weg. Aber so oder so.. ein Recht auf meine Reparatur hätte ich sowieso wegen der Gewährleistung gehabt da neben mir auch ein Gravistechniker stand der alles bezeugt hat.
 
Ja wenn das so ist, würde ich sagen es gibt nur einen Ausweg für Dich:
Deine Mutter muß Dir mindestens ein halbes Jahr Sonntags Kuchen backen ... sozusagen als Entschädigung Deines langen Serviceweg's, immerhin hat sie es ja zu verantworten :D
 
Hi.
[KlugscheissModeOn]
Sie haben imho 3 Mal die Möglichkeit nachzubessern, es müsste also ein 4. Mal etwas nicht in Ordnung sein, dann könnte man auf einen Austausch bestehen.

Der Händler/Hersteller hat die Möglichkeit zweimal nachzubessern.
[KlugscheissModeOff]

Greetz
Jan
 
Sie haben imho 3 Mal die Möglichkeit nachzubessern, es müsste also ein 4. Mal etwas nicht in Ordnung sein, dann könnte man auf einen Austausch bestehen.

*Lach* Die Zahl 3 taucht in keinem Gesetz o.ä. auf. Es ist nicht festgelegt, wie oft dies oder das sein muß darf kann soll, bevor der Kunde dies oder das oder jenes oder sonstwas darf kann soll bla bla bla....

Innerhalb der ersten sechs Monate hat man generell ein Recht auf Austausch, man hat ein Recht auf ei einwandfrei funktionierendes Gerät und muß keinesfalls warten, bis der Händler das Teil eingschickt hat und und und.

Nach sechs Monaten sieht es etwas anders aus. Der Mangel muß von Anfang an bestanden haben, nach Ablauf von sechs Monaten ist der Kunde in der Pflicht, zu beweisen, daß dem so war.

GEWÄHRLEISTUNG heißt hier das Zauberwort, die ist völlig unabhängig von der Garantie - diese ist freiwillig und wird vom Hersteller gegeben oder eben nicht und die Konditionen bestimmen.
Die gesetzl. Gewährleistung MUSS der HÄNDLER geben, der ist auch ohne wenn und aber der EINZIGE Ansprechpartner in Schadensfällen - er und nur er ist Vertrafspartner des Kunden.

MfG
 
Also, selbst wenn die Garantie abgelaufen ist, greift die Gewährleistung, da das Problem mit dem ''defekten'' Display ist ja von anfang an bekannt, also dürfte ein Nachweiss eurerseits hier kein Problem darstellen.(Da wurde auch nichts ''auf Kulanz'' repariert, Apple wäre sowieso zur Reparatur verpflichtet gewesen.)

Die fehlerhafte Reparatur seitens Gravis ist wiederum eine andere Geschichte, hier MUSS Gravis auf jeden fall ''nachbessern'', sollte ihnen das nicht gelingen steht es dir frei ein Ersatzgerät zu wählen bzw zu ''wandeln'', wobei du /deine Mutter dir das Jahr nutzung anrechnen lassen musst.

Also, wieder ab nach Gravis, denen mal die Rechtslage schildern, und reparieren lassen.

Bei weiteren Problemen würde ich an eurer Stelle mal bei einen Rechtsanwalt vorsprechen, das macht u.u. macht mehr sinn, hier im Forum bekommst du keine Rechtsberatung.
 
*Lach* Die Zahl 3 taucht in keinem Gesetz o.ä. auf. Es ist nicht festgelegt, wie oft dies oder das sein muß darf kann soll, bevor der Kunde dies oder das oder jenes oder sonstwas darf kann soll bla bla bla....

§ 440 S.2 BGB:
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
 
Nach sechs Monaten sieht es etwas anders aus. Der Mangel muß von Anfang an bestanden haben
Auch innerhalb der ersten 6 Monate muß der Mangel von Anfang an bestanden haben.

Da wurde auch nichts ''auf Kulanz'' repariert, Apple wäre sowieso zur Reparatur verpflichtet gewesen.
Wieso Apple?
Das Book muß ja nicht bei Apple gekauft worden sein.

Die fehlerhafte Reparatur seitens Gravis ist wiederum eine andere Geschichte, hier MUSS Gravis auf jeden fall ''nachbessern'', sollte ihnen das nicht gelingen steht es dir frei ein Ersatzgerät zu wählen bzw zu ''wandeln''
Wieso Gravis?
Wieso Ersatzgerät oder Wandlung?

Das Book muß ja nicht bei Gravis gekauft worden sein.

Im übrigen handelt es sich hier wohl auch nicht um eine Reparatur (einen Nachbesserungsversuch) im Rahmen der Gewährleistung.
Schließlich wurde ja bei Apple ein Kulanzantrag gestellt...
 
Aber wenn man etwas in Reparatur gibt und es mit einem anderen Defekt wiederbekommt, dann muß das ja wohl nachgebessert werden...oder?
 
Also, selbst wenn die Garantie abgelaufen ist, greift die Gewährleistung, da das Problem mit dem ''defekten'' Display ist ja von anfang an bekannt, also dürfte ein Nachweiss eurerseits hier kein Problem darstellen.(Da wurde auch nichts ''auf Kulanz'' repariert, Apple wäre sowieso zur Reparatur verpflichtet gewesen.)

NEIN, eben nicht Apple, sondern der Händler, bei dem gekauft wurde.
Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung.
Garantie = freiwillig vom Hersteller
Gewährleistung = Pflicht des Händlers

Die fehlerhafte Reparatur seitens Gravis ist wiederum eine andere Geschichte, hier MUSS Gravis auf jeden fall ''nachbessern'', sollte ihnen das nicht gelingen steht es dir frei ein Ersatzgerät zu wählen bzw zu ''wandeln'', wobei du /deine Mutter dir das Jahr nutzung anrechnen lassen musst.

Also, wieder ab nach Gravis, denen mal die Rechtslage schildern, und reparieren lassen.

Genau.

Bei weiteren Problemen würde ich an eurer Stelle mal bei einen Rechtsanwalt vorsprechen, das macht u.u. macht mehr sinn, hier im Forum bekommst du keine Rechtsberatung.
 
NEIN, eben nicht Apple, sondern der Händler, bei dem gekauft wurde.
Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung.
Garantie = freiwillig vom Hersteller
Gewährleistung = Pflicht des Händlers



Genau.


Das lustige daran: Apple IST mein Händler und hat sich trotzdem geweigert.
 
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