Gesellschaft Wettbewerbsstrafe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google

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Mann im Mond

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Die Straffe ist so hoch wie niemals zuvor.

https://www.heise.de/newsticker/mel...uessen-3756693.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom


Kartellrecht: Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. EUR gegen Google wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung als Suchmaschine durch unzulässige Vorzugsbehandlung für eigenen Preisvergleichsdienst – Factsheet

http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-17-1785_de.htm

Wird hier Google zurecht belangt?

Meine Meinung:
Ich mag Google nicht, denke aber, das die "Shopping" Ergebnisse die der Kunde sieht diese Strafzahlung nicht rechtfertigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
2008 stellte die Kommission fest ...

Ich mag das einfach wie flott die alle arbeiten :D

Zurecht belangt: Möglich. Die Höhe ist allerdings absurd.
 
Ich denke das ist der Einstieg in einen Handelskrieg. Ihr laßt unsere Auto-Industrie bluten, gut dann melken wir Eure IT...

Als nächstes gehen die Zölle hoch...
 
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Ich mag das einfach wie flott die alle arbeiten :D

Zurecht belangt: Möglich. Die Höhe ist allerdings absurd.

Warum soll die Hoehe absurd sein, das ist vermutlich weniger als mit der Praktik verdient wurde. Noch interessanter finde ich die angesetze Strafe von 5% des Tagesumsatzes der Muttergesellschaft wenn nicht innerhalb 90 Tagen umgesetzt wird.
 
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Dafuer laeuft das schon viel zu lange, @wegus. Glaube nicht, dass da ueberhaupt dran gedacht wurde. Die Strafe soll Google wohl "weh" tun. Deswegen ist sie so hoch. Das hat ueberhaupt nichts mit dem moeglichen Schaden zu tun.
 
Warum soll die Hoehe absurd sein

nun, weil es sich hier um Einblendungen handelt, die man mit einem Ad-Ware Blocker ganz einfach nach dev/null schicken kann.
Ich sehe diese Einblendungen gar nicht und wenn ich nach Preisen such erhalte ich dann Preissuchmaschinenen von Idealo und danach kommt Amazon und geizhals.de

Das die Serp Ergebnisse natürlich auch rein frei zu Stande kommen ist mir klar.

Nur weil Google, auch unter Mithilfe von EU Politikern in der EU fast keine Steuern zahlt, so sollte man dann nicht mit Rachegedanken irgend einen Dienst hervorprügeln.

mal anders gefragt: Wieso dürfen die auf ihrer Plattform Dienste nicht bevorzugen?
Nur weil die Masse der Bevölkerung zu blöd ist mal ne andere Suchmaschine zu nutzen und deshalb eine Pseudo-Dominanz entstanden ist?
 
mal anders gefragt: Wieso dürfen die auf ihrer Plattform Dienste nicht bevorzugen?
Die Frage hab ich mir damals bei der Sache mit dem standardmäßig installierten Internet Explorer in Windows noch eher gestellt.
 
Also Pseudo ist daran nichts:
P034814000102-695203.png
 
Suchmaschine ist was anderes als Ads .... die eingeblendet werden und auch durch jeden Ad-Ware Blocker gefiltert werden.

https://seo-summary.de/suchmaschinen-marktanteile-europa/

Wer ist denn gezwungen google.ccTLD zu nutzen?
Ist ja gerade so, das wir alle zwanghaft Shopping über Google machen müssen.

Produktsuchmaschine im Internet: Amazon oder eine andere Preissuchmaschiene - aber nicht Google.

btw: mit TTIP wäre das nicht passiert :crack: - und die wollte die EU ja unbedingt
 
2,42 Mrd. EUR?
Das holt der Konzern im kommenden Jahr locker mit dem neu gelaunchten "google wlan Gedöns" rein:

Google-Wifi
 
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Es geht nicht um Werbeeinblendungen sondern um die Google Preissuchmaschine. Die hat nämlich nicht wirklich gut funktioniert. Dann hat Google bei allen Preissuchen die eigene Preissuchmaschine als ersten Treffer gezeigt und in Deutschland hat sich die Anzahl der Nutzer ver 35-facht
 
Mich wundert die Höhe der Strafe etwas, weil es hier nicht um die Google Suchmaschine, sondern um die Google Shopping "Suchmaschine" (aka Preissuchmaschine) handelt - und das für das Jahr 2008 (!) und später. Erstens kennen meines Erachtens selbst heute viele diesen Menüpunkt bei Google gar nicht (nicht zu verwechseln mit Suchanfragen direkt über google.de oder google.com). Zweitens dürften die meisten Nutzer über diese Google Trefferliste zu anderen Shops wie Quelle, Alternate, Redcoon, Cyberport, Notebooksbilliger, Conrad usw. weitergeleitet worden sein, selbst wenn diese Shops erst an zweiter oder fünfter Stelle in der Trefferliste standen.

Übrigens hat diese Preissuchmaschine - wie zuvor erwähnt - nie wirklich gut funktioniert. Bis heute nutze ich sie nur sehr selten. Die Preisvergleiche sind aus meiner Sicht relativ unbrauchbar.
 
Also ich habe den im ersten Post verlinkten Artikel so gelesen, dass Google in der Google-Suchmaschine bei passenden Suchbegriffen die eigene Preissuchmaschine grundsätzlich an erster Stelle (oder an einem prominenten Sonderplatz) platziert hat und somit Google bei der Google-Suchmaschine seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt hat (weil man ja konkurrierende Preissuchmaschinen benachteiligt hat).
Und weil Google seine Marktstellung bei den Suchmaschinen und eben nicht bei den Preissuchmaschinen ausgenutzt hat, muss Google so tief in die Tasche greifen, obwohl die Preissuchmaschine an sich schlecht läuft.
 
Zunächst die Höhe der Strafe: Im Kartellrecht kann diese bis zu 10 % des weltweiten Konzernumsatzes betragen. Deshalb wird hier auch der Umsatz von Alphabet (ca. EUR 90 Mrd. herangezogen). Unter diesem Gesichtspunkt und in Anbetracht der Dauer der fraglichen Handlung (seit 2010), handelt es sich hier noch um eine moderate Bußgeldhöhe. Die Konzernhaftung wurde z. B. in Deutschland erst dieses Jahr im Kartellbußgeldrecht eingeführt. Allein im Bereich des Wurstkartells sind dem Bundeskartellamt so Bußgelder in Höhe von über EUR 200 Mio. verloren gegangen.

Ich habe bis jetzt auch nur die Veröffentlichung gelesen, aber Google hat wohl durch seinen Marktanteil auf dem Suchmaschinenmarkt Google Shopping bei der Suchanzeige bevorzugt und dadurch seine markbeherrschende Stellung gegenüber anderen Preisvergleichsportalen missbraucht.

Interessant sind bei der Entscheidung (aus juristischer Sicht) vor allem zwei Gesichtspunkte: Die amerikanische Wettbewerbsbehörde (Federal Trade Commission) hat 2013 seine Untersuchung zu diesem Vorwurf bereits abgeschlossen (https://www.ftc.gov/system/files/documents/public_statements/295971/130103googlesearchstmtofcomm.pdf) und entscheiden, dass gerade kein Verstoß vorliegt. Nun liegt amerikanischem und europäischem Kartellrecht schon immer Unterschiede in der Auslegung zugrunde, aber in diesem Zusammenhang überrascht das doch. Zum anderen überschlagen sich gerade die Kollegen in Blogs und Fachbeiträgen über die Entscheidungsgründe. Der Vorgängerkommissar hat drei Vergleichsverhandlungen gestartet und ist zu keinem Ergebnis gekommen. Man könnte daraus deuten, dass die Sachlage vllt doch nicht so eindeutig war. Andererseits hat der EuGH/EuG in den letzten 30 Jahren nur eine Entscheidung der Kommission iS des Marktmachtmissbrauchs verworfen.

Interessant werden nach Veröffentlichung der Entscheidungsgründe übrigens noch die Schadenersatzklagen der Betroffenen (Google Shopping Wettbewerber).
 
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