Wer genau ist Vertragspartner beim App Store?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
M

Markus Oliver

Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
08.12.2007
Beiträge
86
Reaktionspunkte
1
Hallo,

ich gehöre zu den armen Schweinen, die sich letztes Jahr OS X Lion im Mac App Store gekauft und die noch immer - trotz mehrerer Aktualisierungen - Probleme mit dem Wlan auf dem 27er iMac haben.

Ich beabsichtige daher meinen Vertragspartner förmlich in Verzug zu setzen und zur Nacherfüllung aufzufordern und zwar unter Androhung der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen. Notfalls unter Beibringung eines Sachverständigengutachtens über die Fehlerhaftigkeit der Software.

Leider finde ich die Rechnung nicht mehr und davon abgesehen ist der Rechnungssteller ja nicht zwingend der Vertragspartner. Er kann ja auch nur mit der Einziehung beauftragt sein.

Welches Unternehmen bitte genau ist Vertragspartner beim Kauf von OS X? Ist das die iTunes S.a.r.l. in Luxembourg oder ist es Apple Deutschland? Ladungsfähige Anschrift?

Mir reicht es jetzt nämlich wirklich.
 
Ich habe zwar keinen iMac aber ich hatte auch massive Probleme mit meinem Wlan. Allerdings war mein Book nicht schuld daran, sondern der Router meines Telefonanbieters. Nach dem der Router in ein neues Gerät umgetauscht wurde, waren die Probleme auch verschunden.
 
Schadenersatz kannst du vergessen. Oder hast du jemals gehört, das Microsoft Schadenersatz wegen nicht funktionierender Software gezahlt hätte.
Hast du das letzte Update für das WLAN eingespielt? Das hat bei mir die Probleme behoben.
 
Die Software hat definitiv keine Probleme mit dem wLan, Hardware Inkompabilitäten kommen allerdings vereinzelt vor. Ich habe mittlerweile so viele verschiedene Rechner und Routerkombinationen mit den verschiedenen MacOS-Versionen eingerichtet, dass ich glaube sagen zu dürfen: es liegt kein systematischer Fehler vor. Es kann immer wieder mal zu "Hakern" kommen, liegt aber meist an der Software des Routers, insbesondere wenn er älter ist, beim Gegenprüfen mit einem aktuellen Router liefen die Macs bisher immer.

Welcher Router / welche Firmware? Hattest du Gelegenheit einen anderen Router zu probieren? Den Mac mal über "Strippe" angeschlossen? (Letzteres kann, wenn der Rechner einmal richtig integriert ist, manchmal dem wLan auf die Sprünge helfen) Es gibt leider so viele Kombinationen aus Router / Firmware / Rechner / OS etc. dass es immer mal Probleme gibt - wenn du gegen Apple vorgehen möchtest, wirst du erst einmal eine Liste möglicher Fehlerquellen erhalten…
 
Nette Antworten, aber am Thema vorbei

Vielen Dank für die vielen Antworten!

Dazu folgendes:

1. Der Fehler liegt ganz klar am Betriebssystem. Das wird ein Sachverständigengutachten auch beweisen.
2. Schadenersatz kann ich nicht vergessen, denn die Pflicht Schadensersatz zu gewähren ist weder freiwillig, noch abdingbar und auch im luxemburgischen Recht zwingend umzusetzen.

Ich werde in den nächsten Tagen einen luxemburgischen Kollegen mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: rdachs
Wenn du ohnehin schon einen Sachverständigen bezahlst, dann bemüh auch gleich einen Anwalt der dich aufklärt. Wenn du bei so Kleinigkeiten solch hohe Wellen schlägst um Apple zu sekkieren, ist das ok, aber wozu brauchst du dann das Forum? Zur Selbstdarstellung weil alle sehen sollen wie du um dich schlägst?!

Geh einfach zum Techniker der dein Problem, das wahrscheinlich nicht an Lion liegt, unkompliziert, effizient und günstiger lösen wird als ein Sachverständiger und ein Anwalt, die nichts bewegen werden.
 
Wie kommst du zu dieser Annahme also das das ein Softwarefehler ist? Beweisen kannst du es ja scheinbar nicht sonst brauchst du keinen sachverständigsten?

Und viel mehr interessier mich das warum der stress?!
 
Ich hatte nach der Anschrift und dem genauen Vertragspartner gefragt. Zum Rest nur so viel: Das Apple Forum ist voll von Leuten die wegen dieses Fehlers abgenervt sind. Ich benötige keinen anderen Anwalt in der Angelegenheit und hatte diesbezüglich auch nicht um Rat gefragt. Das Sachverständigengutachten braucht man als Beweismittel vor Gericht, in den meisten Fällen verzichten die Beklagten auf die Einholung, weil die Kosten anschließend vom Unterliegenden zu tragen sind.

Ich hatte nur nach dem Vertragspartner und der Anschrift gefragt mehr nicht. Danke dafür. Der Rest interessiert mich nicht.
 
Ich hatte nur nach dem Vertragspartner und der Anschrift gefragt mehr nicht. Danke dafür. Der Rest interessiert mich nicht.

Wer so neunmalklug ist, liest sich die AGBs vor dem Kauf durch und mit wem er einen Vertrag abschließt. Wenn Du das gelesen hast, wirst du in darin wohl auch lesen, dass Dein Vorhaben von vornherein zum scheitern verurteilt ist.

Die steht in meinem Link Post #2 oder hast Du das überlesen?

Sowas ließt er nicht, dafür bräuchte er doch einen Sachverständigen, ist doch viel zu viel Arbeit, da könnte er die Zeit dafür doch gleich nutzen, um sein Netzwerk in Ordnung zu bringen...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MacNudel
Mach mal, viel erfolg.
Nur noch so viel, wer in einem öffentlichen Forum etwas reinstellt muss damit rechnen, antworten zu kriegen, die Ihm ggf. nicht passen oder interessieren.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: littleedbi
Nein, das hatte ich nicht überlesen, vielen Dank! Gemeint waren nur einige andere Poster, Du nicht!
 
Du wärest der Erste der so eInen Prozess gewinnen würde. Viel Glück :)
 
1. Der Fehler liegt ganz klar am Betriebssystem. Das wird ein Sachverständigengutachten auch beweisen.

Das klingt so, als hättest Du das Gutachten schon in der Tasche.
Dann aber wäre das wahrscheinlich als Parteigutachten zu werten und muss als solches vom Vertragspartner nicht anerkannt werden.
Als nächstes kommt vermutlich ein gerichtliches bzw. ein selbständiges Beweisverfahren.

2. Schadenersatz kann ich nicht vergessen, denn die Pflicht Schadensersatz zu gewähren ist weder freiwillig, noch abdingbar und auch im luxemburgischen Recht zwingend umzusetzen.

Soweit sicher richtig.
Wenn der Vertragspartner den Anspruch nicht anerkennt, müsstest Du den aber vermutlich einklagen.
Der Schaden muss dann wohl in Art und Höhe nachgewiesen werden.
Auch muss wohl beweisen werden, dass der Schaden auf eine schuldhafte Verletzung der Vertragspflichten zurückzuführen ist.
Ob das alles gelingt, hängt sicher sehr vom Einzelfall ab.

Ich werde in den nächsten Tagen einen luxemburgischen Kollegen mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.

Kling spannend.
Ich hoffe, Du hältst uns hier über den weiteren Verlauf informiert.

Ich hab schon diverse Rechtsstreitigkeiten mit Sachverständigengutachten hinter mir, u. a. als fachkundiger Zeuge oder als Fachgutachter im Parteiauftrag.
Ich sag nur: Vor Gericht und auf hoher See ...

Gruß
maceis

PS:
Dieses Posting spiegelt nur meine persönliche Meinung und meinen Kenntnisstand wieder.
Bitte nicht als "Rechtsberatung" missverstehen.
 
Ich bitte um Entschuldigung

Ich habe selten so viel juristischen Schwachsinn gelesen wie hier. Ich bin selbst Jurist und weiß daher wie es läuft.

Meine Frage bezog sich einzig auf den Vertragspartner und die Anschrift. Dafür nochmals vielen Dank.

Und nein... ich bin garantiert nicht der Erste der so einen Prozess gewinnt... :D
 
Meine Frage bezog sich einzig auf den Vertragspartner und die Anschrift. Dafür nochmals vielen Dank.
Dann ist ja alles relevante geklärt, und ich kann hier dicht machen, bevor die Diskussion ausartet.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten