welches © Zeichen in der Schweiz? Ist hier ein Jurist?

peppermint

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
06.06.2003
Beiträge
8.767
Reaktionspunkte
408
Hallo

ich mache ein Corporate Design für eine Architektengruppe in der Schweiz.
das Logo wird als Bildmarke rechtlich geschützt werden in der Schweiz.

ist zufällig ein juristischer Profi hier, der weiss ob man somit nun ein © (wie wohl internat. üblich) zum Schriftzug/Logo dazustellt oder ein ® oder gar ein ™ ?

danke!
werde es später auch von deren anwalt erfahren, denke ich, nur für die Präsentation sieht es halt besser aus, wenns schon richtig dabei stehen würde.
 
Meiner Meinung nach muss die Marke nur beim IGE hinterlegt werden. Eine ausdrückliche Kennzeichnung scheint mir nicht notwendig.
Ich würde dir aber empfehlen noch kurz beim IGE vorbeizusurfen und evtl. noch eine kurze Mailanfrage machen.
 
peppermint schrieb:
Hallo

ich mache ein Corporate Design für eine Architektengruppe in der Schweiz.
das Logo wird als Bildmarke rechtlich geschützt werden in der Schweiz.

ist zufällig ein juristischer Profi hier, der weiss ob man somit nun ein © (wie wohl internat. üblich) zum Schriftzug/Logo dazustellt oder ein ® oder gar ein ™ ?

danke!
werde es später auch von deren anwalt erfahren, denke ich, nur für die Präsentation sieht es halt besser aus, wenns schon richtig dabei stehen würde.

Soviel ich weiß, ist es in Deutschland so:

© ist Copyright und bedarf keinem Patent bzw Geschmacks- oder Gebrauchsmuster. Es ist die Kennzeichnung der Urheberrechte und darf dabeistehen ohne dass es angemeldet wird.

® Registered Trademark ist ein registriertes patentrechtliches Muster der jeweiligen Art, also eine Marke. Kann also bei registrierten Marken dabeistehen, muss aber nicht.

™ ist die amerikanische Form der Trademark.

...leider ohne Gewähr.
Schweizer Recht kann anders sein.
 
macracer schrieb:
[...]
© ist Copyright und bedarf keinem Patent bzw Geschmacks- oder Gebrauchsmuster. Es ist die Kennzeichnung der Urheberrechte und darf dabeistehen ohne dass es angemeldet wird.
[...]
...leider ohne Gewähr.
Schweizer Recht kann anders sein.

In Deutschland ist das Copyright-Zeichen unnötig, da hier - anders als in den USA, dem Herkunftsland dieses Zeichens - jedes Werk, welches eine genügende "Gestaltungshöhe" aufweist, automatisch geschützt ist (in den USA muss man seine Werke EINZELN in ein - unserer Patentrolle ähnlichen - Copyright-Verzeichnis eintragen lassen; dann bekommt man dort die Erlaubnis, das Copyright-Zeichen für dieses Werk zu nutzen) .

Das UrhG in der Schweiz ist zwar etwas anders als in Deutschland (weniger urheberfreundlich), dennoch ist das ©-Zeichen auch hier nicht vonnöten. Die Werke sind ohnehin per se geschützt.

Tja, und dann zeigt sich auch schon mal wieder, ob man im Persönlichkeitsprofil hier bei Macuser angibt, wo man wohnt, denn welches Recht wo greift, hängt auch davon ab, wo man sitzt, und wo die Arbeit hauptsächlich genutzt wird, NICHT aber davon, von wo der Auftrag kommt (also, zumeist auch, wo der Auftraggeber seinen Sitz hat...).

Doch hier scheint ja alles klar zu sein: Auftraggeber Schweizer, Hauptnutzung Schweiz, also klar Schweizer UrhG.

Dass DU das Zeichen anbringen willst, ist allerdings unüblich - der Auftraggeber könnte denken, dass Du dieses Zeichen schon hast schützen lassen (was übrigens Geld kostet), und dass Du es ihm inkl. Schutz (und natürlich "Handlings-Aufwand" für das Schützen-lassen) verkaufen willst.
Das mögen Auftraggeber in der Regel nicht.
Ich würd´ die Finger von diesen Bezeichnungen lassen.

vielegrüße

-M.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten