Wegfall des Krankengeldes/Künstlersozialkasse

kabakoeln

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Ab 01.01.2009 fällt bekanntlich der Anspruch auf Krankengeld ab der siebten
Woche für Selbständige bei den gesetzlichen Krankenkassen weg.

Dies gilt jedoch nicht für Freiberufler, die in der Künstlersozialkasse sind. Da
bleibt alles beim alten.

Grundlage bildet SGB V, §46:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0504600

Geht also nicht auf das wohl noch kommende Angebot eines Wahltarifs ein, mit dem
Ihr Euch a) 3 Jahre fest bindet und b) mehr Geld für die gleiche Leistung zahlen
müsstet. Oder auf Angebote der Privaten, die mit Sicherheit kommen werden.
 
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Sorry, aber ich habe noch nicht verstanden, warum dies nicht durch die ab 2009 geltende Regelung ausgehebelt werden wird.
 
Naja, wenn ich immer alles verstehen würde ...

Vor gut zwei Wochen rief ich bei der AOK an (gaaanz arg gekürzt!):
Ich: "Gilt der Pflichtarif auch für Angehörige der KSK?"
AOK: "Ja, klar!"
Ich: "Aber das gilt doch für freiwillig Versicherte, ich bin aber durch die KSK pflichtversichert."
AOK: "Datt iss ejaal! Sie können ja jederzeit in die PKV. Deshalb gelten Sie als
freiwillig versichert."

Danach Anruf bei der KSK:
Ich: "Die AOK sagt (s.o.)."
KSK. "Nä stimmt nicht! Sie haben Recht! Ist ganz klar in SGB V § 46 geregelt. Und das bleibt so!"

Danach wieder Anruf bei der AOK:
Ich: "Ätsch, bleibt doch so. Die KSK sacht (s.o.)"
AOK: "So, jetzt werden wir mal mit denen sprechen!"

Gestern Anruf der AOK:
AOK:"Naja, Sie und die KSK haben Recht."
Ich: "Fein!"

Janz frisch aus dem Web:
Hier
Publizisten und Künstlerinnen, die über die KSK versichert sind und daher
weiterhin ab der siebten Woche das normale Krankengeld erhalten, können einen
Wahltarif abschließen, der die Arbeitsunfähigkeit zwischen dem 15. Tag und dem
Ende der sechsten Woche für eine einkommensunabhängige Pauschale von 4,80
Euro pro Monat absichert.


Den Wahltarif gab es in ähnlicher Form aber schon immer. Wenn ich mich nicht
täusche, hat man das vorher bei der KSK beantragt, nun mit der GKV direkt.

Und hier (bezogen auf Journalisten aber gleiche Aussage):
Für freie Journalisten, die als Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) in einer
Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ändert sich durch die
Gesundheitsreform zum 1. Januar 2009 nur wenig: Nach wie vor erhalten sie im
Falle einer (langen) Krankheit ab der 7. Krankheitswoche ihr Krankengeld.
 
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Ich habe gestern einen solchen Wahltarif abgeschlossen, denn ich zahle in meinem Fall künftig NICHT

mehr Geld für die gleiche Leistung

sondern im Gegenteil: Ich bekomme mehr Leistung fürs gleiche Geld! Hängt damit zusammen, dass ich bisher in einer vergleichsweise teuren Kasse versichert war, sodass der nun einheitliche Beitragssatz für mich sogar günstiger ist als früher. So kann ich mir statt bisher ab dem 22. Tag schon ab dem 15. Tag Krankengeld leisten UND, was für mich ein erstaunliches Leistungs-Plus ist: Das Krankengeld wird nun erstmals auch bei Krankheit des mitversicherten Kindes gezahlt. Das können sicher die Privaten nicht unbedingt deutlich unterbieten.
 
... Ich bekomme mehr Leistung fürs gleiche Geld! Hängt damit zusammen, dass ich bisher in einer vergleichsweise teuren Kasse versichert war, ...

Wenn das so ist, sei froh! Ich hätte mich mit der Entscheidung noch etwas
zurückgehalten. Zwar sind alle Kassen jetzt auf 15,5% gedeckelt. Aber da wird es
das Instrument des Zusatzbeitrags und Rückerstattung noch geben. Eine Kasse,
die vorher schon teurer war, wird wahrscheinlich eher auf den Zusatzbeitrag
pochen. Und dann bist Du - zumindest für 3 Jahre - am Fliegenfänger, weil Du mit
dem Wahltarif auf Dein Sonderkündigungsrecht verzichtet hast.

Aber das ist nur Spekulation. Vielleicht hast Du Glück und es war auch im
Nachhinein die richtige Entscheidung! Ich gönn’s Dir :)

Freiwillig versicherte Hausfrauen und Studenten scheinen übrigens auch die
Gewinner zu sein. Die haben ab dem 01.01.2009 Anspruch auf Krankengeld, was
vorher wohl nicht der Fall war.
 
*Thread.ausbuddel*

Öhm, ich muss jetzt mal ganz blöd fragen: Was ist denn zur Zeit die Empfehlung in dieser Angelegenheit? Ich habe schon zwei Anrufe von der Krankenkasse bekommen, ob ich mich nicht für den Tarif entscheiden will, damit ich ab dem 15. Kalendertag Anspruch auf Krankengeld habe (ansonsten erst ab dem 42. Tag)
Als durchschnittlich misstrauischer Mensch gegenüber KKs frage ich mich: WARUM drängeln die so? Die melden sich doch sonst auch nicht bei mir? :hehehe: Wollen die mich über den Tisch ziehen? :suspect:
Sorry für die Nachfrage, aber irgendwie steige ich da nicht so ganz durch... :noplan:
 
Hallo Fantômas,

die drängeln, weil Du dann 3 Jahre nicht kündigen kannst.

Du verlierst auch Dein Sonderkündigungsrecht, falls es z.B. bei Deiner KK
Nachforderungen gibt, und Du überlegst, zu einer anderen KK, die ihren Kunden
etwas zurückzahlt (weil sie besser wirtschaftet?), zu wechseln.

Das System ist halt krank!

Wenn Du gar nicht vorhast, zu kündigen, solltest Du das machen können. Denn die
Tarife für die Zahlung ab dem 15. Tag werden - wahrscheinlich - um einiges
güstiger sein, als bei Privatversicherern. Keine Rose ohne Dornen ...

Schöne Grüße und viel Erfolg
kabakoeln
 
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Für Mitglieder der Techniker Krankenkasse:

Hier steht aktuell zu lesen:

Krankengeldanspruch von Künstlern und Publizisten
Als Künstler oder Publizist haben Sie Anspruch auf Krankengeld von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise der stationären Behandlung an.
Sie können sich jedoch mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 15. Tag versichern. Das beantragen Sie direkt bei Ihrer Künstlersozialkasse. Diese informiert dann die TK über Ihre Wahl.


Das bedeutet für mich im Klartext:
Für mich als über die KSK bei der TK versicherten Grafiker mit bisherigem Anspruch auf „Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit“ bleibt auch 2009 alles, wie es jetzt ist.

Falls dies jemand anders deutet, bitte Veto.
Gruß, Al
 
Das bedeutet für mich im Klartext:
Für mich als über die KSK bei der TK versicherten Grafiker mit bisherigem Anspruch auf „Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit“ bleibt auch 2009 alles, wie es jetzt ist.
Ich habe die gleiche Kombi. TK und KSK. Dann bleibt's wohl auch bei mir so.

Schankedön :)
Fantômas
 
Für die Akten, mit heutiger Post nach Anfrage an die TK erhalten:

Sehr geehrter Herr Al Terego,
hiermit bestätigen wir Ihnen, dass die nach dem KSVG versicherungspflichtigen Künstler und Publizisten ab dem 43. Tag weiterhin einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld haben.
MfG, Ihre TK
 
Nun gut auch ich (gleiches Modell TK und KSK) würde also ab dem 43. Tag Krankengeld bekommen.

Aber wie läuft das ab? Muss sich der Kranke sofort beim Arzt melden und
krankschreiben lassen? Nur dann greift doch der Zeitraum mit den 43
Tagen; das Dumme ist nur man weiß nicht wie lange es dauern wird und
wie schnell man gesund wird.

Kleines Beispiel: Letztes Jahr war ich ca. 5,5 Wochen krank und absolut
arbeitsunfähig. Bin aber erst nach ca. einer Woche zum Arzt. Auf die Idee,
mich krankschreiben zu lassen den Schein der TK zu senden und dass
meine Erkrankung länger dauern sollte, wäre ich in meinem Fall nicht
gekommen.
Rückwirkend gilt eine Krankschreibung leider nicht. Darum mein Tip an
alle Selbständigen mit diesem Versicherungsmodell:

Bei jeder Erkrankung die ärztliche Behandlung erfordert sofort die
Krankschreibung an die Kasse, es ist oft einfach nicht vorauszusehen
was passiert. :kopfkratz:
 
Als Selbständiger ist man sehr selten wirklich krank, das ist ja das Problem.
Man schleppt sich halt immer irgendwie zum Schreibtisch... :hehehe:

Da müsste ich schon einen schnellwachsenden Tumor oder einen Herzinfarkt haben, bevor ich beim Arzt vorstellig werden würde :crack:
 
Da müsste ich schon einen schnellwachsenden Tumor oder einen Herzinfarkt haben, bevor ich beim Arzt vorstellig werden würde :crack:
Ich brauche Dir bloß Donnerstags nachts, wenn ich beschwingt von Endorphinen und anderen geistigen Getränken von meinem Kickerabend komme, mit vollem Karacho mittels meines Rades in die Hacken zu fahren und Dir somit beide Arme brechen, auf dass Du halb eingegipst blöde schauend vor Deinen Gestaltungsprogrammen hockst und drei Monate nicht in der Nase bohren kannst. Geschweige denn Layouts reintackern.

Mit anderen Worten: Du brauchst es ja noch nicht mal selber schuld zu sein. :D
 
Ist mir fast egal, da ich vorhab mich privat zu versichern. Ich hab keine Lust mehr mich mit jedem geizgeilen Egoisten in einen Topf werfen zu lassen. Heut zu Tage ist ja alles Kunst. Selbst das schlechteste Hochzeitsfoto im Stadtpark von Hintertupfingen oder ein Zeitungsartikel über das 25-jährige Bestehen des örtlichen Taubenzüchtervereins. Zumal die Leistungen der KSK und der gesetzlichen eh grottig sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso denn das, Al? Das wäre - unter genauerer Betrachtung - sogar das mit Abstand beste, was mir momentan passieren könnte. Ich kann endlich mal drei Monate die Beine hochlegen und Deine Haftpflicht zahlt mir den Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Und bei der BG wollte ich sowieso schon lange mal testen, wie die hochgelobten Reha-Massnahmen so in der Praxis sind :hehehe:
Für die ganz dringenden Sachen schiesse ich mir einen billigen Freelancer und dirigiere den nach Herzenslust über meinen Bildschirm.

O.k., das mit den beiden gebrochenen Armen könnte sich in einigen wenigen Lebenssituationen als nicht sehr vorteilhaft erweisen :teeth: - aber irgendwas ist ja immer, oder? :crack:

Wo sagtest Du doch gleich fährst Du immer entlang, wenn Du vom Kickern kommst? :nervi:
 
Heut zu Tage ist ja alles Kunst. Selbst das schlechteste Hochzeitsfoto im Stadtpark von Hintertupfingen oder ein Zeitungsartikel über das 25-jährige Bestehen des örtlichen Taubenzüchtervereins. Zumal die Leistungen der KSK und der gesetzlichen eh grottig sind.

Na Na, nur kein N:teeth:eid
 
Ich meine damit, dass ich mittlerweile keinen Grund mehr dafür sehe die Mitglieder der KSK anders zu behandeln als jeden anderen gesetzlich Versicherten. Das betrifft sowohl Beiträge, als auch Krankengeld. Mittlerweile ist alles was einen Kugelschreiber in der Hand halten kann bei der KSK. Das führt das ganze System adabsurdum. Mir ist das fast schon peinlich zu diesem Verein zu gehören, daher möchte ich mich auch schnellst möglich privat versichern.
 
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