kabakoeln
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Ab 01.01.2009 fällt bekanntlich der Anspruch auf Krankengeld ab der siebten
Woche für Selbständige bei den gesetzlichen Krankenkassen weg.
Dies gilt jedoch nicht für Freiberufler, die in der Künstlersozialkasse sind. Da
bleibt alles beim alten.
Grundlage bildet SGB V, §46:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0504600
Geht also nicht auf das wohl noch kommende Angebot eines Wahltarifs ein, mit dem
Ihr Euch a) 3 Jahre fest bindet und b) mehr Geld für die gleiche Leistung zahlen
müsstet. Oder auf Angebote der Privaten, die mit Sicherheit kommen werden.
Woche für Selbständige bei den gesetzlichen Krankenkassen weg.
Dies gilt jedoch nicht für Freiberufler, die in der Künstlersozialkasse sind. Da
bleibt alles beim alten.
Grundlage bildet SGB V, §46:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0504600
Geht also nicht auf das wohl noch kommende Angebot eines Wahltarifs ein, mit dem
Ihr Euch a) 3 Jahre fest bindet und b) mehr Geld für die gleiche Leistung zahlen
müsstet. Oder auf Angebote der Privaten, die mit Sicherheit kommen werden.