website vom Netz nehmen, weil Kunde nicht zahlt?

woluka

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Hallo Gemeinde!

Sorry, war mir nicht sicher, wo meine Frage am besten aufgehoben ist, deswegen mal an der Bar. Folgender Fall:

Ich hab für einen Kunden freiberuflich eine website erstellt, komplett mit Gestaltungs- und Strukturkonzept. Alle konzeptionellen Fragen sind am Anfang geklärt worden, der Umfang und das Layout waren exakt festgelegt und vom Kunden freigegeben. Also hab ich mich an die Umsetzung gemacht, und natürlich kamen dann im Lauf der Arbeit doch noch Änderungen vom Kunden, die man aber natürlich kostenlos mit einarbeitet. Soweit so gut, dann aber kamen in vierwöchentlichen Abständen immer wieder nochmal Änderungen, zwischendurch sogar an der Struktur, es wurden zusätzliche Arbeiten wie z.B. Bildbearbeitung nötig. Weil der Kunde aber ein Bekannter ist, hab ich zuerst nix gesagt sondern die Änderungen gemacht. Nachdem sich das ganze aber über vier oder fünf Monate hingezogen hat, ohne dass die erste Rechnung für die Erstellung bezahlt worden ist, hab ich jede weitere Arbeit eingestellt mit der Begründung, dass ich zumindest meine ursprüngliche Arbeit bezahlt haben möchte, von den Autorkorrekturen hab ich gar nicht mehr geredet. Dann nach einiger Verzögerung kommt jetzt die Antwort: "So lange nicht alles gemacht ist, bezahle ich gar nix!" Hm, klar gibt es immer zwei Meinungen, aber Tatsache ist, dass die bestellten Arbeiten geliefert wurden und bisher selbst das nicht bezahlt worden ist. Über alles Weitere kann man dann ja streiten, aber liege ich so falsch, wenn ich einfach auf Einhaltung des Vertrags poche? Ich hab meinen Teil des Vertrags (es gibt natürlich schriftliche Aufzeichnungen, Angebote, sitemaps) erfüllt, mit welcher Begründung kann der Kunde seinen Teil verweigern? Und weil es so gar kein Entgegenkommen gibt: Habe ich das Recht, die erbrachte Leistung (website, steht schon seit einem dreiviertel Jahr online) wegen Nichterfüllung des Vertrags einfach zurückzuverlangen? Also kann ich die website einfach vom Netz nehmen mit der Begründung, dass es ohne Geld auch keine Ware gibt? Kann mir jemand Quellen zur Rechtslage geben?

Nur zur Info, warum ich auch so sauer bin: Weil das ein Bekannter von mir ist, hab ich natürlich einen absoluten Freundschaftspreis gemacht, dann trotz anderslautender Absprachen Änderungen ohne Nachberechnung ausgeführt, und jetzt hat der Kunde seine site schon seit neun Monaten im Netz und nutzt sie, ich hab aber noch keinen einzigen Cent gesehen.

Vielen Dank für jeden Tipp! Und an die Mods: Bitte einfach verschieben, wenn's das falsche Forum war.

Viele Grüße!
Wolfgang
 
Genau so einen Thread hatten wir vor ein paar Wochen mal ich such ihn dir mal raus ...
 
Wenn du die Möglichkeit hast kannst du die website wieder zurücknehmen, er meint ja das er nur für ein volles Produkt zahlt - dann lieferst du ihm eben kein volles Produkt und nimmst es wieder zurück. Er wird sich dann wohl schnell genug wieder melden..
 
gar nicht so einfach

Moin.

Da müsstest Du sagen können, ob's dem Charakter nach ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag war, den ihr da abgeschlossen habt. Soll heißen:

- Habt ihr schriftlich fixiert, daß es eine Webseite geben soll, deren Struktur etc.pp. ihr vorher festgelegt habt?

oder

- Habt ihr lediglich vereinbart, daß Du eine Webseite bastelst.

Ersteres liefe auf einen Werkvertrag hinaus mit vereinbartem Umfang etc.pp. Da bist Du nur die Ablieferung schuldig bzw. den Erfüllungsversuch. gefällt's dem Kunden nicht, ist das nicht dein problem - das kann man ja vorher abstimmen. Autorenkorrekturen sind da nochmal was anderes, das extra berechnet wird. Auch das muß mit veranschlagtem Satz vorher festgehalten werden!

Letzteres wäre ein Dienstvertrag: "Ey, mein Wasserhahn ist kaputt, mach den ma wieder heile!" Dann bist Du erst aus dem Schneider, wenn der Wasserhahn wieder funktioniert, sprich: die webseite so ist, wie der Kunde sie haben will.

Frage also:
Was habt ihr in welcher Form vereinbart?

Manfred
 
pret: Vielen Dank! Hab schon gesucht, aber nix gefunden. Wenn du mir den Link geben kannst, wär natürlich klasse.

Und sonst: Meine Befürchtung ist nur, ob der Kunde dann irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend machen kann, weil seine geschäftliche website nicht mehr erreichbar ist, er also nicht mehr ideal mit seinen (potenziellen) Kunden kommunizieren kann. Oder sollte ich es einfach mal drauf ankommen lassen?

Grüße!
Wolfgang
 
hallo,
du hast zwei Möglichkeiten. Willst du die "Freundschaft" zu deinem Kumpel
beibehalten, dann stell die Seite Down.
Ist dir aber die "Freundschaft" deines Kumpels egal, dann setzt doch als Startseite seiner Webseite einen Vermerk für alle User das die von dir erstellte Webseite noch NICHT bezahlt worden ist.
Schluss aus

eisman
 
muellermanfred schrieb:
- Habt ihr schriftlich fixiert, daß es eine Webseite geben soll, deren Struktur etc.pp. ihr vorher festgelegt habt?
Yepp, es gab eine Testseite um das Layout vorher abzuklären und es gab eine sitemap um die Struktur zu fixen. Der Kunde hat beides bekommen und abgesegnet, erst dann ging die Arbeit los.

Außerdem gab es ein schriftliches Angebot, in dem die genaue Zahl der Seiten und Bilder sowie die abzuliefernden Arbeiten festgehalten wurden.

Also wie weiter vorgehen?

Grüße!
Wolfgang
 
eisman schrieb:
hallo,
du hast zwei Möglichkeiten. Willst du die "Freundschaft" zu deinem Kumpel
beibehalten, dann stell die Seite Down.
Ist dir aber die "Freundschaft" deines Kumpels egal, dann setzt doch als Startseite seiner Webseite einen Vermerk für alle User das die von dir erstellte Webseite noch NICHT bezahlt worden ist.
Schluss aus
Zum Glück ist es nicht wirklich ein "Kumpel", als könnte mir das egal sein;) Aber kann er mir einen Strick draus drehen, wenn ich die site vom Server nehme?

Grüße!
Wolfgang
 
Auf der ganz sicheren Seite bist du, wenn du einen Anwalt einschaltest. Alles andere finde ich in dem Fall riskant.
Wenn du einen Fachanwalt brauchst schicke eine PN an mich und ich geb dir eine Adresse. Allerdings kostet der Geld aber dann bist du auf der sicheren Seite.
 
muellermanfred schrieb:
Ersteres liefe auf einen Werkvertrag hinaus mit vereinbartem Umfang etc.pp. Da bist Du nur die Ablieferung schuldig bzw. den Erfüllungsversuch. gefällt's dem Kunden nicht, ist das nicht dein problem - das kann man ja vorher abstimmen. Autorenkorrekturen sind da nochmal was anderes, das extra berechnet wird. Auch das muß mit veranschlagtem Satz vorher festgehalten werden!

Letzteres wäre ein Dienstvertrag: "Ey, mein Wasserhahn ist kaputt, mach den ma wieder heile!" Dann bist Du erst aus dem Schneider, wenn der Wasserhahn wieder funktioniert, sprich: die webseite so ist, wie der Kunde sie haben will.
Einspruch. Es läuft genau umgekehrt. Bei einem Werkvertrag ist ein Werk gefordert, also etwas fertiges, abgeschlossenes. Darum schuldet man beim Werkvertrag im allgemeinen den Erfolg. Wenn ich mir ein Haus von einer Bauunternehmung bauen lasse, dann ist das ein Werkvertrag. Und der ist erst erfüllt, wenn das Haus wie im Vertrag beschrieben erstellt ist. Völlig egal, ob es 3 Monate Frost gab, dadurch Baustrukturen geschädigt wurden und dem Bauunternehmer erhebliche Zusatzkosten entstanden sind.

Beim Dienstvertrag dagegen schuldet man die Leistung, der Erfolg ist irrelevant. Ein typischer Dienstvertrag ist der Arbeitsvertrag. Als Angestellter schulde ich dem Arbeitgeber, dass ich meine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber erbringe. Mehr nicht. Wenn die Arbeit nicht erfolgreich ist, muss er mich trotzdem bezahlen.
 
cool bleiben

woluka schrieb:
Yepp, es gab eine Testseite um das Layout vorher abzuklären und es gab eine sitemap um die Struktur zu fixen. Der Kunde hat beides bekommen und abgesegnet, erst dann ging die Arbeit los.

Außerdem gab es ein schriftliches Angebot, in dem die genaue Zahl der Seiten und Bilder sowie die abzuliefernden Arbeiten festgehalten wurden.

Na, das klingt doch gut.

Erster Rat: freundlich bleiben.
Zweitens: Rechnung für das Vereinbarte schreiben.
Drittens: rechnung für Zusatzleistungen schreiben. Alles brav mit Fristen etc.pp.
Viertens: Freundlich mit dem Kollegen reden und die Sachlage schildern. Freundlich auf Konsequenzen hinweisen. (Immerhin willst Du ja niemanden ärgern, sondern davon leben.)
Fünftens: mahnen, freundlich :)
Sechstens: Zum Amtsgericht, Titel abholen (sprich: jetzt wird amtlich zur Zahlugn aufgefordert, danach wird vollstreckt).

Manfred
 
Noch ein Kommentar: Ich würde die Seite nicht vom Netz nehmen, bevor ich mit einem Fachanwalt darüber gesprochen habe....
 
Ich hatte auch mal für eine Bekannte eine Website gestaltet, die sie dann nicht bezahlen wollte....
d.h, ich wusste, dass sie nicht alles auf einmal bezahlen konnte, ich bei ihr mal nach einer Anzahlung bat, nachdem ich ihr eine Kostenzusammenstellung gemacht habe, sie dann aber bockte, ich dann auch:
Habe ihr die Website ohne Vorwarnung :D abgeschaltet, ganz einfach, sie dann aber auf Schadenersatz drohte, jaja, mach doch, seither nichts mehr von ihr gehört....
:cool:

Gruss
Christian
 
Die Frage ist ob du beweisen kannst, dass du deinen Teil des Vertrags wirklich komplett erfüllt hat und dein Kunde eben nicht. Wenn das so ist, dann kannst du die Seite bedenkenlos offline nehmen und dem Kunden gut kontern wenn er mit einer Klage droht.
Leider hat sich in unserer Gesellschaft die Zahlungsmoral auf BILD-Niveau begeben und rutscht immer weiter runter und da sind Druckmittel manchmal die einzige Lösung um überhaupt an Geld zu kommen.
 
eisman schrieb:
Ist dir aber die "Freundschaft" deines Kumpels egal, dann setzt doch als Startseite seiner Webseite einen Vermerk für alle User das die von dir erstellte Webseite noch NICHT bezahlt worden ist.
Schluss aus

eisman

Da mich sowas auch mal treffen könnte und ich mich schon ein bisschen informiert habe was in so einem Fall zu tun ist, kann ich dir nur folgende Vorgehensweise empfehlen (immer davon ausgehend, dass der vorherige Punkt nicht erfolgreich war):

- Rechnung schreiben
- 1. Mahnung
- 2. Mahnung mit Hinweis auf juristisches Nachspiel bei weiterer Zahlungsverweigerung
- Anwalt kontaktieren und abmahnen lassen
- Betrag einklagen

Glücklicherweise musste ich bisher über die 2. Mahnung nicht hinaus.

Den Kunden kannst du in so einem Fall natürlich vergessen, aber ich denke, dass das auch in deinem Interesse sein wird. Viel andere Möglichkeiten bleiben dir nicht. Wenn die Seite offline nimmst, dann bewegst du dich schon auf arg unsicherem Terrain, selbst wenn stattdessen eine neutrale Seite erscheint (er könnte versuchen dich wegen Umsatzausfall dranzukriegen, da bin ich nicht sicher inwiefern sowas Erfolg haben könnte).

Einen Hinweis, dass die Seite nicht bezahlt wurde darfst du NIEMALS darauf stellen. Das ist geschäftsschädigend und dafür kann er dich in jedem Fall drankriegen. Und dann bist du der Dumme.

solence
 
richtig

snoop69 schrieb:
Ich würde die Seite nicht vom Netz nehmen, bevor ich mit einem Fachanwalt darüber gesprochen habe....

Sehr richtig. Zumal, wenn das Onlinestellen Bestandteil der Vereinbarung war.
 
Vielen Dank für die vielen Meinungen!

Da mir das mit dem "einfach vom Netz nehmen" auch etwas zu unsicher ist und ihr zum Großteil auch der Meinung seid, lass ich das mal lieber. Zu den anderen Ratschlägen: Bisher war ich immer freundlich, hab freundlich die Korrekturen gemacht und irgendwann freundlich auf den fehlenden Zahluingseingang hingewiesen. Dieser Hinweis ebenso wie die nächsten beiden freundlichen schriftlichen Nachfragen blieben ohne Reaktion, erst auf die (freundliche;) ) Mahnung kam jetzt die Antwort: "Alles Quatsch, du hast deine Arbeit nicht gemacht, ich zahl überhaupt nichts!" Also hab ich auf weitere Freundlichkeiten keine Lust mehr, ich suche nach einem wirkungsvollen Druckmittel.

Anwalt usw. will ich vermeiden, das läuft irgendwann auf einen Vergleich raus, bei dem ich vermutlich grade so viel kriege, wie der Anwalt mich kostet;) Es geht um insgesamt 1.000,- EUR, war keine so ganz große site. Irgendwie hab ich einfach das Gefühl, dass du bei manchen Leuten immer der Dumme bist...

Vielen Dank und viele Grüße!
Wolfgang
 
Ich (als völliger Nichtjurist) habe dann einmal eine Frage: Wenn der Kunde selbst sagt, daß Du Deine Arbeit nicht gemacht hast, kannst Du die Seite doch wieder zurückbauen? Genau auf den Stand, der im ersten Angebot abgesprochen war?
Wenn Du ihm das ganze ankündigst?
Und ich würde lieber dem Anwalt das Geld in den Rachen schieben, als diesem Kunden. Der lacht sich doch nur ins Fäustchen.
 
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