hallo zusammen, dass das thema so reich besprochen und kommentiert wird find ich super.
@marti:
wenn ich eine webcam in mein fenster stell, um den blumentopfdieb vor meiner haustür aufzunehmen, heisst das ja nicht, dass ich die bilder öffentlich ins netz stell.
aber: wenn ich den dieb mit einer kamera oder eben einer webcam aufnehme um beweismittel zu schaffen, ist das ja was anderes. die frage der beweiskraft vor gericht ist sicher noch zu klären.
@bluefake: danke für den tip der infrarot-tauglichkeit von webcams. aber die empfohlene IP cam mit integrierten IF LCDs ist da schon unschlagbar günstig.
@kingoftf:
bewegungsmelder und halogenscheinwerfer ermöglichen mir aber kein foto.
und ja, die nachbarn wären da sicher nicht so happy über nächtlicher halogenbeleutchtung.