Was tun beim Namensklau im Inet?

gfc

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Hallo zusammen.

Ich hab ja auch n Forum, dass unter www.parkrocker.net läuft und Rock im Park-Fans bedient..

so, nun hat sich der Hauptsponsor des Veranstalters folgende Domain gesichert und bietet dort selbst ein Forum an:

http://parkrocker.******.de/

Pikanterweise wird dort das selbe Forumssystem eingesetzt, dass ich momentan für einen Relaunch am verbessern/umbauen bin..

Kann ich was machen?
 
Versuchs mal zuerst auf die diplomatische Art:

Wenns eine vernünftige Seite ist, dann findest du sicher eine Adresse oder so. Nimm mit denen Konakt auf und red mal mit Ihnen. Und versuch, dich mit denen zu einigen. Verlang Kohle, wenn du das willst. Oder verlang von Ihnen, dass sie die URL ändern. Die lassen doch sicher mit sich reden. Vielleicht sind sie sich gar nicht bewusst, was sie tun.

Wie's danach weiter geht, kann ich dir nicht sagen, ich kenn die deutsche Rechtlage nicht.


Gruss Gustav
 
Kurz und knapp: Nein. Naja, fast. Wenn Deine Gestaltung übernommen
wird, kannst Du versuchen, dein Urheberrecht durchzuboxen. So kann
zumindest eine optische Distanz gewahrt werden. Ansonsten kannst
Du da nichts machen, da es sich ja offensichtlich nicht um eine geschützte
Marke handelt.
 
ja zu deinem anwalt gehen ;)
falls du keinen rechtschutz hast, kannst mit einer gepfefferten summe rechnen. (anwalt, gerichtskosten usw usf )
alternativ den veranstalter anschreiben und ihn darum bitten, die domain zu ändern weil sie schon belegt ist, falls aber der gute herr sich sturr zeigt, wird sich der gang zum anwalt nicht vermeiden lassen.
viel glück

celsius
 
zum Veranstalter:

Uns gibt es seit ca 11 Monaten und er weiss seit beginn an bescheid über uns. Insofern ist es klare Absicht!

Auch eine "zusammenarbeit" kommt ned in frage, da Kritik bei ihnen wohl Zensiert wird, bei uns herrscht freie Meinungsäusserung...
 
Stellt sich allerdings die Frage, warum der Sponsor lieber
eine eigenes Süppchen kocht, statt mit Dir zusammenzuarbeiten,
zumal es schon eine existierende Seite zum Thema gibt.

However, wie ich bereits schon geschrieben habe, solange der Begriff
"parkrocker" an sich als Marke nirgendwo eingetragen ist (in diesem
Falle beim Marken- und Patentamt in München), kann jeder losziehen,
und munter Domains in dem Kontext registrieren, ohne das Du da
irgend etwas machen kannst.

Weiterhin gehe ich davon aus, das es sich bei der Software um
irgendeinen OpenSourceScript handelt. Auch dort kannst Du
herzlich wenig machen. Einziger Punkt, in dem Du auf eine
gewisse Art von Recht pochen kannst, ist die Gestaltung.

Fazit: Wenn Du wirklich vermeiden möchtest, das jemand den Begriff
"parkrocker" verwendet: Wortmarke registrieren, kostet 300 Euro
für zwei Jahre, macht jeder Notar und ist der einzig wahre Schutz.
 
Bzgl...

...der Domains (Namensrecht) dürfte es hier noch etwas schwierig werden, da der Konkurrent ja "nur" eine Subdomain unter seiner wirklichen eingerichtet hat, die ja keiner Registrierung bedarf... :-(
Nun ja, da wirst du meines Erachtens wenig gegen ausrichten können... (Stichwort: Prozesskostenrisiko)

Schade, ich hoffe, dass sich das noch irgendwie positiv für dich wandelt. Gruß, Vevelt.
 
Original geschrieben von HAL9500

However, wie ich bereits schon geschrieben habe, solange der Begriff
"parkrocker" an sich als Marke nirgendwo eingetragen ist (in diesem
Falle beim Marken- und Patentamt in München), kann jeder losziehen,
und munter Domains in dem Kontext registrieren, ohne das Du da
irgend etwas machen kannst.

Fazit: Wenn Du wirklich vermeiden möchtest, das jemand den Begriff
"parkrocker" verwendet: Wortmarke registrieren, kostet 300 Euro
für zwei Jahre, macht jeder Notar und ist der einzig wahre Schutz.

However :rolleyes:, da es sich um einen aktiven Sponsor handelt, wird der als "Profi" bestimmt schon an eine Eintragung der Marke gedacht haben. Von daher gilt es sich zu beeilen. Es sei denn, der Sponsor beabsichtigt nicht, "Parkrocker" als Titel/Marke zu verwenden.

Die Subdomain gibt ihm zwar nicht mehr Recht als Dir, doch was das Eintragen von Marken angeht gilt: wer zuerst kommt, malt zuerst. Da wuerden Dich selbst Deine 11 Monate nicht schuetzen.

Deine Urheberrechte bleiben davon gaenzlich unberuehrt.

Gruss,

der GermanUK
 
wenn man die deutsche suche von google bemüht und dort "rock im park" eingibt, landest du auf platz vier. das ist sehr gut! das pagerank ist auch ok, du brauchst dir keine sorgen machen, dass er mit dieser subdomain höher kommt als du. ich hab mir auch den quellcode deiner seite angekuckt, wenn du ein paar ver-besserungen machen würdest, festigst du deine position.

das er die subdomain von dir geklaut hat, ist fast offensichtlich, aber er kommt nicht weit. die leute kennen deine seite und wer kuckt schon auf seiten von sponsoren, ausser die sind wirklich gut. ;)

kannst du nicht sagen wer es ist? eventuell durch ein kleines "ratespiel" andeuten? würde mir gerne die seite ankucken....

auf jeden fall...erstmal cool bleiben und warten was er aus seiner seite macht. und wenn er deinem suchmaschinenranking zunahe kommt, dann stehen etliche macuser hinter dir und bringen dich wieder weiter, da bin ich mir sicher! ;) oder?

greetz,

hotze
 
meine aktuelles Dev-Forum:

http://web6.athen205.server4free.de/forum

oder aktuell die zweite Dev:

http://web6.athen205.server4free.de/phpBBplus

wird am schluss wohl zusammengemixt :)

das andere Forum ist

http://parkrocker.nordbayern.de/

beide foren laufen auf phpBB 2.0.6, meines is einfach gemoddet und erweitert, seines nutzt n standart-theme und ist vanilla..

Namensrechte registrieren geht ned, wir sind eine non-profit-Fangemeinschaft und 300 Euronen sind n heiden Geld für uns..

aber die www.parkrocker.de adresse haben wir mal sicherheitshalber geholt.. den rest schau ich mal.. ev. häng ich das an die Grosse Glocke auch bei Partnerforen und erreiche so ca 30'000 Fans.. irgendwie bin ich ratlos und den tränen nahe, ich stecke hunderte von Stunden Arbeit unentgeltlich rein und dann passiert das...
 
Namensrecht im BGB

Hi gfc!

Es gibt im § 12 BGB den Namensschutz für natürliche Personen. Es gibt dann noch Spezialgesetze, die bspw. die Firma, Marken oder geschäftliche Bezeichnungen schützen. Nur weil ihr Parkrocker nicht als Marke eingetragen habt, heißt das nicht, dass ihr einen SChutz bekommen könnt.

§ 12 BGB schützt wie gesagt den bürgerlichen Namen einer Person. Er gilt aber über seinen Wortlaut hinaus auch für den Namen juristischer Personen und nichtsrechtsfähiger Vereien, Decknamen, Gaststättenbezeichnungen etc, sofern diese in der Öffentlichkeit bekannt geworden sind. Unter diesen Voraussetzungen hat der BGH sogar mal nur den Vornamen einer Person geschützt.

Ihr scheint ja bekannt zu sein, habt ein paar Leuts, seid in google recht weit oben - das sieht gut aus.
Wenn ihr also die Berechtigten nach § 12 BGB seid und der andere keine besseren Rechte an dem Namen hat, dann könnt ihr von dem anderen Kerl Unterlassung fordern und ggf. eine Unterlassungsklage anstreben.

Theoretisch ist auch noch Schadensersatz möglich, dazu müsste aber auch ein SChaden entstanden sein, was bei einem non-profit-Verein wohl kaum gegeben sein dürfte.

Ich würde es auch mit einem netten, aber bestimmten Brief versuchen und ihn auf die Rechtslage hinweisen.

Viel Erfolg!
Wattschaf
 
den rest schau ich mal.. ev. häng ich das an die Grosse Glocke
auch bei Partnerforen und erreiche so ca 30'000 Fans.. irgendwie bin ich
ratlos und den tränen nahe, ich stecke hunderte von Stunden Arbeit
unentgeltlich rein und dann passiert das...

Warum eigentlich so eine Panik? Konkurrenz belebt das Geschäft.
Und was das rechtliche betrifft, dort würde ich Dir empfehlen, evtl.
doch einmal einen Anwalt aufzusuchen, damit der ggf. deine
Korrespondenz übernimmt. Wirkt besser als privates bitten.

Viel Glück.
 
Re: Namensrecht im BGB

Original geschrieben von Wattschaf
§ 12 BGB schützt wie gesagt den bürgerlichen Namen einer Person. Er gilt aber über seinen Wortlaut hinaus auch für den Namen juristischer Personen und nichtsrechtsfähiger Vereien, Decknamen, Gaststättenbezeichnungen etc, sofern diese in der Öffentlichkeit bekannt geworden sind. Unter diesen Voraussetzungen hat der BGH sogar mal nur den Vornamen einer Person geschützt.
 

Moin!

Ohne jetzt einen grossen Rechtsstreit vom Zaun brechen zu wollen :D: Sobald "Parkrocker" als Name eingetragen werden sollte, geht der Schutz ueber Para. 12 BGB floeten. Parkrocker.net ist nunmal hauptsaechlich ueber's Internet bekannt bzw. aktiv, und wir wissen ja was bei Domainnamen-/Markennamen-Disputen fuer Entscheidungen getroffen werden bzw. wurden. Man koennte aber natuerlich ueber den eigenen Anwalt "anfragen", ob der Sponsor nicht einen anderen Begriff waehlen koennte (u.U. mit dem Hinweis, dass "Parkrocker" derzeit fast ausschliesslich mit Parkrocker.net assoziiert wird).

Gruss,

der GermanUK
 
hab da was gefunden:

ok www.parkrocker.de gehört uns :D

hab da was gefunden:

http://www.dejure.de/domain_nam_re.html#Versto%df%20gegen%20das%20Markengesetz


interessant dabei folgende Abschnitte:

Die §§ 14, 15 und 23 MarkenG gewähren hier Rechtsschutz, wenn eine geschützte Marke, ein geschäftliches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr in einer Weise genutzt wird, die geeignet ist, Verwechslungen hervorzurufen. Des weiteren muss die Verwendung gegen die guten Sitten verstoßen.__


Nach § 4 MarkenG entsteht der Markenschutz durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register oder durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erlangt hat._

Eine Nutzung im geschäftlichen Verkehr ist auch unproblematisch gegeben, wenn ein Domain – Name z. B. für Werbezwecke o.ä. im gewerblichen Bereich genutzt wird._ __


Von einer Verwechslungsgefahr ist nicht nur dann auszugehen, wenn die geschützte Marke mit dem von einem Anderen benutzten Domain – Namen identisch ist und auch die angebotenen Leistungen identisch sind. Verwechslungsgefahr liegt vielmehr auch schon dann vor, wenn aufgrund der Ähnlichkeit der Internet – Domain mit der geschützten Marke und einer Ähnlichkeit der angeboten Leistungen die bloße Gefahr besteht, dass die Internet – Domain mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird._ _ __

Im Falle der Gleichnamigkeit gilt wiederum_ der Prioritätsgrundsatz. Als Folge daraus wird von dem zeitlich späteren Verwender der Marke daher verlangt, dass alles Erforderliche und Zumutbare getan wird, um die Verwechslungsgefahr möglichst vollständig zu vermeiden._


Die Anforderungen an die Ausräumung der Verwechslungsgefahr sollten auch nicht zu gering bemessen werden. Das alleinige Einfügen eines Bindestrichs reicht dafür meiner Meinung nach nicht aus. Andererseits wird auch ein vollständiges Verbot beiberechtigter Markenverwendung durch einen Anderen auf rechtlichem Wege nicht zu erreichen sein._

Ein weiterer Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch wird durch § 12 BGB gewährleistet. Danach kann der Berechtigte von einem Dritten die Unterlassung der unbefugten Benutzung eines Namens verlangen. Dieser Unterlassungsanspruch kann auch vorbeugend geltend gemacht werden, wenn weitere Beeinträchtigungen zu befürchten sind. __


Weitergehend als durch das MarkenG werden auch die Namen natürlicher und juristischer Personen sowie alle namensähnlichen Kennzeichen geschützt, die nicht durch Eintragung in das Markenregister oder durch Bekanntheit im Geschäftsverkehr geschützt sind._ __


Verwechslungsfähigkeit im Sinne des Gesetztes ist nach der vorherrschenden Kommentierung gegeben, wenn_


„aufgrund des Gesamteindrucks nach Schriftbild, Klang und Sinngehalt die Gefahr einer Identitäts- oder Zuordnunsverwirrung besteht.“ __


Als schützenswerte Interessen werden auch rein persönliche oder ideelle Interessen erfasst, sodass dieser Bereich sehr weit zu fassen ist und nicht nur die geschäftlichen Interessen berücksichtigt._


Aber auch hier liegt eine Interessenverletzung nur dann vor, wenn auch tatsächlich eigene, eben berechtigte Interessen tangiert sind. Der Gegner kann daher nicht unter Hinweis auf den Prioritätsgrundsatz darauf verwiesen werden, auf eine andere Bezeichnung auszuweichen. __

was denkt ihr?
 
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