Was sind das nur für Käufer?

SirSalomon

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Viele haben gesehen, dass ich mein Powerbook verkaufen möchte.

Es hat sich auch einer ernsthaft dafür interessiert und viele Fragen gestellt. Ich habe ihm alle beantwortet und es gab soweit auch keine Probleme.

Der Quasi-Käufer hat sich mit mir auf einen Preis geeinigt. Im Anschluß hat er noch ein paar Frabgen gestellt, die ich ihm auch beantwortet habe.

Und er hatte sich für den Kauf entschieden und mir das per Email mitgeteilt. Er wolle das Powerbook zu dem verinbarten Preis kaufen. Ganze zehn Minuten später kam eine Email, in der er mir geschrieben hat, dass es ihm doch zu viel Geld sei.

Wo sind wir hier eigentlich? Liebe Menschen, es gibt soetwas wie Vertragsabschluß, auch unter privaten Verkäufen. Und wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind und der Käufer das schriftlich mitteilt, ist das ein Vertrag.

Nenn mir einer einen Grund, warum ich den Käufer nicht auf Vertragserfüllung verklagen sollte? Ich halte das schlicht und einfach für Beschiss und bin stinksauer. :motz:

Was sind das für Käufer, die einen Vertrag abschließen und dann nicht einhalten?

Nachtrag: Ich übe mich in Geduld, da der Käufer einsichtig ist/war...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube eMails sind rein rechtlich keine festen Verträge, da man sie so leicht faken kann... kann mich aber irren. Herr van Hoek???? :D

Aber kann gut verstehen, dass Du sauer bist. Ist wirklich nicht die feine Art.
 
SirSalomon schrieb:
Wo sind wir hier eigentlich? Liebe Menschen, es gibt soetwas wie Vertragsabschluß, auch unter privaten Verkäufen. Und wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind und der Käufer das schriftlich mitteilt, ist das ein Vertrag.

Nenn mir einer einen Grund, warum ich den Käufer nicht auf Vertragserfüllung verklagen sollte? Ich halte das schlicht und einfach für Beschiss und bin stinksauer. :motz:
Weil's den Streß nicht lohnt? Und weil Du das PB solange nicht anderweitig veräußern könntest?
SirSalomon schrieb:
Was sind das für Käufer, die einen Vertrag abschließen und dann nicht einhalten?
Solche, mit denen man keine Geschäfte machen sollte.
 
Saintine schrieb:
Ich glaube eMails sind rein rechtlich keine festen Verträge, da man sie so leicht faken kann... kann mich aber irren. Herr van Hoek???? :D
Entscheidend für das zustandekommen eines Vertrages sind übereinstimmende Willenserklärungen. Beim Kaufvertrag (edit: für Verbrauchsgüter) gibt es kein Formerfordernis, e-mail ist also kein Hindernis.

Was anderes ist es, den erfolgten Vertragsabschluss nacher zu beweisen. Das könnte bei e-mails im zweifelsfall etwas schwieriger werden.
 
edit: da war wohl einer schneller ;-)

auch mündliche kaufverträge sind gültig, solange man sich über die wesentlichen punkte (preis/verkaufsgegenstand) einig ist. du kannst ihn also verklagen, aber du bist beweispflichtig. allerdings könnte das eine teure angelegenheit werden, und auch der zeitaufwand ist enorm...
 
Email gelten durchaus als gültige Beweismittel. Die Emailadresse des Käufers ist nicht ganz so einfach zu manipulieren, da er sie vorher schriftlich bestätigen muss (also legitimiert er sich damit).
 
im anzeigenmarkt hier gehts schon mal komisch zu, das ist wahr. ich hab gelegentlich da auch mal was drin, es kommen wirklich viele leute daher und bieten dir extreme niedigpreise, obwohl du explizit hinschreibst, du willst xxx euro. das ist ne frechheit und nervt tierisch. wozu schreib ich das denn da hin? ich geh doch auch nicht in nen laden und will ein für 1000 euro ausgezeichnetes produkt für 100 haben.
 
Es kommt schlimmer, wir hatten uns auf einen Preis geeinigt...
 
Wenigstens hat er zehn Minuten später abgesagt und dich nicht wochenlang auf das Geld warten lassen und dich ständig vertröstet.
 
falls du irgendwas rechtlich machen solltest (was ich dir nicht raten würde), dann schau ob du z.b. sachen wie die gewährleistung ausgeschlossen hast (das sieht man in den anzeigen hier nur sehr selten).
nicht dass du in eineinhalbjahren ne reperatur wegen einem defekten bildschirm zahlen darfst oder so. wenn du klagst, klagt der käufer bei sowas schätzungsweise auch.
 
.mac schrieb:
im anzeigenmarkt hier gehts schon mal komisch zu, das ist wahr. ich hab gelegentlich da auch mal was drin, es kommen wirklich viele leute daher und bieten dir extreme niedigpreise, obwohl du explizit hinschreibst, du willst xxx euro. das ist ne frechheit und nervt tierisch. wozu schreib ich das denn da hin? ich geh doch auch nicht in nen laden und will ein für 1000 euro ausgezeichnetes produkt für 100 haben.

Ich habe über den Anzeigenmarkt hier auch schon diverse Sachen verkauft, immer mit Festpreis. Dass jemand handeln will, ist legitim. Übrigens mache ich das im Laden auch. Und zwar erfolgreich.

Schlechte Erfahrungen habe ich hier noch nicht gesammt. Für mich ist dies immer noch der Verkaufsplatz #1 für Apple-Produkte!
 
Verkauf das Ding bei eBay. Da kriegst Du in der Regel sogar noch mehr Geld als hier ...
 
SirSalomon schrieb:
Die Emailadresse des Käufers ist nicht ganz so einfach zu manipulieren, da er sie vorher schriftlich bestätigen muss (also legitimiert er sich damit).

unter einer anderen E-Mail-Adresse zu schreiben ist überhaupt kein Problem. Mit dem passenden SMPT-Server kann man jede beliebige Adresse angeben.

Für dich wäre es aber auch kein Problem, die Mail zu fälschen (sind ja nur Textdateien).
 
juggleberry schrieb:
falls du irgendwas rechtlich machen solltest (was ich dir nicht raten würde), dann schau ob du z.b. sachen wie die gewährleistung ausgeschlossen hast (das sieht man in den anzeigen hier nur sehr selten).
nicht dass du in eineinhalbjahren ne reperatur wegen einem defekten bildschirm zahlen darfst oder so. wenn du klagst, klagt der käufer bei sowas schätzungsweise auch.
Netter Hinweis :)

In unterschiedlichen Emails habe ich ihm, (wie auch in der Anzeige selber) bestätigt, dass noch Garantie auf dem Gerät ist und der den Kaufbeleg in Kopie bekommt.
 
SirSalomon schrieb:
Netter Hinweis :)

In unterschiedlichen Emails habe ich ihm, (wie auch in der Anzeige selber) bestätigt, dass noch Garantie auf dem Gerät ist und der den Kaufbeleg in Kopie bekommt.

Das würde dich aber nicht von der Gewährleistung ausschließen, das sind zwei Paar Schuhe.
 
Ich lass mich jetzt bestimmt nicht auf das Thema Gewährleistung/Garantie ein...
 
Ich habe schon häufiger erlebt, dass Leute von ihrer Kaufentscheidung kurz darauf wieder zurücktreten. Manchem fällt erst später auf, dass er sich doch ein bißchen emotional entschieden hat, oder jemand macht ihn auf irgendeinen Sachverhalt aufmerksam, den er nicht bedacht hat.

Da macht man kein Problem draus, sondern nimmt den nächsten Interessenten. Wenn das Angebot in Ordnung ist, findet sich auch jemand.
 
Ich denke auch nicht, dass der Käufer böswillig gehandelt hat. Er hat wie oben schon geschrieben evtl. etwas emotional reagiert und dem Kauf zugestimmt. Er war wenigstens so fair und hat die Kaufabsicht relativ schnell zurückgezogen.

Immer noch besser, als ewig auf das Geld zu warten....
 
SirSalomon schrieb:
Ich lass mich jetzt bestimmt nicht auf das Thema Gewährleistung/Garantie ein...

Sollte auch nicht die Diskussion werden. Nur fand ich den Hinweis von juggleberry schon sehr wichtig, denn wenn du die Gewährleistung deinerseits nicht rechtlich korrekt ausgeschlossen hast und den Typen verklagst, dann könnte es gut sein, dass der es darauf anlegt und Dir ein Strick daraus dreht (indem er z.B. Fehler von Dir beheben lässt und nicht über die Apple-Garantie).
 
Hm, also ich kann die Verärgerung verstehen, allerdings ist es eines jeden Rechts von einem Vertrag zurückzutreten, sogar noch vor Vertragserfüllung (Zahlung, Eigentumswechsel)...
Ich will hier wirklich nicht sagen "stell dich nicht an, dass ist sein gutes Recht", ich wäre auch total entäuscht, aber rechtliche Schritte in erwägung zu ziehen?? Hm, nicht wirklich....
 
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