Warum zahlen Kunden nie die Mahngebühr?

HäckMäc schrieb:
Ja, ich denke schon. Die wesentliche Änderung im Schuldrecht war nämlich der Automatismus des Schuldnerverzugs.
Von Mahngebühren ist auch im aktuellen BGB keine Rede, sondern nur von Verzugszinsen. Alleine diese Tatsache spricht doch eine recht deutliche Sprache.
Im Jahr 2003 konnte ich bei einer nicht unbedeutenden Versicherung mit einem Verweis auf das alte Urteil die Mahngebühren abwenden. Ich habe nie wieder etwas von den Herrschaften gehört.

Nur weil jemand (möglicherweise überhöhte Mahngebühren) bei dir nicht eintreiben wollte/konnte lass ich mich nicht davon abbringen, dass das Gesetz Mahngebühren vorsieht und zwar in den von mir erwähnten Paragraphen.
Es gibt einen Unterschied zwischen reinen Verzugszinsen und dem Schaden der entsteht, wenn jemand nicht rechtzeitig zahlt.

Ich schulde dir 1000€, die ich bis zum 1.10. zurückzahlen muss. Du hörst auf freundliche Nachfrage nichts von mir und gehst dann zum Anwalt, der mir einen schönen Brief schreibt. Zahlst du die Anwaltskosten selbst, weil im Gesetz nichts von Anwaltskosten steht und gibst dich mit den Verzugszinsen zufrieden? Eben ;)
 
Ich habe gerade drei Kunden anmahnen müssen (31 Tage drüber). Immerhin haben nach der Mahnung (anwaltliches Mahnschreiben) alle Kunden sofort bezahlt. Einer davon hat auch die Anwaltskosten gezahlt.
 
Wattschaf schrieb:
... Ich schulde dir 1000€, die ich bis zum 1.10. zurückzahlen muss. Du hörst auf freundliche Nachfrage nichts von mir und gehst dann zum Anwalt, der ...
Das anwaltliche Schreiben wäre dann aber die zweite Mahnung...
Nach der ersten freundlichen Erinnerung zahle ich grundsätzlich sofort.
 
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