Warum zahlen Kunden nie die Mahngebühr?

schuschain

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Hallo Freelancer,

das ist mir jetzt schon zum wiederholten mal aufgefallen. Ich muss zwar selten ‘ne Mahnung schreiben, aber wenn ich schreibe bekomme ich nie die Mahngebühr und die Verzugszinsen bezahlt. Das kann doch nicht angehen...

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht und wie klappt es bei euch?

Viele Grüße,
schuschain
 
Ich bin kein Freelancer, ich schreib auch selten Rechnungen, aber warum die Leute diese Gebühren nicht zahlen kann ich dir sagen. Sie zögern die Zahlung so lange heraus (warum ist ja klar) und wenn dann die Mahnung kommt, zahlen sie schnell. Manchmal kommt dann auch ein Anruf "Ich hab heute Ihre Mahnung bekommen, aber das Geld ist doch schon überwiesen.. bla bla bla..."
Die meißten sind dann Froh, dass sie das Geld bekommen haben und der Aufwand für den Rechnungssteller, eine "Mahnungs-Mahnung" zu stellen ist eh meisstens größer als der offene Betrag. Das wissen viele und deshalb lassen viele es auch drauf ankommen.

GUT finde ich das aber auch nicht :nono:
 
Weil es kein Gesetz gibt, welches den Kunden zwingen würde, diese Kosten zu tragen. So weit ich meine, kannst Du diese auch nicht einklagen, wenn der Kunde die Mahngebühren bzw. Verzugszinsen nicht bezahlt.

Ich meine das wäre so, müsste es aber selber nochmal nachlesen.

EDIT: Also ich hab mal ein bischen "gegoogelt" (darf man das noch schreiben?) und habe nur Infos gefunden, dass man diese Verzugszinsen wohl im Härtefall auch einklagen kann, aber keiner macht, weil es sich nicht lohnt. tja...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
schuschain schrieb:
...Welche Erfahrungen habt ihr gemacht und wie klappt es bei euch?...

Die harten Fälle mahne ich auch wegen noch ausstehender 2,50 € Verzugszinsen und Gebühren gerne nochmal an.
Da von denen eh keine Aufträge mehr zu erwarten sind, bzw. ich von so jemand auch keine mehr annehmen würde, kann ich auch auf die volle Bezahlung bestehen. Alle anderen ersparen sich das und zahlen pünktlich.

Grüße,
Flo
 
Ich weiss nicht genau wie das in Deutschland ist, aber bei uns in der Schweiz ist man bei der Ersten "Mahnung" die korrekterweise "Zahlungserinnerung" genannt werden müsste, nicht verpflichtet die Mahngebühr zu zahlen. Es handelt sich hierbei um ein Verzuggeschäft. > Der Gläubiger muss den Schludner ersteinmal in Verzug setzten und ihm eine Frist setzen, bevor er Gebühren verlangen kann. So ist das nun mal. Aber es hat halt auch einwenig mit Anstand zu tun Rechnungen zu bezahlen. Klar kann es vorkommen, dass mal eine untergeht, ich persönlich würde die Verzugszinen einfach zahlen. Wegen den paar Franken mehr gehe ich schliesslich nicht pleite.

Gruss Jstch
 
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

Klar versuchen die eine Bezahlung möglichst weit hinaus zu ziehen aber ich finde, dass man nach vier Wochen spätestens bezahlen könnte. Ich mache meine Arbeit ja auch sofort und liefere den Kunden pünktlich.
 
Also ich muss sagen, dass ich es bisschen verstehen kann, wenn man die Mahngebühr nicht bezahlt. Den erstens, kann es wirklich mal passieren, dass man die Rechnung vergisst. zweitens, (finde ich zumindest), muss nicht immer überall eine gebühr drauf sein. Den die Preise sind doch eh schon überall überrissen, und der Kunde zahlt genug. Da sollte man doch nicht noch dauernd irgendwelche gebühren bezahlen müssen.

Das ist einfach mal meine Meinung. Und meinungen unterscheiden sich ja:))
 
@ Discovery

Ich glaube nach solch einer Aktion wären es nicht mehr meine Kunden. :)

Leider brauche ich sie und das damit verbundene Geld, und hoffe daher auf einer weiterhin bestehende Zusammenarbeit. Sie zahlen ja, nur leider etwas spät.
 
@ Tobyi

Klar verstehe ich das auch, wenn man mal eine Rechnung vergisst zu bezahlen. Ist mir ehrlich gesagt auch schon passiert. Aber wenn man nach zwei Telefonaten, 2 Mahnungen und insgesamt 9 Wochen Zeit immer noch nicht überweist, kann man nicht von "vergessen" sprechen. Zudem ist ab der zweiten Mahnung erst eine Mahngebühr fällig.
 
Schuschain

Da gebe ich dir vollkommen recht. Denke auch bei der 2. Mahnung ist eine Mahngebühr angebracht. da bin ich deiner meinung
 
Weiss das jemand hier zufällig genauer, wie das mit der gesetzlichen Lage ist?
 
Naja mit der ersten Mahnung sind ja wirklich noch keine Mahngebürhen fällig, weil dies ja nur eine Zahlungserinenrung ist, wie ja schon korrekt gesagt wurde.
Aber ab der 2 Mahnung muss der Abgemahnte an sich Zahlen, und das kann man auch einklagen… ob es sich lohnt ist die andere Frage, aber ich musste das schon 2 mal wegen einer Ebay Rechnung machen (Abmahnen) und hab im endefekt auch mein ganzes Geld (wieder) bekommen, und so gross ist der Aufwand auch nicht (war damals ich glaub en Monitor der nicht gliefert wurde).
Ich musste nur grad an meine Letzte Rechts Vorlesung denken… und da haben wir genau das durchgenommen.
Also an sich müssen deine Kunden zahlen… ob sich das einklagen lohnt ist eine andere Sache.
Privat kommt bei mir auch häufig die "Zahlungserinnerung", weil ich einfach meist das Produkt erst testen will und erst dann zahle … und nachdem Amazon zb. schon nach 1 -2 Wochen Erinnert kommt das häufiger vor.

Also dann soviel zum Recht

MFG
 
Eine "zweite" Mahnung gibt es eigentlich nicht, auch wenn viele noch an der alten Form des dreistufigen Mahnwesens festhalten.
Gegenüber einem gewerblichen Kunden gilt das Recht unter Kaufleute, d.h. der Rechnungsempfänger weiß, daß er 30 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug gerät. Da kann man sofort eine Mahnung mit Mahngebühren/Verzugszinsen schicken.

Bei Endverbrauchern sieht das etwas anders aus, da muß man entweder bereits auf der Rechnung darauf hinweisen, daß nach 30 Tagen der Verzug beginnt, oder aber eine entsprechende "Zahlungserinnerung" schicken, wo klar und deutlich "hiermit setzen wir Sie in Verzug" drinsteht. Dann kann man als nächstes eine Mahnung mit Mahngeühr und Verzugszinsen schicken.

Ich meine mich auch erinnern zu können, das Mahngebühren "angemessen" sein müssen (hab da den Wert von 2,50 Euro als gerichtsanerkannt im Kopf), es sein denn man kann höhere Unkosten nachweisen. Die Höhe der Verzugszinsen ist sowieso vom Gesetz geregelt.

Trotzdem zahlen die Leute eher ungerne, und jeder muß halt selber wissen, ob er einem Kunden energisch kommt wegen der Mahngebühr/Verzugszinsen oder nicht....

MfG

ThoRo
 
schuschain schrieb:
Hallo Freelancer,

das ist mir jetzt schon zum wiederholten mal aufgefallen. Ich muss zwar selten ‘ne Mahnung schreiben, aber wenn ich schreibe bekomme ich nie die Mahngebühr und die Verzugszinsen bezahlt. Das kann doch nicht angehen...

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht und wie klappt es bei euch?

Meine Erfahrungen sind von der anderen Seite: Ich zahle keine Mahngebühren bzw. äußerst selten ;) Bin aber auch eine, die nach drei Tagen die Rechnung zahlt - wenn nicht, hab ich sie wirklich vergessen.

Meistens sind die veranschlagten Mahngebühren viel zu hoch. Gerade wenn ein großes Unternehmen mir die automatisch generierte Mahnung schickt und dafür 5€ will, frage ich mich, wo die denn entstanden sein sollen. Als Post-Großkunde zahlen die ja nicht mal 55 Cent Porto. Für Papier, Umschlag, Toner, Porto und einen Millionstelbruchteil an der Software (die sie nicht wegen mir anschaffen mussten...) und ein paar Tage Zinsen zahl ich keine 5 €.

Bei kleineren Betrieben entsteht ja schon mehr an Kosten für eine Mahnung. Wenn ich aber tatsächlich im Verzug bin, zahl ich die Mahngebühren - aber nie mehr als 2,50 €.

Weil die Frage nach der gesetzlichen Lage aufkam: Für Deutschland in § 286 BGB geregelt.
An eurer Stelle würde ich konkrete Zahlungstermine bestimmen, keine Zeitspannen. Denn dann kommt der Schuldner gleich in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei höheren Beträgen kann sich das wegen der Verzugszinsen durchaus lohnen.

Grüße vom Schaf
 
Seit dem 1. Mai 2000 gilt das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen, das eine Zahlungsfrist von 30 Tagen verbindlich regelt (§ 284 Abs. 3 BGB). Danach fallen Verzugszinsen an und zwar nicht zu knapp. Immer fünf Prozent über dem Basiszinssatz, also zur Zeit rund acht Prozent. Eine Mahnung muß der Gläubiger nicht mehr schicken.

Quelle

So viel zur Rechtslage.
 
Wattschaf schrieb:
Meistens sind die veranschlagten Mahngebühren viel zu hoch. Gerade wenn ein großes Unternehmen mir die automatisch generierte Mahnung schickt und dafür 5€ will, frage ich mich, wo die denn entstanden sein sollen.

Arbeitszeit?

Und die kostet sicher mehr als 5 Euro.
 
@ nice

Danke für den Link – ist gut zu wissen.

Aber was nutzen mir letzendlich die 8% Verzugszinsen, wenn sie mein Kunde ohnehin nicht zahlt?! :-?
 
Tja, so ist es immer. Das Recht ist zwar da, aber man muss es
erstmal bekommen...

Bei mir ist es so: Wenn nach der erneuten Mahnung (1-2 Monate)
noch immer kein Geld da ist, wird das Ganze sowieso ein Fall für
das Gericht, weil gar nichts oder nur ein Teil bezahlt wird.


Alle anderen zahlen relativ pünktlich.
 
Also wir lassen die Mahngebühren weg (auf die paar Euros kommt es uns nicht an). Wir kündigen aber mit der dritten Mahnung das gesetzliche Mahnverfahren an und das ist keine leere Drohung. Nach der letzten Frist wird per Anwalt das Mahnverfahren durchgeführt. Die Kosten trägt der Schuldner und wir komme an unser Geld (falls der Schuldner nicht schon pleite ist).

Wer nach der dritten Mahnung immer noch nicht reagiert ist als Kunde eh nichts wert. Wer will sich schon den ewigen Papierkram antuen. Außerdem wirkt die Drohung mit dem Mahnverfahren wie ein Wunder. Plötzlich rufen die Kunden sogar an und kündigen die Überweisung an. Nur einmal mußte das Mahnverfahren durchgeführt werden. Der Schuldner trug die Kosten und hat sich sogar nach einem Jahr wiedergemeldet. Wir haben ihm gesagt, dass wir gerne wieder für ihn arbeiten, aber nur nach Vorkasse.

Eine Nachbarunternehmen aus der Werbemittelbranche hat zugemacht. 60000,- Euro offene Rechnungen. Wer es soweit kommen läßt ist selber schuld.
 
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