Warum kosten die "alten G4 iMac´s" noch soviel?

man kann das ganze ja auch umdrehen: wie unfair von Apple, dass die G5 iMacs so wenig kosten! ich hab für den 17'' G4 iMac 2000€ bezahlt... aber das die neuen billiger sind dürfte doch nun wirklich niemanden stören :D

wenn meine Lampe 3000€ wert ist, verkauf ich :D :D :D
 
Um 3000 € geb ich auch meine Lampe her... :D :p

lampe.jpg
 
Also Deine lampe gefällt mir aber nicht juniorclub ;)
 
Hhahahaha...Ok.....

Also dann beobachten wir einfach mal weiter, was mit der guten G4 Lampe noch alles passiert!!!!

Wünsche Euch noch was ......Feierabend ;)
 
@Oetzi: So kann man auch seine Zeit bei der Arbeit totschlagen :)
 
stimmt....und dafür bekomme ich sogar Geld.....Evtl. kann ich mir ja dann bald einen G5 iMac kaufen ;)
 
also, ich hab' durch gezählt, ich komme auf 30 Lampen hier,
ich gebe auch Mengenrabatt, 1000 € /Stck., ab 3 St. 10 % Rabatt, inkl. vor Ort Lieferung + auspacken

:D :D

aralka
 
Ich finde Ötzi hat Recht

Ich kann Ötzi da nur zustimmen. Jeder denkt, ich kann es ja mal versuchen. Und wenn einer den hohen Preis zahlt, ist das sein Problem. Bei eBay bietet doch tatsächlich einer einen uralten G4 (5 Jahre) mit CRT Monitor als "Professionelles Schnittsystem Media 100 i / xs 7.5" für 2.299 Euro zum Sofortkauf an. Nach dem heutigen Technikstand völlig unbrauchbar und wohl kaum 500 Euro wert. Da wird offensichtlich darauf gewartet, dass ein Dummer darauf reinfällt. Ich denke, dass das versuchter Betrug ist. Wenn der nicht so ganz versierte Käufer vor Gericht geht, kriegt er allemal Recht. Leider ist nicht jeder ganz so firm mit neuen Modellen und mancher fällt drauf rein. Hier bei MacUser bietet gerade einer einen iMac 17" an, der 11 Monate alt ist! Das ganze für 1.699 Euro. In meinen Augen eine Sauerei, vor der man andere warnen müsste. Das hat der iMac gerademal neu gekostet. Alles nach dem Motto wer betrogen wird, ist selber schuld.
 
ot: um mal ein bisschen klug zu scheißen: das apostroph für die mehrzahl ist falsch. lieber weniger sonderzeichen benutzen. es heißt einfach: "die macs", nicht "die mac´s".

nachtrag zum thema: bei privatverkäufen finde ich "überhöhte" preise nicht so dramatisch, mancher hat über 5000 dm für seinen imac bezahlt und ghandelt in gutem glauben. letztlich ist der käufer in eigenem interesse verpflichtet, sich zu informieren, nicht unbedingt der verkäufer. schlimm ist allerdings, wenn der handel auslaufmodelle ohne preisanpassung an den mann zu bringen versucht, zum teil zu höheren preisen als das nachfolgemodell. das schadet der ganzen marke.

gruß.
 
Zuletzt bearbeitet:
ronnymta schrieb:
Ich kann Ötzi da nur zustimmen. Jeder denkt, ich kann es ja mal versuchen. Und wenn einer den hohen Preis zahlt, ist das sein Problem. Bei eBay bietet doch tatsächlich einer einen uralten G4 (5 Jahre) mit CRT Monitor als "Professionelles Schnittsystem Media 100 i / xs 7.5" für 2.299 Euro zum Sofortkauf an. Nach dem heutigen Technikstand völlig unbrauchbar und wohl kaum 500 Euro wert. Da wird offensichtlich darauf gewartet, dass ein Dummer darauf reinfällt. Ich denke, dass das versuchter Betrug ist. Wenn der nicht so ganz versierte Käufer vor Gericht geht, kriegt er allemal Recht. Leider ist nicht jeder ganz so firm mit neuen Modellen und mancher fällt drauf rein. Hier bei MacUser bietet gerade einer einen iMac 17" an, der 11 Monate alt ist! Das ganze für 1.699 Euro. In meinen Augen eine Sauerei, vor der man andere warnen müsste. Das hat der iMac gerademal neu gekostet. Alles nach dem Motto wer betrogen wird, ist selber schuld.
Laßt mich lügen, aber hat der iMac 17" nicht um 2.000 Euro (ohne Extras) gekostet?
Und mal ganz ehrlich: Wer sich für einen Mac interessiert, und dabei glücklicherweise auch noch auf MU stößt, dann noch die Suchfunktion aktiviert (Gebrauchtpreise), bekommt schnell 2-3 Seiten serviert, wo der aktuelle Gebrauchtpreis eines ...Mac recht zuverlässig angegeben wird.
So sollte man schnell beurteilen können, ob man bezüglich des Preises (z.B. bei Ebay, etc.) über den Tisch gezogen werden soll.
Nur - informieren muß derjenige sich schon selbst. Denn Abzocker gibt es überall.

Gruß,
Michael
 
Ich denke auch das man selbst Schuld hat wenn man sich bei Ebay über den Tisch ziehen läßt! Einen strafrechtlich relevanten Betrug oder gar Chancen des Käufers den Kauf vor Gericht anzufechten vermag ich jedoch nicht zu sehen.

Insbesondere bei der in diesem Thread genannten DV Schnittlösung wurden lediglich die originalen Werbetexte der damaligen Apple Seite zitiert! Nun, diese werden nicht dadurch falsch das sie älter sind ;)

Nein im Ernst, ich wundere mich immer wieder was alte Imacs(G3) oder alte Books noch so bringen... würde mir eigentlich gern ein paar der alten Knubbels im Haus verteilen.. aber nur zum Spaß hinstellen sind sie echt zu teuer :(

(naja.. vielleicht hält ja dann wenigstens mein PB G4 einigermaßen seinen Wert... was aber nicht wirklich die Rolle spielt, da ich es wohl nur dann hergebe wenn es nicht mehr gehen sollte)
 
ronnymta schrieb:
... Ich denke, dass das versuchter Betrug ist. Wenn der nicht so ganz versierte Käufer vor Gericht geht, kriegt er allemal Recht.
...

Ich kann mir nicht vorstellen das ein Gericht da zugunsten des Käufers entscheidet. Denn der Käufer weiss ja wieviel Geld er bietet bzw. was der Sofortkauf Preis ist.
 
Ich bin ja kein Jurist, aber ich habe mal nachgesehen, was denn unter Wucher zu verstehen ist. Da kann man lesen:

"Wucherisch sind Verträge bei denen die Leistung in einem auffälligen Mißverhältnis zur Gegenleistung steht (§*138 Abs.2 BGB).
Hinzukommen muss aber noch, dass der Wucherer eine Zwangslage, die Unerfahrenheit, einen Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche augebeutet hat."

Ich denke das klärt einiges. Zwei Dinge treffen bei den hier angesprochen Fällen ganz klar zu. Die Leistung steht in einem auffälligen Mißverhältnis zur Gegenleistung (es gibt ja neuere Rechner zu günstigeren Konditionen). Und der Verkäufer hofft die Unerfahrenheit eines potentiellen Käufers ausnutzen zu können. Wenn ich das tue, dann gibt es Ärger mit dem Gesetzgeber.
 
wie erklärt ihr euch dann, dass ich für einen oldtimer mehr zahle als für einen neuen, schnelleren Wagen? Apple Computer sind auch Designstücke. Ausserdem: Wer Ebay bedienen kann, der kann auch das Internet bedienen, ein Preisvergelich ist also ohne weiteres Möglich.

Es gibt auch Ü-Eier die kosten ein Vermögen, so ist es halt bei "Sammlerstücken" und dazu gehören ja vor allem Sachen, die nicht mehr Hergestellt werden.
 
ronnymta schrieb:
Ich bin ja kein Jurist, aber ich habe mal nachgesehen, was denn unter Wucher zu verstehen ist. Da kann man lesen:

"Wucherisch sind Verträge bei denen die Leistung in einem auffälligen Mißverhältnis zur Gegenleistung steht (§*138 Abs.2 BGB).
Hinzukommen muss aber noch, dass der Wucherer eine Zwangslage, die Unerfahrenheit, einen Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche augebeutet hat."

Ich denke das klärt einiges. Zwei Dinge treffen bei den hier angesprochen Fällen ganz klar zu. Die Leistung steht in einem auffälligen Mißverhältnis zur Gegenleistung (es gibt ja neuere Rechner zu günstigeren Konditionen). Und der Verkäufer hofft die Unerfahrenheit eines potentiellen Käufers ausnutzen zu können. Wenn ich das tue, dann gibt es Ärger mit dem Gesetzgeber.

Ich glaube nicht das man das so einfach interpretieren kann. Der Preis ist zwar deutlich überhöht, aber der Verkäufer nutzt sicher nicht die Unerfahrenheit des Käufers aus. Der Käufer ist ja schließlich auch irgendwie verpflichtet sich über den Kaufpreis Gedanken zu machen, es gibt ja sicher auch andere Auktionen zu ähnlichen Artikeln und Listen über den Wert dieser Artikel.

Wenn der Käufer wirklich einfach so recht bekommen würde, dann würde das doch dazu führen das jeder den Kaufpreis runterklagt.
Wenn dann ein alter iMac versteigert wird könnte ich dann ja einfach sagen "dann ersteiger ich ihn halt für 2000,- und klag ihn dann wegen Wucher auf 1500,- runter"
Wenn ich den Artikel aber für 2000,- ersteigere bin ich damit verpflichtet diesen Preis auch zu zahlen.
Bei e-bay sind das ja auch Versteigerungen, deren Kaufpreise dann nicht an den tatsächlichen Wert gebunden ist sondern an den Willen der Bieter einen bestimmten Preis zu zahlen.

Ein Verkäufer wird ja auch nicht dazu gewungen seinen Artikel zu einem bestimmten Mindestpreis herzugeben, obwohl es ja afaik auch Gesetze gegen Dumpingpreise gibt. Der Kaufpreis einer Versteigerung kommt ja durch das bieten zustande, dadurch können Preise sehr weit unter aber auch sehr weit über den Marktwert zustande kommen.
 
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