Warum darf man einen Apple MBP Screen nicht behalten?

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bluesaturn

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Moin,
ich habe mich erkundigt, was bei Apple die Reparatur meines Bildschirm kosten wuerde. Dabei fragte ich, ob ich den alten Bildschirm dann behalten könnte. Die Apple MItarbeiterin sagte nein. Man muss dazu sagen, dass der Bildschirm selbst funktioniert, aber die Haken des Bildschirms, die irgendwie in Plastik reingreifen, nicht mehr gut funktionieren. So die Apple Mitarbeiterin.
Aber mich verwundert, dass ich hier nicht mein Eigentum mitnehmen kann. Ich kaufe doch den neuen Bildschirm oder etwa nicht?
Vielen Dank.
 
Bezahlst du die Reparatur oder geht das auf Garantie oder Gewährleistung?
Wenn du den Austausch bezahlst, hast du meiner - zugegeben ziemlich laienhaften - Meinung nach das Recht, das defekte Teil zu behalten. Kenne ich jedenfalls so von früher, wenn es um Autoteile ging oder Heizungsteile.
Schließlich hast du das jetzt auszuwechselnde Teil ja bereits bezahlt und zahlst jetzt für das Neue nochmal.
 
Wenn du den Austausch bezahlst, hast du meiner - zugegeben ziemlich laienhaften - Meinung nach das Recht, das defekte Teil zu behalten.
Wer ein Auto zur Reparatur bringt, hat einen Anspruch auf die Herausgabe der getauschten Teile (deren Eigentümer du bist). Schon um ggf. anhand dieser den tatsächlichen Tausch überprüfen zu können.

Es würde mich wundern, wenn die Rechtslage bei anderen Reparaturobjekten anders wäre.
Die Apple MItarbeiterin sagte nein
Wäre das tatsächlich Apples Praxis, käme das m.E., spätestens bei der Verweigerung deiner Aufforderung zur Rückgabe, einer Unterschlagung gleich. Dein bevorzugter Rechtskundiger möge dich dazu aber besser aufklären können.
 
Recherche:

5. Apple ist berechtigt, Ersatzteile oder Produkte zu verwenden, die entweder neu sind oder die gleiche Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit wie ein neues Ersatzteil oder Produkt haben. Die ersetzten Einzelteile oder Produkte werden Eigentum von Apple, während die eingebauten Ersatzteile in Ihr Eigentum übergehen. Ersetzte Einzelteile sind üblicherweise reparabel und werden von Apple gegen Entgelt ausgetauscht oder repariert.

Wenn Apple nach geltendem Recht verpflichtet ist, ersetzte Einzelteile an Sie zurückzugeben, sind Sie verpflichtet, Apple die zusätzlichen Kosten für die Ersatzteile zu erstatten.

Quelle: https://www.apple.com/de/legal/sales-support/terms/repair/Retail_Repair_DE_Terms_Conditions.html
 
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Ah. Apple kompensiert die in Rechnung gestellten Reparaturkosten über den Restwert der Altteile.

Und hmm. Dann müsste es ja eine doppelte Preisliste für Reparaturen geben: einmal ohne und einmal mit Aushändigung der Altteile. Widrigenfalls könnte man ja gar nicht abschätzen, wie hoch der Wert ist, den man Apple mal so eben überlässt.
 
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Wenn du Apple ein wenig ärgern willst, schilder das ganze doch mal der Verbraucherzentrale 😃
 
An dieser Stelle meine Bitte: Macht doch bitte dies zusätzliche Bürokratie-Faß nicht auch noch auf!

Fragt mal die Autowerkstätten was für ein Katastrophenmonster die Altteilesteuer in der Umsatzsteuer ist und ob jemand einen Steuerberater kennt der das Thema "Tausch mit Baraufgabe" auch nur halbwegs fehlerfrei beherrscht und buchen kann. Check: Wer hat den Posten Altteilesteuer schon mal korrekt auf seiner Werkstattrechnung gesehen? Nehmen wir einfach zur Kenntnis, dass Apple nett ist und den Wert des Altteils vor dem Recycling (noch) als Null bewertet (was angesichts der Rohstoffe sowieso schon wackelig ist).
 
Meinung nach das Recht, das defekte Teil zu behalten. Kenne ich jedenfalls so von früher, wenn es um Autoteile ging oder Heizungsteile.
Schließlich hast du das jetzt auszuwechselnde Teil ja bereits bezahlt und zahlst jetzt für das Neue nochmal.

Das war nicht nur früher so, das ist auch heute noch so. (Zumindest in der Autowerkstatt und beim Heizungsmonteur, Sanitär auch)
Aus Erfahrung heraus weiß man doch das nicht alles was Apple irgend wo hinschreibt auch den üblichen Vorgehensweisen entsprechen muss.

Wäre wirklich interessant was die Verbraucherzentrale dazu sagt. Zumindest was Reparaturen auf deutschen Boden betrifft.

Jedenfalls kann man sicherlich ein "defektes" Display auch überholen lassen und für 800 Euro nochmal neu verkaufen.
 
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..Wäre wirklich interessant was die Verbraucherzentrale dazu sagt. Zumindest was Reparaturen auf deutschen Boden betrifft.
Dann frag sie doch. Ich denke, Apple hat schon den ein oder anderen Anwalt und auch ehemalige Richter unter Vertrag, die die AGBs je Land oder Region erarbeiten. Und ich bin des Weiteren ziemlich sicher, dass irgend ein Mitarbeiter des Verbraucherschutzes schonmal ein Apple Produkt bei denen zur Reparatur hatte. Hätte er/sie sicher publik gemacht wenn Apple da gegen geltendes Recht verstösst. Kann mich natürlich auch irren.
 
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Dann frag sie doch. Ich denke, Apple hat schon den ein oder anderen Anwalt und auch ehemalige Richter unter Vertrag, die die AGBs je Land oder Region erarbeiten. Und ich bin des Weiteren ziemlich sicher, dass irgend ein Mitarbeiter des Verbraucherschutzes schonmal ein Apple Produkt bei denen zur Reparatur hatte. Hätte er/sie sicher publik gemacht wenn Apple da gegen geltendes Recht verstösst. Kann mich natürlich auch irren.

Es ist nicht mein Display und daher auch nicht meine Aufgabe.
Ich weiß nur das ausgebaute Teile üblicherweise bei dem bleiben dem sie gehören bis auf den Punkt bis derjenige sagt "kann weg".

Die Verbraucherzentrale beschäftige ich gerade mit Vodafone, denn die glauben auch sie dürfen alles das was ihnen gerade eingefallen ist
oder was sie gerade irgend wo haben hinschreiben lassen.
 
Bezahlst du die Reparatur oder geht das auf Garantie oder Gewährleistung?
Wenn du den Austausch bezahlst, hast du meiner - zugegeben ziemlich laienhaften - Meinung nach das Recht, das defekte Teil zu behalten. Kenne ich jedenfalls so von früher, wenn es um Autoteile ging oder Heizungsteile.
Schließlich hast du das jetzt auszuwechselnde Teil ja bereits bezahlt und zahlst jetzt für das Neue nochmal.
Natürlich bezahle ich die Reparatur. Ich habe keine Garantie mehr. Ich habe das Notebook ja auch komplett von Apple mal gekauft und nicht nur das Recht auf Benutzung. Hm, vielleicht frage ich mal die lokale Verbraucherzentrale hier im EU-Ausland. Aber waere auch interessant, das mal in Deutschland klaeren zu lassen. Oder am besten gleich mal an die EU schreiben. Ihr könnt mir ja auch helfen. Alleine ist das immer so eine Sache.
Aber ich habe mich immer gefragt, warum z.B. damals Apple fuer den Tausch eines Logic-Boards den Rest einbaehlt. Ich kann ggf. auch mal den Apple-Mitarbeiter fragen, denn wir hier richtig angemerkt, muesste es ja zwei Preislisten dann geben.
Edit: Ich habe einen Anwalt fuer Verbaucherrecht mal diese Frage gestellt.


@Der Reisende: "Apple ist berechtigt, Ersatzteile oder Produkte zu verwenden, die entweder neu sind oder die gleiche Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit wie ein neues Ersatzteil oder Produkt haben." Das erklaert auch, warum damals Apple immer schön die alten Macbooks eingezogen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist nicht mein Display und daher auch nicht meine Aufgabe.
Ich weiß nur das ausgebaute Teile üblicherweise bei dem bleiben dem sie gehören bis auf den Punkt bis derjenige sagt "kann weg".

Die Verbraucherzentrale beschäftige ich gerade mit Vodafone, denn die glauben auch sie dürfen alles das was ihnen gerade eingefallen ist
oder was sie gerade irgend wo haben hinschreiben lassen.
Eine etwas fragwürdige Einstellung, aber gut.
 
Es gibt bei Apple "Tauschteile", bei welchen der Teilepreis nur bei Rückgabe des Altteils gilt, und eben Teile, bei denen nichts zurückgegeben werden "muss". Willst du ein Tauschteil behalten, musst du eben nochmals mehr bezahlen. Also genauso wie Apple es beschreibt. Kannst dir ja aussuchen, ob es dir das Wert ist für das defekte Teil.
 
Das sollte Apple dann seinen Kunden mitteilen, oder? Passierte bisher aber auch nicht. Es kam nur die Aussage: Nein, das geht nicht.
@walfreiheit : Dann drehen wir deine Idee mal weiter. Wenn das so waere, dann muesste Apple auch fuer Teile, die unterschiedlich kaputt sind, Preise haben. Der Wert eines zurückgegebenen Teils ist ja auch nicht immer gleich viel wert.
 
Unter #4 hast Du m.E. Deine Antwort erhalten.
Jetzt kannst Du
a) es als "Agree to disagree" abhaken und es dabei belassen
b) Rechtsbeistand holen und versuchen Dein Rechtsverständnis einzuklagen

Hier kommen im Zweifel noch zig Meinungen ob das OK ist oder nicht, ändert aber nichts an dem derzeitigen Stand und vor allem nicht auf seiten Apple
 
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Das sollte Apple dann seinen Kunden mitteilen, oder? Passierte bisher aber auch nicht. Es kam nur die Aussage: Nein, das geht nicht.
Ich kann nur von meiner Zeit bei einem Autorisierten Apple Service Provider sprechen, da war das genau so.
 
Wie wäre es, den Bildschirm vor der Abgabe an Apple, selbst auszubauen und das Teil ohne Display zur Reparatur zu geben.
Wahrscheinlich verweigert Apple dann die Annahme zur Reparatur.
 
Apple kompensiert die in Rechnung gestellten Reparaturkosten über den Restwert der Altteile

Hi
ist auch beim Auto teilweise nicht anders.

Hatte vor etlichen Jahren einen Bruch der Motorhalterung, wobei beide Antriebswellen beschädigt wurden.
Die Antriebswellen wurden in einer Fachwerkstatt getauscht und durch die Rückgabe der alten Antriebswellen hat sich der Preis für die neuen reduziert.

Ist auch heute noch so, wenn man z.B. Bremssättel oder dergleichen tauscht

Find ich grundsätzlich auch gut so. Warum muß man Teile, die noch funktionieren oder die sich reparieren lassen, wegwerfen.


Gruß yew
 
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Was genau möchte man denn mit einem defekten Allteil wie einem Display machen, dass sich der ggf. dann sogar höhere Reparaturpreis lohnt?
Ist es nicht grundsätzlich recht sinnvoll, Reparaturen durch Täusche zu beschleunigen und „im Hintergrund“ entweder Aufbereitung oder gezieltes Recycling zu betreiben?
Spätestens bei einem Akku stelle ich mir das sogar recht hinderlich vor, wenn Apple verpflichtet würde, einem das aufgeblähte Teil auszuhändigen.
 
@MacKaz: An sich kein Problem, aber ich finde nicht, dass Apple da wirklich transparent ist.
 
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