Warum bei Bestellung die USt.-ID angeben?

Der_Jan

Der_Jan

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
06.01.2004
Beiträge
712
Reaktionspunkte
30
Guten Morgen,
bei zahlreichen Internetshops kann man die USt.-ID bei der Bestellung eingeben. Mir ist nicht klar, weshalb die abgefragt wird. Da steht dann z.B.

"Gewerbetreibende, bitte geben Sie Ihre USt.-ID an."

Kann mir einer von Euch sagen, warum bei Bestellung die USt.-ID abgefragt wird?

Danke & Gruß,
Jan
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

ich kenne mich nur mit dem oesterr. Recht aus, aber ich denke, dass es in Schland nicht anders ist. Ab einer Rechnungshoehe von 450 € muss die UID des Kaeufers auf der Rechnung ausgewiesen sein, damit dieser die USt rueckfordern darf.
 
Vereinfacht gesagt, wenn man als Firma im EU-Ausland einkauft und so eine ID hat und diese bei der Bestellung angibt wird keine Umsatzsteuer fällig. Bei Inlandsbestellungen geht das nicht.
 
Das ging schnell :)

D.h. ich kann dieses Feld ignorieren, wenn ich in einem deutschen Onlineshop bestelle und selber aus Deutschland komme. Würde ich in einem österreichischen Shop bestellen, würde ich sie angeben. Richtig?

Danke & Gruß,
Jan
 
So ist es.
 
Na ja, auch manche deutsche Shops verlangen die Ust.ID, wenn sich das Angebot ausschließlich an Gewerbetreibende richtet. Ich habe das zumindest schon oft erlebt, dass ich bei Firmen meine Ust.ID angeben musste. Komme allerdings auch aus einer ganz anderen Branche.
 
doppelpost
 
Zuletzt bearbeitet:
Jep, die USt.-IdNr. wird gerne zum Nachweis der Unternehmereigenschaft abgefragt. Früher hieß es in diesem Kontext meist: Faxen Sie bitte ihre(n) Gewerbeanmeldung/Gewerbenachweis an... ;-) Offenbar wird mittlerweile vorausgesetzt, dass selbst ausschließlich national tätige Einzelunternehmer oder ähnl. eine Umsatzsteuer-ID haben, weil sich so die Angabe der "echten" (also persönlichen) Steuernummer auf Briefen und Rechnungen vermeiden lässt (was ja längst Pflicht ist).
Die Verwendung/Abfrage ist also längst vom "innergemeinschaftlichen Erwerb" losgelöst.
 
Vorsicht mit der UID Nummer!!!

1. Im eigenen Land muss man die UID Nr. nicht angeben.
2. Bestelle ich aus dem Ausland (was ich oft mache), gebe ich meine UID Nr. an und bekomme die Ware OHNE MWSt. verrechnet. Warum? Weil ich mir im eigenen Land die MWSt. vom Finanzamt als Vorsteuer zurückholen kann. Bei Auslandsgeschäften geht das nicht, daher wird gleich ohne MWSt. fakturiert.
3. Aber Vorsicht: Für Firmen gelten andere Gewährleistungs- und Garantieregelungen als für Privatkunden (die in der Regel besser gestellt sind). Daher ist es vermutlich besser, wenn man als Privatkunde bei Apple aufscheint.

Was mir allerdings ein Rätsel ist, dass Apple in Ö. nur 1 Jahr Gewährleistung bietet, obwohl gesetzlich (!) 2 Jahr für bewegliche Güter und 3 Jahre für unbewegliche gelten.

AppleCare Protection Plan (um schlappe 179.- z.B. für den iMac 27") will schließlich auch verkauft werden. Ein Schelm, wer Böses denkt...
 
2. Bestelle ich aus dem Ausland (was ich oft mache), gebe ich meine UID Nr. an und bekomme die Ware OHNE MWSt. verrechnet. Warum? Weil ich mir im eigenen Land die MWSt. vom Finanzamt als Vorsteuer zurückholen kann. Bei Auslandsgeschäften geht das nicht, daher wird gleich ohne MWSt. fakturiert.

Das ist ja der eigentliche Sinn und Hintergrund der USt.-IdNr. (im sog. "innergemeinschaftlichen Erwerb"), deren Verwendung ist mittlerweile aber gerne mal anders gelagert ;-)

Was mir allerdings ein Rätsel ist, dass Apple in Ö. nur 1 Jahr Gewährleistung bietet, obwohl gesetzlich (!) 2 Jahr für bewegliche Güter und 3 Jahre für unbewegliche gelten.

Du darfst die "Apple-Garantie" nicht mit den gesetzlichen Gewährleistungspflichten verwechseln! Aber das ist ein anderes Thema ;-)
 
… die USt.-IdNr. wird gerne zum Nachweis der Unternehmereigenschaft abgefragt.

Ich hatte diesen Fall bisher nur, als ich etwas auf Rechnung bestellen wollte.
Da ich keine USt.-IdNr. habe, habe ich sie bei der Bestellung natürlich weg gelassen.
Ein freundlicher Anruf verriet mir, dass sie mich auch nicht in XING finden konnten (oha?) und ich mich auszeichnen müsse.
Mit Vorkasse war's dann kein Problem. :)
 
Genau das meine ich. Eigentlich dient die USt.-IdNr. noch nicht einmal deinem USt.-veranlagendem Finanzamt gegenüber als Referenz (du hast entweder als UNTERNEHMER oder als UNTERNEHMEN eine "echte" Steuernummer). Die USt.-IdNr. ist aber eine günstige Krücke, deine Unternehmereigenschaft zu verifizieren (die Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern ist nämlich m.W.n. kostenlos ;-))

Die Xing-Anfrage bestätigt das Vorgehen... allerdings hast du per VORKASSE ohnehin NIE ein Problem ;-)
 
... allerdings hast du per VORKASSE ohnehin NIE ein Problem ;-)

Äh, natürlich nicht. Hab' ich vielleicht falsch ausgedrückt.
Bzw. steckt da irgendwo eine für mich ungeklärte Frage drin.
Und eben fällt sie mir ein. :D
Den Unterschied zwischen einer Rechnung für einen Gewerbetreibenden und einer Rechnung für Otto-Normal-Verbraucher kann ja nur sein, dass beim Gewerbetreibenden u.U. die USt. schon raus gerechnet wird, oder?
Wenn ich das aber nicht in Anspruch nehme, warum wird dann so ein Gedöns gemacht und warum muss ich mich ausweisen?
Wenn ich was im Großhandel, also nur für Gewerbetreibende, erstehen möchte, okay ... DANN dürfte ohne Ausweisung aber doch auch keine Vorkasse funktionieren.
Oder verstehe ich was nicht.
Was DURCHAUS sein könnte. :p
 
Den Unterschied zwischen einer Rechnung für einen Gewerbetreibenden und einer Rechnung für Otto-Normal-Verbraucher kann ja nur sein, dass beim Gewerbetreibenden u.U. die USt. schon raus gerechnet wird, oder?

Als Unternehmer kann ich dir sagen, dass die Rechnungen für gewerbliche Kunden und Privatkunden identisch sind. Nur dass eben der Gewerbetreibende in der Regel vorsteuerabzugsfähig ist und sich die USt "wiederholen" kann und der Privatmann nicht.
Das ändert aber nichts daran, dass ich als Unternehmer beiden Kunden die gleiche Rechnung mit ausgewiesener USt stelle.

Normalerweise ist es so, dass der Großhandel nur an Wiederverkäufer oder Gewerbe verkaufen kann. Ist ja auch klar – den Wiederverkäufern passt nicht, wenn der Großhandel direkt an die Endkunden verkauft.
In der Praxis ist es allerdings manchmal so eine Sache, wie dieser Umstand, ob du wirklich gewerbetreibend bist, gehandhabt wird. Und wenn du als Kunde die Kohle vorher rüberwachsen lässt, keine Fragen stellst – warum sollte der Großhändler das tun?
 
Den Unterschied zwischen einer Rechnung für einen Gewerbetreibenden und einer Rechnung für Otto-Normal-Verbraucher kann ja nur sein, dass beim Gewerbetreibenden u.U. die USt. schon raus gerechnet wird, oder?
Wenn ich das aber nicht in Anspruch nehme, warum wird dann so ein Gedöns gemacht und warum muss ich mich ausweisen?



o.k. wir kapern den thread jetzt endgültig ;-))

DER GROSSE UNTERSCHIED bei den Rechnungen ist die AUSGEWIESENE und damit ABZUGSFÄHIGE MwSt. Und fällt dir was auf? Genau! Mittlerweile muss auch auf den "Privat- oder Endkundenrechnungen" die MwSt. in der Art ausgewiesen werden, dass es einer gewerblichen Rechnung genüge tut (wir sprechen jetzt insbesondere von Rechnungen für einen in D ansässigen Unternehmer, der auf eigenen Namen einkauft, bspw. Einzelunternehmer).

Einziger Unterschied wäre die bereits erwähnte "Schlechterstellung" bei gestzl. Gewährleistungen o.ä., weil ein "Kaufmann" natürlich keinen Verbraucherschutz in Anspruch nehmen kann.

Im Detail aber ein langes, allerdings ein völlig anderes Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten