Altair
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Liebe eingeweihte Künstler,
verehrte Freischaffende,
ich bin mal wieder um den Schlaf gebracht, und Schuld ist - wie meistens in solchen Fällen - eine steuerliche Angelegenheit.
Es geht um folgendes Szenario:
Umzug in eine andere Stadt bzw. Ummeldung des Wohnsitzes vom Zweit- zum Erstwohnsitz. Neues Finanzamt, neues Glück. Seit meiner letzten Finanzamt-Anmeldung zu Studienzeiten hat sich einiges verändert. Geändert hat sich zum Beispiel, daß ich nicht mehr als (Klein-)Unternehmen mit Gewerbeschein auftrete, sondern als freiberuflicher Künstler, da ich unter anderem (1) mein Hochschulstudium abgeschlossen habe (wenn auch fachfremd), (2) eigenschöpferische Veröffentlichungen und (3) Kritiken meiner Werke vorweisen kann (was ja wichtige Kriterien für das Finanzamt bei der Unterscheidung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit sind).
So wie bisher beim alten Unternehmen mit der Kleinunternehmerreglung geht das jetzt aber nicht mehr, da meine Geschäftspartner verlangen, daß ich bei meinen Tätigkeiten als Bearbeiter, Regisseur, Lektor und Autor auf meinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweise. Daß die Tätigkeiten unterschiedliche Steuersätze haben, weiß ich natürlich (Regietätigkeiten 7%, Texttätigkeiten 19% usw.).
Jetzt langsam zum eigentlichen Punkt: Mit der Anmeldung beim neuen Finanzamt, das mir meine neue Steuernummer für meine freiberufliche Tätigkeit gibt, muß ich doch auch angeben, was ich im kommenden Kalenderjahr einnehmen werde. Danach errechnet das Finanzamt die zu entrichtende Vorsteuer, die sofort zur Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit VORAB zu zahlen ist und ggf. erst nach über einem Jahr zurückerstattet wird, wenn zuviel gezahlt wurde, da die Schätzung zu hoch war. (So weit richtig? Hoffentlich nicht!)
Dazu die Frage: Meine Horrorvorstellung ist, daß ich z. B. schätze, daß ich 2008 vielleicht 5.000 oder 10.000 Euro Umsatzsteuer abführen werde (nur so als Beispiel). Heißt das, daß ich schon jetzt IM VORAUS 10.000 Euro - oder wieviel es auch immer sind - Vorsteuer an das Finanzamt abführen muß? Wie soll das finanziell gehen? Ich kann doch kein Geld d. h. keine Umsatzsteuer von Honoraren abführen, die ich noch gar nicht erhalten habe?
Was ich NATÜRLICH ganz korrekt machen werde ist, die mit meinen tatsächlichen Rechnungen eingenommene Umsatzsteuer, nach 1 oder 3 Monaten (je nach Frist) an das Finanzamt abzuführen. Außerdem werde ich 25-30% meiner Honorare wegen der Einkommenssteuer zurücklegen. Wann ist die überhaupt fällig? Schließlich weiß ich ja nicht, wie viel ich in welchen Monaten verdienen werde.
Bei meiner bisherigen Tätigkeit mit Gewerbeschein habe ich zwei Steuerberater und eine Wirtschaftsprüfung verschlissen, die sich um den meisten Kram gekümmert haben. Zufrieden war ich mit denen aber nicht und kapiert habe ich das meiste auch nicht. Ich will das jetzt endlich mal selbst überschauen und abwickeln können.
Beste Grüße
verehrte Freischaffende,
ich bin mal wieder um den Schlaf gebracht, und Schuld ist - wie meistens in solchen Fällen - eine steuerliche Angelegenheit.
Es geht um folgendes Szenario:
Umzug in eine andere Stadt bzw. Ummeldung des Wohnsitzes vom Zweit- zum Erstwohnsitz. Neues Finanzamt, neues Glück. Seit meiner letzten Finanzamt-Anmeldung zu Studienzeiten hat sich einiges verändert. Geändert hat sich zum Beispiel, daß ich nicht mehr als (Klein-)Unternehmen mit Gewerbeschein auftrete, sondern als freiberuflicher Künstler, da ich unter anderem (1) mein Hochschulstudium abgeschlossen habe (wenn auch fachfremd), (2) eigenschöpferische Veröffentlichungen und (3) Kritiken meiner Werke vorweisen kann (was ja wichtige Kriterien für das Finanzamt bei der Unterscheidung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit sind).
So wie bisher beim alten Unternehmen mit der Kleinunternehmerreglung geht das jetzt aber nicht mehr, da meine Geschäftspartner verlangen, daß ich bei meinen Tätigkeiten als Bearbeiter, Regisseur, Lektor und Autor auf meinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweise. Daß die Tätigkeiten unterschiedliche Steuersätze haben, weiß ich natürlich (Regietätigkeiten 7%, Texttätigkeiten 19% usw.).
Jetzt langsam zum eigentlichen Punkt: Mit der Anmeldung beim neuen Finanzamt, das mir meine neue Steuernummer für meine freiberufliche Tätigkeit gibt, muß ich doch auch angeben, was ich im kommenden Kalenderjahr einnehmen werde. Danach errechnet das Finanzamt die zu entrichtende Vorsteuer, die sofort zur Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit VORAB zu zahlen ist und ggf. erst nach über einem Jahr zurückerstattet wird, wenn zuviel gezahlt wurde, da die Schätzung zu hoch war. (So weit richtig? Hoffentlich nicht!)
Dazu die Frage: Meine Horrorvorstellung ist, daß ich z. B. schätze, daß ich 2008 vielleicht 5.000 oder 10.000 Euro Umsatzsteuer abführen werde (nur so als Beispiel). Heißt das, daß ich schon jetzt IM VORAUS 10.000 Euro - oder wieviel es auch immer sind - Vorsteuer an das Finanzamt abführen muß? Wie soll das finanziell gehen? Ich kann doch kein Geld d. h. keine Umsatzsteuer von Honoraren abführen, die ich noch gar nicht erhalten habe?
Was ich NATÜRLICH ganz korrekt machen werde ist, die mit meinen tatsächlichen Rechnungen eingenommene Umsatzsteuer, nach 1 oder 3 Monaten (je nach Frist) an das Finanzamt abzuführen. Außerdem werde ich 25-30% meiner Honorare wegen der Einkommenssteuer zurücklegen. Wann ist die überhaupt fällig? Schließlich weiß ich ja nicht, wie viel ich in welchen Monaten verdienen werde.
Bei meiner bisherigen Tätigkeit mit Gewerbeschein habe ich zwei Steuerberater und eine Wirtschaftsprüfung verschlissen, die sich um den meisten Kram gekümmert haben. Zufrieden war ich mit denen aber nicht und kapiert habe ich das meiste auch nicht. Ich will das jetzt endlich mal selbst überschauen und abwickeln können.
Beste Grüße