Vorsteuern und Einkommenssteuer bei freiberuflichen Künstlern WICHTIG

Altair

Altair

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Liebe eingeweihte Künstler,
verehrte Freischaffende,

ich bin mal wieder um den Schlaf gebracht, und Schuld ist - wie meistens in solchen Fällen - eine steuerliche Angelegenheit.

Es geht um folgendes Szenario:
Umzug in eine andere Stadt bzw. Ummeldung des Wohnsitzes vom Zweit- zum Erstwohnsitz. Neues Finanzamt, neues Glück. Seit meiner letzten Finanzamt-Anmeldung zu Studienzeiten hat sich einiges verändert. Geändert hat sich zum Beispiel, daß ich nicht mehr als (Klein-)Unternehmen mit Gewerbeschein auftrete, sondern als freiberuflicher Künstler, da ich unter anderem (1) mein Hochschulstudium abgeschlossen habe (wenn auch fachfremd), (2) eigenschöpferische Veröffentlichungen und (3) Kritiken meiner Werke vorweisen kann (was ja wichtige Kriterien für das Finanzamt bei der Unterscheidung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit sind).

So wie bisher beim alten Unternehmen mit der Kleinunternehmerreglung geht das jetzt aber nicht mehr, da meine Geschäftspartner verlangen, daß ich bei meinen Tätigkeiten als Bearbeiter, Regisseur, Lektor und Autor auf meinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweise. Daß die Tätigkeiten unterschiedliche Steuersätze haben, weiß ich natürlich (Regietätigkeiten 7%, Texttätigkeiten 19% usw.).

Jetzt langsam zum eigentlichen Punkt: Mit der Anmeldung beim neuen Finanzamt, das mir meine neue Steuernummer für meine freiberufliche Tätigkeit gibt, muß ich doch auch angeben, was ich im kommenden Kalenderjahr einnehmen werde. Danach errechnet das Finanzamt die zu entrichtende Vorsteuer, die sofort zur Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit VORAB zu zahlen ist und ggf. erst nach über einem Jahr zurückerstattet wird, wenn zuviel gezahlt wurde, da die Schätzung zu hoch war. (So weit richtig? Hoffentlich nicht!)

Dazu die Frage: Meine Horrorvorstellung ist, daß ich z. B. schätze, daß ich 2008 vielleicht 5.000 oder 10.000 Euro Umsatzsteuer abführen werde (nur so als Beispiel). Heißt das, daß ich schon jetzt IM VORAUS 10.000 Euro - oder wieviel es auch immer sind - Vorsteuer an das Finanzamt abführen muß? Wie soll das finanziell gehen? Ich kann doch kein Geld d. h. keine Umsatzsteuer von Honoraren abführen, die ich noch gar nicht erhalten habe?

Was ich NATÜRLICH ganz korrekt machen werde ist, die mit meinen tatsächlichen Rechnungen eingenommene Umsatzsteuer, nach 1 oder 3 Monaten (je nach Frist) an das Finanzamt abzuführen. Außerdem werde ich 25-30% meiner Honorare wegen der Einkommenssteuer zurücklegen. Wann ist die überhaupt fällig? Schließlich weiß ich ja nicht, wie viel ich in welchen Monaten verdienen werde.

Bei meiner bisherigen Tätigkeit mit Gewerbeschein habe ich zwei Steuerberater und eine Wirtschaftsprüfung verschlissen, die sich um den meisten Kram gekümmert haben. Zufrieden war ich mit denen aber nicht und kapiert habe ich das meiste auch nicht. Ich will das jetzt endlich mal selbst überschauen und abwickeln können.

Beste Grüße
 
Mit der Anmeldung beim neuen Finanzamt, das mir meine neue Steuernummer für meine freiberufliche Tätigkeit gibt, muß ich doch auch angeben, was ich im kommenden Kalenderjahr einnehmen werde.

Wie soll das gehen?
Hast Du ein Orakel zuhause, das Du befragen kannst? :hehehe:

Danach errechnet das Finanzamt die zu entrichtende Vorsteuer, die sofort zur Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit VORAB zu zahlen ist und ggf. erst nach über einem Jahr zurückerstattet wird, wenn zuviel gezahlt wurde, da die Schätzung zu hoch war. (So weit richtig? Hoffentlich nicht!)

Das ist ein etwas seltsames Vorgehen.
Du wirst normalerweise vom Finanzamt dazu verpflichtet, eine
1. monatliche oder
2. quartalsweise
Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.
Das ist zumindest Usus. Warum sollte das Finanzamt bei Dir die Umsatzsteuer (nicht Vorsteuer, das ist was anderes) IM VORAUS erheben?
Bist Du Dir sicher, daß Du da keine Begrifflichkeiten durcheinander würfelst?

Es gibt z.B. die sogenannte Einkommenssteuervorauszahlung.
Diese errechnet sich aus dem letzten Einkommenssteuerbescheid und wird normalerweise quartalsweise erhoben. Dies hat den (durchaus positiven) Sinn, daß Du übers Jahr verteilt schon mal einen Teil Deiner zu erwartenden Einkommenssteuer ans Finanzamt abdrückst. Dann fällt der Schock im nächsten Jahr nicht so hoch aus :hehehe:
Solltest Du mit Deinen Umsätzen unter denen des Vorjahres liegen, bekommst Du dann natürlich einen Teil davon zurück gezahlt.

Wenn Du Dir diesbezüglich sehr unsicher bist und das Ganze doch ohne Steuerberater durchziehen willst, rate ich Dir dringend, einen Kurs zu belegen. Es gibt sehr günstige und gute Kurse, die Dir einen ersten Einblick in die Materie Buchhaltung und Steuern geben.
Die deutsche Steuergesetzgebung ist derart kompliziert, daß man als Laie ohne zumindest ein bißchen Basiswissen zu haben, hoffnungslos verloren ist. Und wenn Dich das FA erstmal am Haken hat, dann geht die Zappelei los... :(

Schau mal, ob es in Deiner Nähe ein Existenzgründerbüro gibt.
Oder bei der örtlichen IHK.

Ollo
 
wie ollo schon gesagt hat, kann bzw. wird das finanzamt eine einkommensteuervorauszahlung auf grund deiner schaetzung festlegen. die vorsteuer muss nicht im voraus bezahlt werden. wenn du dich fuer die vorsteuerabgabe "anmeldest", wirst du wahrscheinlich quartalsweise die umsatzsteuervoranmeldung abgeben muessen und danach die entsprechende summe ans finanzamt abfuehren. eine "vorauszahlung" ist erstmal nicht vorgesehen. (das kann passieren, wenn du "viel" umsatzsteuer anmeldest, dann will das finanzamt 1/11 der jahres-umsatzsteuer im voraus, was dann im dezember wieder verrechnet werden kann).

markus
 
Ergänzend zu dem, was hier bereits so schön ausgeführt wurde:

Die Kleinst-Unternehmer-Regelung betrifft den Umsatz, also Deine Einnahmen.

Die Einkommenssteuer wird fällig auf Deinen Gewinn, also Einnahmen abzüglich Ausgaben. Wenn Du nicht verheiratet bist, zahlst Du bei 10.000 Euro Gewinn praktisch keine Steuern, bei 20.000 Euro Geinn wären es 3.000 Euro und bei 40.000 Euro ca. 10.000 Euro Steuern. Das alles verteilt auf vier Quartale. Verheiratet wird es weniger, falls der Ehegatte nichts verdient.

Am Besten machst Du Deine Schätzung auf Basis Deiner Einnahmen vor dem Umzug abzüglich eines Abschlages, falls durch den Umzug mit Einnahme-Ausfällen zu rechnen ist.

Für die Diskussion mit dem Finanzamt ist
a) ein guter Steuerberater genau der richtige. Sein Wort hat Gewicht.
b) Freundlichkeit und Repekt angesagt, denn so wie man in den Wald ruft, so schallt es auch heraus.
 
Jetzt langsam zum eigentlichen Punkt: Mit der Anmeldung beim neuen Finanzamt, das mir meine neue Steuernummer für meine freiberufliche Tätigkeit gibt, muß ich doch auch angeben, was ich im kommenden Kalenderjahr einnehmen werde. Danach errechnet das Finanzamt die zu entrichtende Vorsteuer, die sofort zur Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit VORAB zu zahlen ist und ggf. erst nach über einem Jahr zurückerstattet wird, wenn zuviel gezahlt wurde, da die Schätzung zu hoch war. (So weit richtig? Hoffentlich nicht!)

Beinahe...

Muss ich auch machen. Die Einkommens- und Umsatzsteuer für 2006
abgeben und dann kommt nach 1-2 Monate die Vorauszahlung der geschätzten
Umsatzsteuer (?) für 2007.
Also der Honorare, die Du schon bekommen hast, aber noch keine
Steuererklärung vorliegt.
Und zusätzlich noch die Vorsteuer für Q1 2008, wie von ollo beschrieben.

Ja, das erste Jahr nach der ersten fetten Abrechnung wird hart...

.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei meiner bisherigen Tätigkeit mit Gewerbeschein habe ich zwei Steuerberater und eine Wirtschaftsprüfung verschlissen, die sich um den meisten Kram gekümmert haben. Zufrieden war ich mit denen aber nicht und kapiert habe ich das meiste auch nicht. Ich will das jetzt endlich mal selbst überschauen und abwickeln können.
Beste Grüße

Davon rate ich ab - und erst recht, wenn du keine Buchführungskenntnisse hast. Spätestens mit den Schreiben vom Finanzamt ist der Laie sowieso recht schnell überfordert.
Ich erlebe zur Zeit fast täglich was passiert, wenn die Leute denken, das selbst zu können. Irgendwann kommt der Paukenschlag. Und nicht selten wird es teurer.

Warum du mit deren Arbeit nicht zufrieden warst, kann man schwer beurteilen.
Es ist aber auch recht normal, dass du das meiste nicht verstehst, was die gemacht haben (denn daher hast du sie ja schließlich beauftragst) . Darin liegt dann die Verantwortung dieser Tätigkeit, dass man dann eben vernünftig mit den Mandanten umgeht, und sie nicht über den Tisch zieht.


Wenn ich Zeit habe, erweitere ich den Beitrag noch um auf deine Fragen einzugehen. Kann aber noch was dauern.
 
Meine Horrorvorstellung ist, daß ich z. B. schätze, daß ich 2008 vielleicht 5.000 oder 10.000 Euro Umsatzsteuer abführen werde (nur so als Beispiel). Heißt das, daß ich schon jetzt IM VORAUS 10.000 Euro - oder wieviel es auch immer sind - Vorsteuer an das ...

Ollo hat vollkommen recht. Du solltest dir professionellen Beistand suchen, denn alleine im zitierten Abschnitt vermischst du völlig unterschiedliche Dinge. Ich arbeite seit Jahren freiberuflich und musste noch nie Umsatzsteuer vorab abführen, sondern im unangenehmsten Fall monatlich im Nachhinein basierend auf der tatsächlich von mir in diesem Monat berechneten Umsatzsteuer.

Vorsteuer bezieht sich auf Einkommenssteuervorauszahlungen, die wird aber erst fällig, nachdem du und dein Einkommen beim Finanzamt eine bekannte Größe sind und basiert auf der Höhe der im letzten dem Finanzamt bekannten Jahr fälligen Einkommensteuer.

Generell kannst du diese Vorauszahlungen auch null setzen lassen, dann sollte das aber wirklich begründet sein. Bemerkt das Finanzamt im Nachhinein, dass dein "Nullsetzungsantrag" nicht berechtigt war, dann wird es dir nie wieder einen genehmigen. So sagte mir mein Steuerberater.

Auch ich arbeite unter anderem als Autor und Regisseur und ich berechne seit Jahren immer 19% bzw. früher 16% und nicht unterschiedliche Umsatzsteuersätze.

Frage bei Kollegen und suche dir einen guten Steuerberater, damit solcher Müll nicht dein Gehirn verstopft.
 
Nein, Du musst sicher nicht 10.000 Umsatzsteuer vorauszahlen. Wie hier schon geschrieben geht das monatlich, vierteljährlich oder sogar jährlich. Und in der sogenannten Umsatzsteuervoranmeldung gibst Du an, wieviel Umsatzsteuer Du selbst angesetzt hast (Deine Rechnungen) und wie viel Du ausgegeben hast (wenn Du Dir einen neuen Mac kaufst oder Sprit für Dein Auto etc.) beides wird verrechnet und wenn Du mehr eingenommen als ausgegeben hast, dann musst Du das abführen. Wenn die Geschäfte schlecht liefen oder Du besonders viele Macbooks gekauft hast, dann wirst Du sogar etwas zurück bekommen.

Ist ganz einfach - aber, es hat mit der Einkommenssteuer nix zu tun. Das ist wieder eine andere Baustelle.
 
Von mir noch hierzu etwas:

für meine freiberufliche Tätigkeit gibt, muß ich doch auch angeben, was ich im kommenden Kalenderjahr einnehmen werde. Danach errechnet das Finanzamt die zu entrichtende Vorsteuer, die sofort zur Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit VORAB zu zahlen ist

Das ist Unsinn.

Diese Angaben sind wichtig, weil das FA auf dieser Basis einschätzt, ob für dich die Kleinunternehmerregelung (KUR) gilt. Die Angaben hat man normalerweise in Finanzplänen geschätzt.
Die KUR hängt von den tatsächlichen und erwarteten Umsätzen ab.
Daneben hat man die Möglichkeit, freiwillig auf diese Anwendung zu verzichten, also Umsatzsteuerschuldner freiwillig zu werden. Gerät man über die angegebenen Grenzen, hat man kein Wahlrecht mehr und wird zwangsweise USt abführen müssen:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html

.... er (der Umsatz) im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird...

Du hast also in deinem alten Unternehmen die KUR nur anwenden können, weil du im Jahr immer unter 17500Euro Umsatz (brutto) hattest.
Das hat erstmal mit dem, was die Geschäftspartner fordern, nicht viel zu tun. Deren Forderung können höchtestens dazu führen, dass du freiwillig auf die KUR verzichtest.

Die Zahlweise der Umsatzsteuervorauszahlungen hängt von der Höhe der Umsatzsteuerschuld ab.

Aber wie gesagt. Nicht selbst machen. Fachleute ran lassen.
Wenn du das falsch machst, und das FA schätzt dich im Rahmen einer USt-Sonderprüfung, kann das ganz schnell die Existenz bedrohen (wenn hohe Nachforderungen gestellt werden). Auf der anderen Seite verschenkst du viel Geld unter Umständen, wenn du zu großzügig zu deinen Lasten bist.

Ganz wichtig ist auch, dich beraten zu lassen, wie eine Rechnung auszusehen hat, damit deine Geschäftspartner bei einer Prüfung den Abzug nicht verweigert bekommen. Da gibt es auch öfters mal Änderungen, die man u.U. nicht mitbekommen könnte.
 
Um beim Finanzamt in den Genuss der Umsatzsteuerprivilegien als Künstler zu kommen, muss man zuerst vom Amt als solcher anerkannt sein.
Mein Steuerberater hat mir gesagt, dass es für diese Anerkennung hochgefährlich sei, auch gewerbliche Tätigkeiten auszuführen. Schon kleine Umsätze könnten dazu führen, dass man den Künstlerstatus wieder aberkannt bekommt.

Das würde ich beim Wechsel vom Kleinunternehmerstatus, der ja keine Vorsteuer kennt, zum Künstlerstatus beachten.
 
Umsatzsteuerprivilegien als Künstler? Wie sollen die denn aussehen?

Oder verwechselst du das jetzt mit der Gewerbesteuer?
 
Gewerbesteuer zahlt ein Künstler ja grade nicht.
ich meine die bewussten 7% Umsatzsteuern, die ein Künstler nur ausweisen und an die Finanzkasse abführen muss. (Während er seine Umsatzsteuer-Ausgaben von der Finanzkasse in voller Höhe erstattet bekommt.)
Hintergrund ist die steuerliche Förderung von Kulturschaffenden. (Einige andere Berufsgruppen haben das allerdings auch, z.B. in der grünen Branche.)
 
Das mit der 7%-USt stimmt.
Die Begründung ist aber finanzwissenschaftlich nicht haltbar. :)

§12 Umsatzsteuergesetz

Ich habe dazu einen sehr interessanten Text, den ich aber leider aus Urhebergründen hier nicht online stellen darf.
Bei Interesse PN.
 
Gewerbesteuer zahlt ein Künstler ja grade nicht.
ich meine die bewussten 7% Umsatzsteuern, die ein Künstler nur ausweisen und an die Finanzkasse abführen muss. (Während er seine Umsatzsteuer-Ausgaben von der Finanzkasse in voller Höhe erstattet bekommt.)
Hintergrund ist die steuerliche Förderung von Kulturschaffenden. (Einige andere Berufsgruppen haben das allerdings auch, z.B. in der grünen Branche.)

Okay, verstehe was du meinst. Ich mache davon keinen Gebrauch, berechne 19% und kann auch keinen Vorteil erkennen. Ist doch egal, ob ich 7% berechne und abführe oder 19%. Die Ausgaben bekomme ich auch so in voller Höhe erstattet. Oder stehe ich da auf dem Schlauch?
 
Erko, im Prinzip hast du Recht, und bei Kulturschaffenden, die ausschließlich mit Unternehmen arbeiten, die die USt auch wiederum erstattet bekommen, ist das m.E. auch egal.
Aber ein Künstler, der sowohl gewerblich auch für Privatleute arbeitet, muss dann immer 19% draufschlagen, und das verteuert seine Produkte schon um einiges.

Beispiel: Ein Grafiker macht Illustrationen für einen Verlag und verkauft Originale an Kunstsammler. Wenn er dann noch Prospekte und Anzeigen für einen gewerbliche Kunden gestaltet, müssen alle seine Kunden 19% MwSteuer bezahlen. Somit kostet das Landschaft in Öl den Sammler dann mehr als 2200.- Euro statt 1970.- – letztlich wird dann dann aber wohl der Grafiker darauf verzichten, die Umsatzsteuer an seine Privatkunden weiterzugeben.
Und Grafiker und Maler mit einer Menge Privatkunden sind gar nicht so selten. (Oder Musiker, die viel Musikunterricht geben.) Die können dann auch ganz auf die Befreiung von der Umsatzsteuererklärung optieren, aber dann bekommen sie auch die nicht wieder, die im Computer oder in den Ölfarben steckt. Und den Ölschinken einfach schwarz zu verkaufen, mag ab und zu gut gehen, aber wenn das auffliegt, hat man die Arschkarte. (Abgesehen vom schlechten Gewissen.)

Das muss halt jeder für sich selbst überlegen und durchrechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke an alle, jetzt blicke ich schon ein wenig mehr durch.

Die Anerkennung als Künstler habe ich natürlich, muß Tätigkeiten aber mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen ausweisen. Wie gesagt: Regietätigkeiten mit 7 %, Texttätigkeiten mit 19 %. Als Schauspieler müßte ich wiederum 7 % ausweisen.

Die Sache mit der Kleinunternehmerreglung stammt noch aus Studienzeiten und ist für mich ohnehin passé - kommt bei gewerblichen Auftraggebern auch gar nicht gut an.
 
Vergiß nicht in die Künstlersozialversicherung (Krankenkasse) einzutreten. (KSV Oldenburg). Lohnt sich eigentlich für fast jeden Künstler...
 
Vergiß nicht in die Künstlersozialversicherung (Krankenkasse) einzutreten. (KSV Oldenburg). Lohnt sich eigentlich für fast jeden Künstler...

Außer für die, die richtig viel Geld verdienen. Die müssen nämlich sehr viel zahlen und bekommen nicht annähernd die Leistungen, die sie hätten, würden sie sich mit den gleichen Beträgen privat versichern. KV geht zwar auch über die KSK privat aber Rente nicht. Ich kenne Künstler, die beten jeden Abend vor dem Einschlafen, die KSK möge nie von ihnen erfahren.

Aber ein Künstler, der sowohl gewerblich auch für Privatleute arbeitet, muss dann immer 19% draufschlagen, und das verteuert seine Produkte schon um einiges.

Danke für die Erklärung. Ja, ist völlig logisch, auf die Idee kam ich gar nicht. So gesehen, ist das eine gute Sache für Künstler und ihre privaten Kunden, das stimmt.
 
Außer für die, die richtig viel Geld verdienen. (…) Ich kenne Künstler, die beten jeden Abend vor dem Einschlafen, die KSK möge nie von ihnen erfahren.
Das würde ich so auch nicht stehenlassen.

Eine private Krankenversicherung ist nur für eine bestimmte Gruppe interessant, nämlich gut verdienende junge Singles.
Je größer das Risiko für die private Kasse wird, desto mehr schlägt sie drauf. Die Beiträge steigen mit dem Alter, und mit Kindern wird es ganz bitter. Das ist bei den gesetzlichen nicht so, da gehts nach Einkommen.
Also muss sich auch jeder selbst informieren, was seiner Lebenssituation angemessen ist. (Ich habe z.B. eine Ersatzkasse, deren Beiträge zur Hälfte von der KSK bezahlt werden, mit privater Zusatzversicherung. Wenn ich so krank werde, das sich nicht arbeiten kann, bekomme ich ein Krankengeld, das meine festen Ausgaben einigermassen abdeckt. Das ist für Freiberufler nicht unwichtig.)

Mit der Rente ist das ein bißchen ähnlich, aber auch wieder nicht. So bietet die gesetzliche Rentenversicherung zwar weniger Rendite als so mancher Aktienfond, funktioniert dafür aber auch bei Arbeitslosigkeit weiter.
Und weil auch da die KSK für die Hälfte der Beiträge aufkommt, ist das für KünstlerInnen, die ewig an der Kante balancieren, schon eine gute Möglichkeit, für's Alter vorzusorgen.
Gut verdienende Freiberufler sind dagegen sind mit privaten Anlagen oft besser bedient. Nur arbeitslos sollten sie nicht werden.

Ich weiss allerdings nicht, welche Optionen man heute hat, ob man z.B. Krankenkasse über die KSK machen kann, die Rente aber ausschließlich privat. (Ich konnte das noch.)
Wir haben dazu aber schon einige Threads hier gehabt, die Suche bringt's an den Tag.

Also: Gute Beratung hilft. Alleine blickt man da nicht durch.

Übrigens: Zwangsbeiträge oder gar -mitgliedschaft gibt's für Freischaffende nicht, Erko. Nur die Verwerter künstlerischer Leistungen, wie Verlage oder Agenturen, werden kontrolliert.
Ansonsten versucht die KSK ihre Mitglieder so weit wie möglich loszuwerden, weil die ihr teuer zu stehen kommen. Oder sie nimmt sie gar nicht erst auf.

Deine Künstlerfreunde können also ruhig weiterschlafen.
 
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