Vorsicht: Keine Hersteller-Garantie bei Festplatten

P

Porschinger

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
04.11.2008
Beiträge
1.258
Reaktionspunkte
402
Ich habe im Moment fünf 4 TB und zwei 8 TB Festplatten von HGST (Hitachi, gehört jetzt zu Western Digital) in Betrieb und bin vor einigen Wochen auf einen Heise-Artikel in c't 15/2015, S. 160 gestossen:
https://www.heise.de/ct/hotline/Vor...wt_mc=print.ct.2015.15.160#zsdb-article-links

Es geht darum, daß in letzter Zeit immer mehr Festplatten regulär verkauft werden, die keine Hersteller-Garantie haben. Die werden als OEM, Bulk- oder Recertified-Festplatten bezeichnet, und so ist für die meisten Benutzer nicht erkennbar, daß sie keine Herstellergarantie haben.

Ich kaufe gerne HGST-Festplatten, aber keine aus der Western Digital Produktion. Die 4 TB Festplatten haben 3 Jahre und die 8 TB und 10 TB Festplatten von HGST (Helium-gefüllt) 5 Jahre Hersteller-Garantie.

Nun habe ich nach dem Lesen des Heise-Artikels meine HGST-Festplatten auf einer WEB-Seite von HGST

https://www2.hgst.com/portal/site/en/support/warranty/

überprüft und mußte feststellen, daß nur die 4 TB von Jacob Elektronik geliefert Hersteller-Garantie hat und nur eine der 8 TB Platten, die von Amazon direkt geliefert wurde. Noch schlimmer ist, daß die neueste HGST 10 TB Festplatte von Amazon geliefert nach dem Test bei HGST überhaupt keine gültige Seriennummer haben soll. Ich habe Fotos an HGST gesendet und die Überprüfung dauert noch an.

Amazon hat das Problem am Telefon überhaupt nicht verstanden.

Ich schildere den Sachverhalt hier nur als Warnung an andere User, die wie ich Wert auf Qualität und eine lange Hersteller-Garantie legen.
 
Sprich Du hast nur die gesetzliche Garantie gegenüber dem Lieferanten und musst die dort geltend machen?!
Keine gültige SN ist natürlich nochmals eine ganz andere Hausnummer.
 
Hersteller-Garantie ist nicht die gesetzliche Gewährleistung. Nehmen wir mal als Beispiel Amazon. Ich kaufe also eine HGST-Festplatte von Amazon und die HGST-Festplatte hat eine gültige 5-jährige Hersteller-Garantie.

Nun hat der Käufer beim Kauf gegenüber dem Verkäufer, also Amazon, eine 2-jährige Gewährleistung. Allerdings kehrt sich während der Gewährleistung, ich glaube schon nach 6-9 Monaten, die Beweislast um.

Geht die Festplatte in den ersten 6-9 Monaten kaputt, so muß Amazon Ersatz leisten oder reparieren.

Geht die Festplatte nach den ersten 6-9 Monaten, aber vor dem Ende der Gewährleistung von 2 Jahren kaputt, dann muß Amazon auch haften, aber streng genommen nur, wenn der Käufer beweisen kann, daß die Festplatte schon beim Kauf einen Schaden hatte.

Nach zwei Jahren gibt es dann keine Haftung mehr durch Amazon, aber man hat ja die Herstellergarantie und wendet sich dann direkt an den Hersteller, der die Festplatte dann tauscht.

Streng genommen hat man durch den Verkäufer noch nicht mal ein Jahr Gewährleistung, den wie will man durch die Beweislastumkehr zu Ungunsten des Käufers den notwendigen Beweis antreten. Also ist die Herstellergarantie schon sehr wichtig, besonders, wenn sie über 5 Jahre geht.

Es kommt vor, daß Hersteller manchmal auf neue Produkte sogar eine lebenslange Garantie geben, so auf eine SSD in meinem Besitz. Allerdings weiß man nie, welche Einschränkungen sich wieder dahinter verstecken.

Bei Western Digital habe ich schon zweimal auf die Hersteller-Garantie zurückgegriffen. Es gab keine unseriösen Versuche des Herstellers, dies abzuwehren, aber relativ großen administrativen Aufwand.
 
Sprich Du hast nur die gesetzliche Garantie gegenüber dem Lieferanten und musst die dort geltend machen?!
Keine gültige SN ist natürlich nochmals eine ganz andere Hausnummer.
Gewährleistung! Bitte werft das nicht immer durcheinander, das stiftet noch mehr Verwirrung!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: TMacMini
Es gibt keine gesetzliche Garantie. Der richtige gesetzliche Ausdruck ist Gewährleistung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: TMacMini
Sprich Du hast nur die gesetzliche Garantie gegenüber dem Lieferanten
Nö.
Garantie gibt es nur, wenn der Hersteller, Verkäufer oder sonstwer die anbietet. Lieferenten tun das eher selten.
Gesetzlich gibt es nur Gewährleistung, und das ist was anderes.
Mittlerweile sollte man das doch langsam gemerkt haben.
 
Zurück
Oben Unten